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57 Corona-Tote im Lavanttal: Zählweise sorgt für Verwunderung und nährt VerschwörungstheorienAusgabe 1 | Donnerstag, 7. Januar 2021

Laut Anweisung der Landessanitätsdirektion gilt jeder, der 28 Tage vor seinem Ableben positiv getestet wurde, als Covid-Opfer. Laut dem Land Kärnten beruht dieses Vorgehen auf einer Vereinbarung mit dem Bund. Keine Strafen für Lebenspartner im Bezirk Wolfsberg.

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Unterkärntner Nachrichten Redakteur Horst Kakl Von Horst Kakl kaklno@spamunterkaerntner.at
Dieses Schreiben macht in sozialen Medien die Runde. Darin werden Beschauärzte dezidiert angewiesen, jeden Verstorbenen, bei dem zuvor das Coronavirus festgestellt wurde, als Covid-19-Toten zu klassifizieren. Theoretisch könnten damit auch Verkehrstote oder verunglückte Freizeitsportler in dieser Kategorie eingeordnet werden. Das Land verneint und verweist auf die Beschauärzte, die offensichtlich andere Todesursachen auch als solche vermerken würden.

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Lavanttal. 57 Coronatote gibt die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH AGES bisher für den Bezirk Wolfsberg an (Stand: 4. Jänner, 0 Uhr). In ganz Kärnten sind es 538 Verstorbene, in Österreich 6.457. Allerdings: Die Art, die Virusopfer zu zählen, sorgt nach wie vor für Verwunderung – und gibt Verschwörungstheorien Nahrung.

»Ein spezieller Sarg wäre für einen an Corona Verstorbenen sinnlos«
Landespressedienst zu den Gerüchten

In sozialen Medien zirkuliert ein Informationsschreiben einer Lavanttaler Gemeinde an ihre Beschauärzte. Darin enthalten ist eine Mitteilung der Landessanitätsdirektion zur Anzeigepflicht gemäß dem Epidemiegesetz. Zu lesen steht: »Jede verstorbene Person, die maximal 28 Tage zuvor Covid-positiv getestet wurde, wird in der Statistik als ›Covid-Tote/r‹ geführt, unabhängig davon, ob sie direkt an den Folgen der Viruserkrankung selbst oder ›mit dem Virus‹ (an einer potentiell (sic) anderen Todesursache) verstorben ist.« Dass das Wasser auf die Mühlen all jener ist, die schon immer eine »Verschwörung« witterten, die Maßnahmen für überzogen und Corona lediglich für eine »leichte Grippe« halten, ist klar. Denn mit dieser Weisung könnte theoretisch auch jeder Verkehrstote, der sich innerhalb des letzten Monats von einer Corona-Infektion erholt hatte, als Covid-Opfer in die Statistik wandern. So ist es aber nicht.

Vereinbarung bei Videokonferenz

Der Pressedienst des Landes Kärnten bestätigte die Echtheit des Schreibens. »Es beruht auf einer Vereinbarung, die während einer Videokonferenz zur Zählweise der Verstorbenen zwischen dem Bund und den Ländern geschlossen wurde«, heißt es. Dabei habe der Bund aber keinen Zeitraum festgesetzt, der zwischen der Feststellung einer Corona-Infektion und dem Ableben des Betroffenen zu liegen habe. »Daher hat die Landessanitätsdirektion die zeitliche Eingrenzung von 28 Tagen festgesetzt«, so der Landespressedienst.

Das bedeute aber nicht, dass jeder positiv Getestete und später Verstorbene automatisch als Covid-Toter eingeordnet werde. Die Pressestelle: »Der Beschauer hat die Möglichkeit, bei einer offensichtlich anderen Sterbeursache, etwa einem Verkehrsunfall, zu vermerken, dass Covid-19 nicht Auslöser des Todes war. Und das wird auch so praktiziert.« Allerdings gebe es viele Fälle, in denen es schwierig zu unterscheiden sei, ob das Virus beim Tod eines Menschen eine Rolle gespielt habe oder nicht. 

Kein Spezialsarg erforderlich

Ausgeräumt werden seitens des Landes weitere Gerüchte, die die Bestattung von Covid-Toten betreffen. Zuletzt war zu hören, dass diese Verstorbenen nicht in handelsüblichen, sondern speziellen Särgen begraben werden müssen. Diese sollten »dichter« sein als normale Modelle. »Davon ist uns nichts bekannt«, sagt der Landespressedienst. »Es gibt dafür auch keinen medizinischen Anlass. Das Covid-19-Virus wird durch die Atemluft übertragen. Daher wäre ein luftdichter Sarg für einen an Corona verstorbenen Menschen sinnlos.«

Für Aufregung sorgten zuletzt auch Strafbescheide von Bezirksbehörden, weil in einem Haushalt gemeldete Lebenspartner trotz Covid-Infektion eines der beiden weiter zusammenlebten. Die Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg sagt dazu: »Uns ist in unserem Bezirk kein solcher Fall bekannt. Es würde auch keine Strafe ausgesprochen werden.«

Niemand muss ausziehen

Denn hier sei lediglich zu prüfen, ob innerhalb eines betroffenen Haushalts die Möglichkeit einer räumlichen Trennung der Bewohner besteht. Wenn ja, muss der nicht infizierte Partner zehn Tage in Absonderung. Wenn nein, gilt das als Dauerkontakt, der 14 Tage Absonderung nach sich zieht. Wenn die Vorgaben eingehalten werden, würde weder eine Strafe verhängt werden, noch müsste ein Lebenspartner den Haushalt verlassen.

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