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32,5‑Grad‑Grenze reicht nicht: Die Kärntner SPÖ drängt jetzt auf einen verbindlichen HitzeschutzAusgabe 36 | Mittwoch, 2. September 2026

Die Hitzeschutzverordnung geht dem SPÖ-Landtagsklub nicht weit genug. Die Sozialdemokraten möchten nun den Hitzeschutz gesetzlich verankern und Unternehmen schadfrei halten, wenn die Termine wegen »hitzefrei« nicht eingehalten werden können.

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Klagenfurt, Lavanttal. Überall dort, wo gebaut wird, flimmerte in den vergangenen Wochen die die Luft. Die Sonne brennt auf Gerüste, Betonflächen und Dächer, für die Menschen, die unter freiem Himmel arbeiten, ist diese Hitze längst mehr als nur ein unangenehmer Begleiter. Einen gesetzlich verankerten Hitzeschutz gibt es in Österreich aber nicht. Seit 2022 kann bei einer Temperatur von über 32,5 Grad die Arbeit im Freien unterbrochen werden.

Das ist allerdings eine reine Entscheidung des Betriebs. Wird die Arbeit wegen Hitze unterbrochen,  gibt es über die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) Modelle für eine Schlechtwetterentschädigung. Pflichten des Chefs: Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, Schutzkräfte und Maßnahmen bereitzustellen (z. B. Schattenplätze, geeignete Arbeitskleidung, Pausenregelung und ausreichend Trinkwasser), aber eben nicht automatisch Freizeiten anzuordnen.

Das Problem für die Unternehmer: Wenn auf Baustellen wegen extremer Hitze (wie etwa bei Sonderregeln ab 32,5 Grad) die Arbeit ruht, geraten Firmen oft in den Terminverzug und es werden hohe Pönalen fällig. Dem möchte nun der Kärntner SPÖ-Landtagsklub in der kommenden Landtagssitzung entgegenwirken und einen Antrag einbringen, der den Hitzeschutz gesetzlich verankern soll. Zunächst soll die Regelung für den Baubereich gelten, denn Bauarbeiter fallen unter die Schwerarbeiterregelung. Ein bundesweites Gesetz, das Arbeitnehmern und Arbeitgebern einen klaren Rechtsanspruch gibt. Der SPÖ-Landtagsabgeordnete und ÖGB-Regionalvorsitzende für Wolfsberg und Völkermarkt, Armin Geißler, betont: »Damit sollen auch die Unternehmer schadfrei gehalten werden. Wenn vorgegebene Termine nicht eingehalten werden können, drohen Pönalen, auch wenn es durch Hitzeunterbrechungen zu der Verzögerung gekommen ist. Daher braucht es eine klare gesetzliche Regelung.«

»Planer müssen in Ausschreibungen hitzefrei und Schlechtwetterzeiten einkalkulieren«
Armin Geißler, SPÖ-Landtagsabgeordneter

ÖGB-Landesvorsitzender Rene Willegger spricht von rund 400.000 Menschen in Österreich, die im Freien arbeiten und durch die Hitze besonders gefährdet seien. Die Unfallgefahr steigt, Kreislaufprobleme nehmen zu, die körperliche Belastung wird extrem. Und die Zahlen sind dramatisch: Rund 1.100 hitzebedingte Todesfälle verzeichnete Österreich im Sommer 2024. Die Klimakrise ist längst auf den österreichischen Baustellen angekommen und wird auch bleiben.

Geißler meint weiters, dass die Verantwortung nicht allein bei den Arbeitern liegen darf. Er sagt: »Da wird jahrelang geplant, und am Ende soll der Bauarbeiter regeln, wie er mit der Hitze zurechtkommt. Das geht nicht. Planer müssen bereits in Ausschreibungen hitzefrei und Schlechtwetterzeiten einkalkulieren. Auch die gesetzlichen Arbeitsbeginnzeiten – in manchen Regionen erst ab sieben Uhr möglich – müssten überdacht werden. Ein früherer Arbeitsbeginn und dadurch ein früheres Ende müssen möglich sein.«

Einige große Kärntner Bauunternehmen wie Strabag, Porr und Steiner Bau regierten bereits. So werden Kühltücher und Getränke verteilt und Arbeitszeiten werden verlegt. Es wird aber auch auf gekühlte Pausenbereiche, beschattete Arbeitsplätze, UV‑Schutzkleidung und klimatisierte Kabinen gesetzt. Doch freiwillige Maßnahmen reichen nicht aus, sagt Geißler: »Wir brauchen eine einheitliche Regelung, die für alle gilt.«

Während draußen die Hitze brennt, bleibt Geißler kühl und kämpferisch: »Wir müssen alle an einem Strang ziehen. Dass die Sommer heißer werden, ist klar. Hitze ist ein Risiko und wer unter freiem Himmel arbeitet braucht Schutz. Gesetzlich, verbindlich, verlässlich.« 

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