Seit 1887 | Das unabhängige Wochenblatt für Unterkärnten

Die Überreste einer Trauerweide beschäftigen die Stadt Wolfsberg: Eigentümerin fühlt sich »sekkiert« Ausgabe 31 | Mittwoch, 29. Juli 2026

In Kleinedling steht am Rande eines unbebautes Grundstücks ein Baum, der auf Geheiß der Stadt Wolfsberg gefällt wurde. Der Stock trieb aus, abermals wurde die Stadt aktiv. Die Besitzerin ärgert sich über das Vorgehen, bei dem auch Nachbarn eine Rolle spielen.

E-Mail

0 Kommentare

Meist gelesen

Artikel

Wolfsberg. Ein (nur mehr) kleiner Baum, dafür großer Aufwand und jede Menge Ärger: Im Föhrenweg in Kleinedling liegt, etwas abseits der Straße, eine beschauliche Siedlung. Die Menschen, die hier leben, sind unter sich. Inmitten des Gevierts befindet sich ein unbebautes Grundstück, an dessen Ecke steht eine Trauerweide. Sie ist nur mehr ein Stumpf, aus dem einige Wedel wachsen. Doch die Pflanze ist Nachbarn – und damit auch der Stadt Wolfsberg – ein Dorn im Auge. 

Die Besitzerin des Grundstücks fühlt sich »sekkiert«. Denn zuletzt erhielt sie einmal mehr die Aufforderung, die Weide zurückzuschneiden. Dazu hieß es im amtlichen Schreiben der Stadt Wolfsberg: »Ein Zuwiderhandeln stellt eine Verwaltungsübertretung nach § 72 des Kärntner Straßengesetzes dar« – ein unverhohlene Strafdrohung also.

Die Eigentümerin berichtet: »2024 wurde ich aufgefordert, die Weide zurückzuschneiden, weil sie eine Sichtbehinderung darstellen und Fahrzeuge behindern würde. Darauf ließ ich den Baum fällen, der Stumpf blieb aber zurück.« 

Im heurigen Juli traf wieder ein Brief ein: Eine Nachschau der Stadt habe ergeben, dass der Baumstumpf, »der leider nicht mitentfernt wurde«, neuerlich austreibt. Laut Straßenverkehrsordnung dürfen Äste und dergleichen aber die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen und die Sicht behindern. Die Eigentümerin wurde also aufgefordert, den Baum erneuert zu stutzen, sonst ...

Die Betroffene sagt dazu: »Ich bin dem bereits nachgekommen, die Äste sind weggeschnitten. Aber es ist schon irrwitzig, dass man wegen so einer Lächerlichkeit mit Strafen bedroht wird. Die Siedlung ist eine Sackgasse, es gilt Tempo 30 und es wohnen dort nur wenige Anrainer. Es gibt hohe Thujen, aber wegen ein paar Ästen wird ein Wirbel gemacht. Mein Grundstück wird regelmäßig gemäht.  Und wegen einer Lappalie wie einem austreibenden Baumstumpf werde ich von der Stadt sekkiert. Die Weide stört niemanden, außer der Gemeinde.«

Das ist so nicht ganz korrekt. Bei einem Lokalaugenschein der Unterkärntner Nachrichten wurden in der Siedlung Beschwerden wegen der Weide und weiteren Verwachsungen geäußert. Und es wurde auch angedeutet, dass sich Anwohner deswegen an die Stadt gewandt hätten.

Die Stadt nimmt Stellung

Die Pressestelle der Stadt Wolfsberg sagte, sie wurde seinerzeit »aufgrund einer Beschwerde eines Anrainers auf die Situation aufmerksam. Dieser hat seine Sorge geäußert, dass die Sichtverhältnisse im Kurvenbereich beeinträchtigt sein könnten und dadurch eine Gefährdung, insbesondere für Kinder und andere Verkehrsteilnehmer, entsteht.«

Nach einer Kontaktaufnahme wurde der Baum entfernt – und trieb wieder aus. »Auch wenn es sich noch um eine vergleichsweise kleine Pflanze handelte, wuchs sie erneut in einem Bereich, in dem die Sicht eingeschränkt wird«, so die Stadt. Sie sei in solchen Fällen gesetzlich verpflichtet, Hinweisen nachzugehen und im Interesse der Verkehrssicherheit zu handeln. 

Und jetzt? »Erfreulicherweise wurde die Pflanze inzwischen vorbildlich zurückgeschnitten. Damit ist die Sicht im Kurvenbereich wieder gegeben und die Bedenken der Anrainer sollten ausgeräumt sein. Aus Sicht der Stadt ist die Angelegenheit damit abgeschlossen«, schreibt die Stadtpresse.

Grundsätzlich werden von der Stadt keine systematischen oder willkürlichen Kontrollen sämtlicher Straßen und Gassen auf überbordendes Pflanzenwachstum durchgeführt: »Oftmals werden wir jedoch von Bürgern oder Organisationen, etwa der Müllabfuhr, auf Pflanzen aufmerksam gemacht, die in die Fahrbahn ragen oder die Sicht beeinträchtigen. Solchen Meldungen gehen wir nach und prüfen die Situation.« 

Keine »Drohung«

Dann werden die Grundstücksbesitzer entsprechend dem Gesetz auf die Verwaltungsübertretung aufmerksam gemacht – ohne »Drohung«. Die Pressestelle: »Der Hinweis auf mögliche rechtliche Konsequenzen ist ein üblicher Bestandteil solcher Schreiben. Er dient der Information und Transparenz, damit die Betroffenen über ihre Verpflichtungen und die Bestimmungen Bescheid wissen.«

Also werde die Betroffene auch nicht »sekkiert«, denn: »Die Stadtgemeinde behandelt alle Bürger gleich und reagiert auf konkrete Hinweise unabhängig davon, um wen es sich handelt. In diesem Fall geht es nicht um Personen, sondern ausschließlich um die Frage der Verkehrssicherheit«, heißt es im Schreiben der Pressestelle. Entsprechende Aufforderungen würden regelmäßig an Grundeigentümer gerichtet.

0 Kommentare Kommentieren

Keine Kommentare gefunden!

Liebe Leserinnen und Leser, in diesem Kommentarbereich prüfen wir alle Beiträge, bevor sie veröffentlicht werden. Ihr Kommentar erscheint, sobald er gesichtet wurde.

Bitte melden Sie sich an, um die Beiträge zu lesen oder zu kommentieren.AnmeldenHier Registrieren