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Kampf um Deponie in Hart: Konzern Porr erleidet eine Niederlage, Gericht lehnt Genehmigung abAusgabe 11 | Mittwoch, 12. März 2025

Die Anrainer in Hart bei Lavamünd dürfen sich über Sieg freuen: Nachdem das Landesverwaltungsgericht erst gegen sie entschieden hatte, gibt es jetzt ein gegenteiliges Urteil. Der Deponie wird naturschutzrechtliche Bewilligung verweigert, um Umwelt zu schützen.

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Lavamünd. Die Freude der Anrainern ist groß: Wie in der Vorwoche bekannt wurde, hat das Landesverwaltungsgericht Kärnten (LVWG) am 28. Feber den Einspruch des Baukonzerns Porr gegen einen ablehnenden Bescheid des Landes Kärnten zurückgewiesen. Damit bleibt die Entscheidung aufrecht: Porr kann die 2018 beantragte Boden-Aushub-Deponie sowie den Lagerplatz zur Zwischenlagerung und zeitweiligen mobilen Aufbereitung von nicht gefährlichen Abfällen in Hart bei Lavamünd nicht umsetzen. Allerdings: Noch hat der Konzern die Möglichkeit, sich an den Verfassungsgerichtshof zu wenden. 

Anrainer René Riegler, Mitglied der Bürgerinitiative, die seit Jahren gegen das Projekt kämpft, sagt: »Das ist für uns jetzt ein Meilenstein, es war eine lange Zielgerade, aber wird sind am Ende angekommen.«

»Man kann auch gegen einen großen Konzern etwas erreichen, wenn man dahinter ist« 
René Riegler, Bürgerinitiative

Im Mai 2023 hatten die Bewohner bereits Grund zur Freude: Damals verweigerte das Land Kärnten die Genehmigung für das Deponieprojekt, das in einer stillgelegten Schottergrube umgesetzt werden soll.

Abgelehnt wurden im Landesbescheid, der mit 24. Mai 2023 datiert war, sowohl der Antrag auf Erteilung einer »abfallwirtschafts- (forst-)rechtlichen Rodungsbewilligung« als auch auf Erteilung einer »abfallwirtschafts-(naturschutz-)rechtlichen Ausnahmebewilligung«. Es sei »besonderes öffentliches Interesse an der Erhaltung des gegenständlichen Waldes gegeben«, argumentierte das Land, ebenso »an der Bewahrung des Feuchtgebiets vor störenden Eingriffen«. Porr akzeptierte diese Entscheidung nicht und wandte sich an das Landesverwaltungsgericht Kärnten.

Sieg und Niederlage

Dort siegte das Unternehmen im Feber 2024, der Bescheid des Landes wurde aufgehoben. Das Land legte eine außerordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) ein, der im Dezember 2024 wieder das Urteil des Landesverwaltungsgerichts aufhob. Es musste sich abermals mit der Causa befassen. 

»Bitte um Verständnis, wenn wir uns derzeit noch nicht zu dieser Thematik äußern« 
Porr auf Nachfrage

Im jetzigen LVWG-Erkenntnis heißt es unter anderem: »Durch das geplante Projekt der Beschwerdeführerin, insbesondere die vollständige Entfernung des am Projektgrundstücks vorhandenen Karbonat-Rotföhrenwalds im Umfang von 0,81 Hektar, würde der Bestand einer gefährdeten Biotoptype vernichtet und dadurch das Gefüge des Haushalts der Natur im betroffenen Lebensraum nachhaltig beeinträchtigt.« Damit würde auch der Lebensraum seltener, gefährdeter oder geschützter Tier- oder Pflanzenarten zerstört. 

Letztlich sei daher das öffentliche Interesse an der Bewahrung der Landschaft vor störenden Eingriffen höher zu bewerten als das Interesse an der beantragten Maßnahme, der Deponie, schreibt das Landesverwaltungsgericht. Die beantragte naturschutzrechtliche Bewilligung könne also nicht erteilt werden.

Nach dem jahrelangen Kampf sagt Riegler jetzt: »Ich denke, dass Porr wieder Einspruch erheben wird. Ich glaube aber auch, dass die Deponie mit dem jetzigen Urteil verhindert ist.« Trotzdem werde die Bürgerinitiative »dran bleiben. Jetzt ist Porr am Zug.« 

Die Stimmung unter den Anrainern sei sehr gut. Riegler: »Wir freuen uns. Dieses Urteil zeigt, dann man auch gegen einen großen Konzern etwas erreichen kann, wenn man dahinter ist.« Wichtig ist ihm, allen Beteiligten zu danken: Franz Loibnegger, ebenfalls Sprecher der Bürgerinitiative, aber auch der Gemeinde Lavamünd, die den Widerstand gegen die geplante Deponie mittrug. Schließlich dem Rechtsanwalt Christian Ragger und den zuständigen Behörden.

Porr lässt sich nicht in die Karten blicken. Eine Anfrage der Unterkärntner Nachrichten wurde so beantwortet: »Bitte um Verständnis, wenn wir uns derzeit noch nicht zu dieser Thematik äußern.«

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