Seit 1887 | Das unabhängige Wochenblatt für Unterkärnten

Wolfsberger Imker siegt vor Gericht: Das Land ging bei Bienen-Überprüfungen nicht sachgerecht vorAusgabe 17 | Mittwoch, 28. April 2021

Mit einem Paukenschlag endete das Verfahren von Werner Pachler am Landesverwaltungsgericht: Er muss keine Strafe dafür zahlen, dass er laut dem Land Kärnten keine Carnica-Bienen gehalten hat. Denn: Die angewandten Prüfmethoden waren nicht korrekt.

E-Mail

0 Kommentare

Meist gelesen

Artikel

Wolfsberg, Klagenfurt. Ein Sieg auf ganzer Linie! Der Wolfsberger Imker Werner Pachler hat am Landesverwaltungsgericht Klagenfurt einen Prozess gegen das Land Kärnten gewonnen. Das Urteil wird politische Folgen haben. Aufhorchen lässt auch seine Begründung, denn darin heißt es, die  amtlichen Überprüfungen waren unzureichend. 

Richterin Maria Novak-Trampusch gab der Beschwerde Pachlers statt, der sich gegen eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 200 Euro zu Wehr gesetzt hatte. Ihm war nach einer amtlichen Überprüfung seiner 24 in Reding stehenden Stöcke im Mai 2018 vorgeworfen worden, er würde Bienen halten, die nicht der vom Kärntner Bienengesetz vorgeschriebenen Rasse Carnica angehörten. Pachler wies das zurück und zog mit seinem Anwalt Gerald Krenker vor das Landesverwaltungsgericht. Nach zwei Verhandlungsrunden im Vorjahr (wir berichteten) ging es am Mittwoch, 21. April, ins Finale. Gehört wurde ein Gutachten des deutschen Bienenexperten Kaspar Bienefeld, das das Gericht in Auftrag gegeben hatte. 

»Die Überprüfung war nicht geeignet zu erweisen, dass keine Carnica gehalten wurden«
Maria Novak-Trampusch, Richterin

Für seine Erörterung wurden kurzzeitig die Verfahren von neun Kärntner Imkern zusammengezogen, die alle vom Land wegen der angeblichen Haltung von Nicht-Carnica bestraft worden waren und Einspruch erhoben hatten.

Bienefeld wurde zur Rate gezogen, nachdem der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) zugunsten eines Kärntner Imkers entschieden hatte, wonach die Rassenfeststellung anhand der Farbe allein nicht zulässig sei (wir berichteten im November 2020). Der Deutsche sagte via Videoschaltung, für die Rassenfeststellung müssten 50 Drohnen jedes Volkes unter standardisierten Lichtbedingungen ohne direkte Sonneneinstrahlung untersucht werden. Denn die Definition der Farben von Bienen, auf die sich die amtlichen Untersuchungen stützten, sei schwierig und subjektiv.

In Pachlers Fall lief die Beurteilung ganz anders ab. Laut Barbara Kircher, der Amtssachverständige des Landes, wurden bei ihm Bienenstöcke geöffnet und Waben entnommen, um die Insekten zu bewerten. Dazu gab es Beobachtungen des Fluglochs, »wenn reger Flugbetrieb herrschte«. Proben wurden nicht gezogen, wenn sich zeigte, dass die Farbe der Bienen nicht Carnica-typisch gewesen sei. 

Auf den Einwurf von Anwalt Krenker, von den 24 Stöcken Pachlers seien nur bei fünf auch Waben herausgezogen worden, meinte Kircher, es habe sich um eine stichprobenartige Untersuchung gehandelt, bei der keine Bienenproben entnommen wurden. Und: »Pachler sagte damals, alle seine Völker würden gleich aussehen.«

Danach wurden die Verfahren wieder getrennt, Pachlers Angelegenheit ging als Einzelprozess weiter.

Entgegen der sonstigen Praxis des Landesverwaltungsgerichts, Urteile schriftlich ergehen zu lassen, fällte Novak-Trampusch ihren Spruch mündlich: Der Beschwerde Pachlers werde Folge gegeben, der Strafbescheid des Landes aufgehoben und das Verfahren eingestellt. Die Richterin: »Wenn eine Tat nicht erwiesen werden kann, ist einzustellen. Die vorgenommene Überprüfung war nicht geeignet zu erweisen, dass keine Carnica in den Stöcken gehalten wurden. Fluglochbeobachtung und Stichproben der Waben sind dafür nicht ausreichend«, dazu sei keine Beprobung durchgeführt worden. 

»Mir fällt ein Stein vom Herzen, der Wahrheit wurde zum Durchbruch verholfen.«
Werner Pachler, Wolfsberger Imker

Pachler meinte nach dem Urteil: »Mir fällt ein Stein vom Herzen. Heute wurde der Wahrheit zum Durchbruch verholfen. Es hat sich gezeigt, dass man sich bei den Überprüfungen nicht an die Wissenschaft gehalten hat.« Jetzt seien Politik und Behörden am Zug, damit nicht noch mehr Imker vor Gericht kommen, die nichts Unrechtes getan hätten.

Tatsächlich muss das Land seine Prüfmethoden jetzt neu bewerten, auch die Diskussion über das Kärntner Bienengesetz und seinen »Carnica-Zwang« wird wieder aufleben. Pachlers Lösungsvorschlag: »Man soll jene Imker, die Carnica halten, finanziell belohnen – und den Rest in Ruhe lassen.«

Übrigens: Wie zu hören war, wurden am selben Tag sieben weitere Imker »freigesprochen«. Nur ein Verfahren musste vertagt werden. Eine bittere Niederlage für das Land ...

0 Kommentare Kommentieren

Keine Kommentare gefunden!

Liebe Leserinnen und Leser, in diesem Kommentarbereich prüfen wir alle Beiträge, bevor sie veröffentlicht werden. Ihr Kommentar erscheint, sobald er gesichtet wurde.

Bitte melden Sie sich an, um die Beiträge zu lesen oder zu kommentieren.AnmeldenHier Registrieren