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Hygieneproblem auf der Weinebene: Massen von Ausflüglern sind vorhanden, Toiletten aber nichtAusgabe 52 | Mittwoch, 23. Dezember 2020

Schwierigkeiten wegen der Coronakrise: Gäste verrichten ihr »Geschäft« hinter Bäumen und Sträuchern. Kurt Jöbstl, Obmann der Agrargemeinschaft, versucht eine Lösung zu finden: Dürfen Toiletten geöffnet werden? Der Bezirkshauptmann sagt: »Es ist erlaubt.«

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Frantschach-St. Gertraud. Durch die Coronakrise ergeben sich kuriose, aber darum nicht einfacher lösbare Schwierigkeiten. So kämpft man auf der Weinebene mit einem Hygieneproblem. Die Fragestellung, die sich dabei auftut, hat nicht nur örtliche Bedeutung, sondern betrifft alle Skigebiete in Österreich, die am 24. Dezember eröffnen wollen – darunter eben auch die Weinebene (die allerdings erst am 25. Dezember öffnen will).

Die Alm wird zuge..., da sich viele in der Natur erleichtern«
Ein Mitglied der Agrargemeinschaft

Denn obwohl dort bisher kein Lift fährt und die Gaststätten geschlossen sind, tummeln sich Massen von Erholungssuchenden in dem Ausflugsgebiet (siehe dazu auch den Film auf www.facebook.com/unterkaerntner). Dass manchen dabei ein natürliches Bedürfnis überkommt, ist klar. Erledigt wird es derzeit auf unkomplizierte Weise hinter Bäumen oder Büschen, was nicht jedem gefällt.

»Frischluftfanatiker sind mit allen möglichen schneetauglichen Untersätzen auf der Wein-
ebene unterwegs. Die Alm wird von ihnen zuge..., da sich viele in der Natur erleichtern«, meint ein Mitglied der Agrargemeinschaft Gößlerhalt-Papstalpenwiese.

Das Problem ist auch dem Obmann der Agrargemeinschaft, Kurt Jöbstl, bekannt, der bereits versuchte, es bewältigen. So bat er namens der Gemeinschaft, der auch die Gasthäuser und Skilifte gehören, die Wirte, ihre Toiletten für die Ausflügler zu öffnen. Der Erfolg war überschaubar. Jöbstl: »Ich wurde gefragt, ob ich bereit wäre, eine deswegen gegen einen Wirt verhängte Strafe zu bezahlen.« 

»Aus unserer Sicht ist die Öffnung von Toiletten in Gaststätten für Skifahrer und andere erlaubt«
Georg Fejan, Bezirkshauptmann

Denn die Gastronomie ist aufgrund des mittlerweile verlängerten Lockdowns bis mindestens 18. Jänner gesperrt, das Betreten von Gaststätten grundsätzlich verboten. Die Wirtschaftskammer empfiehlt, »die betriebseigenen Sanitäranlagen in jedem Fall geschlossen zu halten«. Was also, wenn ein »notiger« Gast beim Betreten eines Wirtshauses fotografiert wird und das Foto auf Facebook oder sonst wo landet – wer trägt die zu erwartenden teuren Folgen?

Eine Antwort darauf weiß auch Jöbstl nicht. Dafür hat er eine andere Lösung: »Ab 25. Dezember werden die Wirte voraussichtlich Produkte zum Abholen anbieten. Dann werden wohl auch die Toiletten benutzt werden dürfen, wenn die Maßnahmen eingehalten werden: Mund-Nasenschutz, Abstand, Einzelbenutzung der WCs. Wir wollen die Wirte auch dafür entschädigen, dass sie ihre Toiletten zur Verfügung stellen.«

Jöbstls Nachsatz: Wenn auch das nicht erlaubt sei, werde es schwierig. Wie sollte Skifahren möglich sein, wenn den Gästen keine Toiletten zur Verfügung stehen? Der Wolfsberger Bezirkshauptmann Georg Fejan konnte die Frage, ob der Gast aufs Klo darf oder nicht, aus dem Stegreif nicht beantworten. Nach Prüfung des Sachverhalts sagte er am Donnerstag, 18. Dezember: »Aus unser Sicht ist die Öffnung der Toiletten für Skifahrer und andere erlaubt« – auch vor dem Beginn der Skisaison.

Keine Dienstleistung gefordert

Seine Begründung: »Die Gaststätten dürfen nicht betreten werden,  um eine Dienstleistung zu erhalten.« Wenn jemand aber ins Lokal kommt, ohne  Speisen oder Getränke zu fordern, sondern nur um die Toilette aufzusuchen, hat er nichts zu befürchten. Fejan: »Die Gastronomie darf ihre WC-Anlagen immer für Gäste öffnen.« Auch die Ausgabe von Produkten ist möglich – aber nur, wenn sie abgeholt und woanders verzehrt werden. Wer in die Semmel beißen oder einen Schluck nehmen will, muss mindestens 50 Meter von der Gaststätte entfernen sein.

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