Seit 1887 | Das unabhängige Wochenblatt für Unterkärnten

Baukonzern Porr setzt Kampf um die Deponie in Hart fortAusgabe 19 | Mittwoch, 7. Mai 2025

Nachdem es beim Landesverwaltungsgericht unterlegen war, wendet sich das Unternehmen nun an den Verwaltungsgerichtshof. Gemeinde bleibt bei Nein.

E-Mail

0 Kommentare

Meist gelesen

Artikel

Lavamünd, Wien. Der Rechtsstreit um die geplante Boden-Aushub-Deponie in Hart bei Lavamünd geht doch weiter: Der Baukonzern Porr hat eine außerordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof in Wien eingebracht. Sie richtet sich gegen ein Urteil des Landesverwaltungsgericht Kärnten (LVWG), das – wie berichtet – am 28. Feber dieses Jahres einen Porr-Einspruch gegen einen ablehnenden Landesbescheid zurückwies.

Der mit dem Fall befasste Lava-
münder Vizebürgermeister Georg Loibnegger (Liste Gallant) sagt jetzt: »Unsere Position ist unverändert, die Gemeinde ist gegen das Projekt. Wir sind froh, dass das LVWG ablehnend entschieden hat. Nachdem dieses Urteil recht eindeutig ausfiel, dachten wir, es kommt nichts mehr.« Dass Porr nun weitere Schritte eingeleitet hat, sei »ihr gutes Recht«, so Loibnegger. Er hofft aber, auch die nächste Instanz werde das Urteil des Landesverwaltungsgerichts bestätigen. 

Die Unterkärntner Nachrichten baten auch Porr um eine Stellungnahme. Sie lautete: »Wir bitten um Verständnis, dass wir uns zum laufenden Verfahren nicht äußern.« 

Lange Vorgeschichte

2018 hatte der Baukonzern eine Boden-Aushub-Deponie sowie einen Lagerplatz zur Zwischenlagerung und zeitweiligen mobilen Aufbereitung von nicht gefährlichen Abfällen in Hart beantragt. Anrainer waren strikt dagegen, eine Bürgerinitiative wurde gegründet, die gegen das Projekt kämpfte. Auch die Gemeinde Lavamünd stellte sich dagegen und verwies auf den Wald, der auf der geplanten Deponie – einer stillgelegten Schottergrube – entstanden ist und als Naherholungsgebiet genutzt wird. Letztlich hatte sie damit Erfolg. 

Denn im Mai 2023 wurde der Porr-Antrag auf Erteilung einer Rodungsbewilligung für diesen Wald und einer »abfallwirtschafts-(naturschutz-)rechtlichen Ausnahmebewilligung« vom Land Kärnten abgelehnt: Es sei »öffentliches Interesse an der Erhaltung des Waldes gegeben«, argumentierte das Land. Porr ging zum LVWG, hatte aber keinen Erfolg. 

Übrigens: Auch die Bürgerinitiative erhielt dort nicht recht, letztlich gaben die Argumente der Gemeinde den Ausschlag.

0 Kommentare Kommentieren

Keine Kommentare gefunden!

Liebe Leserinnen und Leser, in diesem Kommentarbereich prüfen wir alle Beiträge, bevor sie veröffentlicht werden. Ihr Kommentar erscheint, sobald er gesichtet wurde.

Bitte melden Sie sich an, um die Beiträge zu lesen oder zu kommentieren.AnmeldenHier Registrieren