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Neue Gesetze erleichtern Photovoltaik und fordern ihren Ausbau: Aber es gibt auch eine GegenstimmeAusgabe 14 | Mittwoch, 7. April 2021

Neue Kärntner Bauordnung macht Errichtung einer Anlage sehr viel einfacher, was Energielandwirt Franz Dorner als »Meilenstein« bewertet. NRAbg. Christian Ragger fordert in einer Petition die Einhaltung von Naturschutzkriterien und Umweltverträglichkeit.

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Lavanttal. Es sei ein »Meilenstein«, sagt Franz Dorner. Die Lavanttaler würden ihn nun auf der Straße ansprechen und fragen, ob auch sie eine Anlage auf ihren Häusern installieren sollen. Der Kamper Energielandwirt meint die Vorlage der Kärntner Landesregierung zur neuen Bauordnung, die wesentliche Erleichterungen bei der Errichtung von Photovoltaikanlagen vorsieht. Zugleich geht der Wolfsberger FPÖ-Nationalratsabgeordnete Christian Ragger mit einer Petition gegen das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) des Bundes vor.

»Wasserkraft-, Windkraft- und Photovoltaikanlagen können erhebliche Schäden verursachen«
Christian Ragger, Photovoltaik-Skeptiker

»Früher dürften Photovoltaikanlagen auf Dächern maximal 40 Quadratmeter groß sein«, sagt Dorner. »Jetzt können sie unbegrenzt verbaut werden, notwendig ist nur mehr eine Bauanzeige an die Gemeinde.« Gleiches gilt für Fassaden- und Freiflächenanlagen bis zu einer Größe von 100 Quadratmetern. Dorner: »Früher war bei solchen Anlagen eine Bauverhandlung notwendig, was eine Verzögerung von zwei bis drei Monaten bedeutete und tausende Euro kostete. Denn man brauchte Sachverständige, Blendgutachten und einiges mehr.«

Als er mit der Errichtung der Photovoltaikanlage auf seinem Hof in Kamp begann, die heute 8.000 Quadratmeter Fläche umfasst und 350 Haushalte mit Sonnenstrom versorgt, musste er eine Widmung beantragen. »Jetzt kann jeder eine Anlage installieren, ohne ein finanzielles Fiasko zu riskieren. Das ist ein echter Fortschritt.«

Laut Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz, das zuletzt von der Bundesregierung beschlossen und dessen  Vorlage dem Nationalrat zur weiteren Bearbeitung vorgelegt wurde, muss ab 2030 der gesamte Strom in Österreich aus erneuerbaren Energien produziert werden. Das bedeutet, mittels Wasserkraft müssen bis dahin sechs Terawatt erzeugt werden, aus Biomasse ein Terawatt, aus Windkraft zehn Terawatt und aus Photovoltaik elf  Terawatt.

1.100 Prozent mehr Photovoltaik

Dorner: »Das heißt, die Photovoltaik muss zum heutigen Stand um 1.100 Prozent ausgebaut werden. Um das zu erreichen, müssen wir alle Freiflächen nutzen, um darauf Strom zu erzeugen. Denkbar wäre beispielsweise, die Lärmschutzwände entlang der Autobahnen mit Photovoltaikanlagen zu versehen.« Die Lenker würden dadurch nicht geblendet, denn moderne Photovoltaikflächen sind entspiegelt. »Wir dürfen nicht nur reden, sondern müssen handeln«, so der Energielandwirt.

»Früher war für solche Anlagen eine Bauverhandlung nötig, was tausende Euro kostete«
Franz Dorner, Photovoltaik-Befürworter

Ganz anders sieht das der Nationalratsabgeordnete Ragger. Er brachte im Parlament eine Petition zum Schutz des alpinen Landschaftsbildes ein, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, »das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz an die umwelt- und landschaftsverträglichen Bedingungen der Bestimmungen des Protokolls ›Energie‹ der Alpenkonvention anzupassen.« Darin heißt es, »nur die Einhaltung von Naturschutzkriterien garantieren einen umweltverträglichen Ausbau der erneuerbaren Energien. Denn auch Wasserkraft-, Windkraft- und Photovoltaikanlagen können erhebliche Schäden verursachen.« 

Zielrichtung Windräder

Sein Vorstoß richtet sich aber vor allem gegen den Bau von Windrädern. In einer Aussendung meint Ragger: »In Kärnten haben wir bereits gesehen, dass die geplanten Windräder auf der Koralpe der Beweis dafür sind, dass dem grünen Regierungspartner die rücksichtslose Erfüllung der selbstgesetzten Klimaziele wichtiger ist als der Erhalt unserer österreichischen Landschaft und Natur.« Für den Erhalt der Umwelt und der Landschaft ersucht der Nationalratsabgeordnete um die Unterstützung der Bürger. 

Der Petition kann online unter www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/PET/PET_00055/index.shtml zugestimmt werden.

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