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Mutter und Sohn machten der Lavanttaler Polizei viel Arbeit – vor Gericht fielen Strafen aber mild ausAusgabe 39 | Mittwoch, 29. September 2021

Die Lavanttaler waren wegen einer Vielzahl von Delikten – von Körperverletzung bis Vergehen gegen das Waffengesetz – angeklagt, die Ermittler hatten ganze Arbeit geleistet. Die Strafen fielen vergleichsweise gering aus. Zufrieden war die Frau trotzdem nicht.

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Unterkärntner Nachrichten Redakteur Horst Kakl Von Horst Kakl kaklno@spamunterkaerntner.at
Sechs Monate bedingt fasste der Bursche aus, seine Mutter kam mit drei Monaten davon. Beide Urteile sind nicht rechtskräftig. Von den vielen angeklagten Vergehen ließen sich nicht alle beweisen, in mehreren Punkten gab es Freisprüche. Der Frau waren aber vor allem die Waffen ihres Vaters wichtig, was zu einer Diskussion mit dem Richter führte. Pixabay

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Klagenfurt, Lavanttal. Ob die erhebenden Polizeibeamten mit diesen Urteilen zufrieden sein werden, darf bezweifelt werden. Es nützt ihnen aber nichts. Am Landesgericht Klagenfurt fassten zwei Lavanttaler – eine Mutter und ihr noch nicht volljähriger Sohn – bedingte Haftstrafen aus: Sechs Monate für den Burschen, drei Monate für die Frau. Da die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgab, sind die Urteile nicht rechtskräftig.

Die Liste der Vorwürfe war – wie in UN13/2021 berichtet – ellenlang: schwerer Diebstahl, schwere Sachbeschädigung, Urkundenunterdrückung, Körperverletzung, gefährliche Drohung, Nötigung, Fälschung besonders geschützter Urkunden, schwerer Betrug, Weitergabe und Besitz nachgemachten oder verfälschten Geldes sowie Vergehen nach dem Waffengesetz. Erstellt wurde sie, nachdem die Polizei sich ordentlich ins Zeug gelegt und sogar eine Hausdurchsuchung bei den Beiden durchgeführt hatte. Am Landesgericht wurden nicht weniger als fünf Verhandlungsrunden benötigt, ehe Richter Uwe Dumpelnik am Mittwoch, 22. September, endlich zu einem Urteil kommen konnte – das angesichts des angeklagten Konvoluts mild ausfiel.

»Dass man mir die Waffen meines Vaters entzieht, ist nicht gerecht. Das lasse ich mir nicht gefallen«
Die Angeklagte unterbrach Richter Dumpelnik

Die Angeklagten, beide bisher unbescholten, hatten die Vorwürfe stets bestritten. Die Frau wies weit von sich, einem Bekannten ihres Sohnes den Tod an Hals gewünscht und ihn damit gefährlich bedroht zu haben. Tatsächlich gab es in diesem und weiteren Punkten für sie einen Freispruch. 

Die Waffen des Vaters

Doch einige Taten betrachtete der Richter als nachgewiesen, weshalb eine Verurteilung vorzunehmen gewesen sei. Zufrieden war die Frau damit nicht. Als Dumpelnik in seiner Begründung ausführte, dass sie gegen das Waffenverbot verstoßen habe, da in ihrem Schlafzimmer Patronen gefunden worden waren, unterbrach sie ihn: »Dass man mir die Waffen meines Vaters entzieht, ist nicht gerecht. Das lasse ich mir nicht gefallen.« Der Richter versuchte ihr zu erklären, dass das Landesgericht dafür nicht zuständig sei. Die väterlichen »Erinnerungsstücke« befinden sich laut ihm nach einem verhängten Waffenverbot vermutlich bei der Bezirkshauptmannschaft in Verwahrung, das Gericht wolle sie nicht einbehalten. Vergebens. Erst nach einem Gespräch mit ihrem Anwalt vor dem Verhandlungssaal beruhigte sich die Frau.

Anders ihr Sohn: Er nahm die Verurteilung ohne sichtliche Regung auf. Als erwiesen sah das Gericht Mopeddiebstahl, Körperverletzungen, Kennzeichen-Diebstahl und den Besitz von Falschgeld an. Von den Vorwürfen, Schmierereien an einem Vereinshaus angebracht, einen Feuerwerkskörper geworfen oder Bestellbetrug auf einer bekannten Einkaufsplattform begangen zu haben, wurde er freigesprochen. Dumpelnik zum Jugendlichen: »Der Strafrahmen betrug in ihrem Fall 2,5 Jahre. Die Strafe von sechs Monaten bedingt ist bewusst so ausgemessen, dass sie nach außen nicht aufscheint und sie zu einem künftigen Lehrherrn sagen dürfen, sie seien unbescholten.« Damit sich das nicht ändert, wurde Bewährungshilfe für den Burschen angeordnet.

Hört man auf die Worte im Plädoyer der Staatsanwaltschaft, möchte man nicht neben dem Mutter-Sohn-Gespann leben. »Es zieht sich wie ein roter Faden durch den Fall: Mit allen, mit denen sie im Streit liegen, setzten sie aus Rache strafbare Taten.« Die angeklagten Punkte seien »nur der Tropfen am heißen Stein gewesen«, denn mehrere andere Delikte wurden von der Anklagebehörde mangels Beweisen bereits fallen gelassen. Entsprechend argumentierte die Verteidigung: Die Ermittlungsbehörden hätten »Quantität vor Qualität« gestellt, weshalb sich eine Vielzahl der Vorwürfe nicht erhärten ließen: »Es gab keinen Nachweis der Tathandlungen.« Aus dem geforderten Freispruch für beide Angeklagte wurde dennoch nichts ...  

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