Seit 1887 | Das unabhängige Wochenblatt für Unterkärnten

Ergebnis der Windrad-Befragung wird angefochten: Dafür werden jetzt 200 Unterschriften gesammeltAusgabe 5 | Mittwoch, 29. Januar 2025

Sie sind notwendig, um den Fall zum Verfassungsgerichtshof zu bringen. Laut Windpark-Initiator Franz Dorner enthielt die gestellte Frage bereits eine Wertung. Wer Wiener Kanzlei mit Anfechtung betraute, sagt er nicht. Nationalrat Christian Ragger nennt Namen.

E-Mail

0 Kommentare

Meist gelesen

Unterkärntner Nachrichten Redakteur Horst Kakl Von Horst Kakl kaklno@spamunterkaerntner.at
Franz Dorner (l.) sammelt nun Unterschriften, damit eine Anfechtung des Ausgangs der Windkraft-Volksbefragung rechtlich möglich wird. Unterstützt wird er von Erwin Mayer (r.), Mitgründer der Initiative »mehr demokratie«. Sie stoßen sich an der Frage, die die Kärntner zu beantworten hatten: Sie sei wertend gewesen.UN, Holger Lang/pixelio.de, privat

Artikel

Lavanttal, Wien. »Sollen die Kärntner Berge vor der Errichtung weiterer Windkraftindustrieanlagen geschützt werden?« So lautete die Frage, mit der FPÖ und Team Kärnten ursprünglich im Zuge der Volksbefragung die Meinung der Bevölkerung zu Windrädern erheben wollten. Sie wurde aber vom Verfassungsdienst des Landes als »nicht gesetzeskonform« eingestuft und musste umformuliert werden. Am Sonntag, 12. Jänner, beantworteten schließlich 149.048 Personen bzw. 34,88 Prozent diese Frage: »Soll zum Schutz der Kärntner Natur (einschließlich des Landschaftsbildes) die Errichtung weiterer Windkraftanlagen auf Bergen und Almen in Kärnten landesgesetzlich verboten werden?« Wie berichtet kreuzten 51,55 Prozent bei »ja« an und stellten sich damit gegen die Windkraft im Land. 

Obwohl die letztlich gestellte Frage vom Land abgesegnet wurde, regt sich nachträglich dagegen Widerstand. Die Wiener Rechtsanwaltskanzlei »Onz & Partner« will im Rahmen eines sogenannten Pro-bono-Mandats, also ohne Honoraranspruch, die Volksbefragung vor dem Verfassungsgerichtshof (VFGH) anfechten. Denn die gestellte Frage soll laut der Kanzlei dem Neutralitätsgebot widersprechen, das im Kärntner Volksbefragungsgesetz festgelegt ist und laut dem Fragen sachlich und ohne wertende Beifügung formuliert werden müssen.

Unterschriften werden gebraucht

Für die Anfechtung sind allerdings auch 200 Unterschriften nötig, die derzeit gesammelt werden – auch von Franz Dorner, Kamper Energielandwirt und Mitinitiator des  geplanten Windparks Bärofen auf der Koralpe. »Eine ordentliche Frage wäre nötig gewesen«, sagt Dorner, die gestellte sei »wertend gewesen«, was nicht sein dürfe. Doch wozu der Aufwand, war die Befragung doch ohnehin nicht rechtlich bindend und laut Dorner »eine bessere Meinungsumfrage«. »Das ist richtig«, sagt er, »aber die FPÖ versuchte, daraus eine bindende Volksabstimmung zu machen und forderte zuletzt ein Totalverbot für Windräder. Das gehört aufgeklärt. Wir haben das Recht als Staatsbürger, dass das ordentlich abgearbeitet wird.« Er sammelte in der Vorwoche eifrig Unterschriften, »wir werden die 200 benötigten zusammenbekommen«, so Dorner. Auf die Frage, ob er »Onz & Partner« beauftragt habe, sagte er: »Nein, das waren andere.« Wer dahinter steht, ließ er offen.

»Wir haben das Recht als Staatsbürger, dass das ordentlich abgearbeitet wird«
Franz Dorner, Windrad-Befürworter

An der Seite des Lavanttaler Energielandwirts steht Erwin Mayer, Mitbegründer der Initiative »mehr demokratie«. Sie tritt für die Stärkung der direkten Demokratie und für verbindliche Volksabstimmungen ein, wie es auf der Homepage der Initiative heißt. Mayer: »Die Volksbefragung in Kärnten erinnert mich an andere Fälle, in denen suggestive Fragen gestellt wurden, etwa vom ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orbán. So hätte die Frage in Kärnten nicht lauten dürfen.« Denn sie dürfe nicht für ein bestimmtes Abstimmungsverhalten werben, »das widerspricht dem Geist der Verfassung«. Auf die Frage, was geschehe, wenn der VFGH dem Einspruch stattgibt, sagte Mayer: »Dann wird die Volksbefragung aufgehoben. Ich bin zuversichtlich, dass das so sein wird.« Auch der Mitbegründer von »mehr demokratie« ist nicht der Auftraggeber der beschwerdeführenden Anwaltskanzlei: »Sie arbeitet pro bono, also bezahlt keiner. Ein Windkraftbetreiber steht nicht dahinter.«

»Grenzwertig«

Der Lavanttaler FPÖ-Nationalrat Christian Ragger, der für ein Verbot von Windrädern eintritt, bezeichnete die Anfechtung als »grenzwertig«: »Vor allem, dass pro bono gearbeitet wird, ist disziplinär: Anwälten ist das nicht erlaubt, weil es marktschreierisch ist.« »Onz & Partner« sei laut Ragger auch in weiteren Fällen für die »Windkraft-Lobby« tätig. Als Auftraggeber der jetzigen Anfechtung ortete er eine Organisation, die vor der Volksbefragung 1,5 Millionen Euro in eine Pro-Windkraft-Kampagne investiert hätte – und nennt auch einen konkreten Namen. Der Angesprochene meinte auf Anfrage der Unterkärntner Nachrichten allerdings: »Ich bin nicht der Auftraggeber.«

»Mit Rechtsmitteln wollen sie der Bevölkerung jetzt den Bau von Windrädern aufzwingen«
Christian Ragger, Windrad-Gegner

Zur Beeinspruchung der Befragung sagte Ragger: »Das ist super. Wenn sie aufgehoben wird, wiederholen wir sie – dann haben wir 80 Prozent  gegen die Windkraft.« Dass der Verfassungsgerichtshof so urteilen wird, glaubte er aber nicht: »Natürlich ist die Entscheidung letztlich offen. Aber der Verfassungsdienst des Landes hat die gestellte Frage geprüft und als nicht suggestiv eingestuft. Ich denke, das wird auch beim VFGH halten.« Die Beschwerdeführer bezeichnete Ragger als »keine guten Verlierer. Mit Rechtsmitteln wollen sie der Bevölkerung jetzt den Bau von Windrädern aufzwingen. Das ist demokratiepolitisch bedenklich.«

0 Kommentare Kommentieren

Keine Kommentare gefunden!

Liebe Leserinnen und Leser, in diesem Kommentarbereich prüfen wir alle Beiträge, bevor sie veröffentlicht werden. Ihr Kommentar erscheint, sobald er gesichtet wurde.

Bitte melden Sie sich an, um die Beiträge zu lesen oder zu kommentieren.AnmeldenHier Registrieren