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Das »Bosniakische Kulturzentrum« in Wolfsberg soll ausgebaut werden: Anrainer wehrt sich massivAusgabe 14 | Donnerstag, 3. April 2025

In der Vorwoche fand am Landesverwaltungsgericht eine Verhandlung über das Zentrum statt, in dessen Obergeschoss ein großer Raum entstehen soll. Anwohner befürchtet mehr Lärm und beeinsprucht Bewilligung der Stadt. Es ist nicht der erste Konflikt.

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Wolfsberg, Klagenfurt. »Ich habe nichts gegen diese Leute, sie sind nett. Aber ich möchte ihren Lärm nicht drei Meter vor meinem Haus.« Das sagt ein Wolfsberger, der neben dem »Bosniakischen Kulturzentrum« in der Klagenfurter Straße B70 in Kleinedling lebt. Auch der Verein hat seine Pläne verändert, um dem Mann entgegenzukommen. Trotz dieser scheinbaren Kompromissbereitschaft trafen sich die Streitparteien am Mittwoch, 26. März, am Landesverwaltungsgericht (LVwG)in Klagenfurt – einmal mehr. 

Schon in der Vergangenheit wurde das LVwG wegen der Öffnungszeiten des Kulturzentrums angerufen (wir berichteten). In der Vorwoche ging es um einen von der Stadt Wolfsberg ausgestellten Baubescheid. Erlassen am 20. Dezember des Vorjahrs, wurde darin der Um- und Ausbau des Zentrums bewilligt: Statt eines  Sattel- soll ein Flachdach aufgesetzt werden, wodurch im Obergeschoss Platz für einen großen Raum geschaffen wird. Darin sollen neben den täglichen Gebeten und dem Fastenbrechen im Ramadan – dem Fastenmonat der Muslime – auch das Zucker- und das Opferfest stattfinden. Schließlich ist vorgesehen, eine Wärmepumpe zu installieren. 

»Ich verstehe nicht, warum man ein Kulturzentrum drei Meter neben einem Wohnhaus machen muss?« 
Der Anrainer der gegen den Bescheid vorgeht

Gegen all das wehrt sich der Anrainer, der durch den Ausbau mehr Besucher und damit eine größere Lärmbelästigung fürchtet. Er bekämpft den Bescheid der Stadt.

Wer gegen wen

Am LVwG saßen der Wolfsberger und seine Anwältin auf der einen Seite, ihnen gegenüber Vertreter der Stadt Wolfsberg und des Vereins, der das Zentrum betreibt. Dazwischen Verwaltungsrichterin Margit Türk, die darauf hinwies, dass das Gebetshaus an sich seit 2017 bewilligt sei und man sich nun lediglich mit den geplanten Änderungen auseinanderzusetzen habe. Ganz zufrieden mit dem Bescheid der Stadt war Türk nicht, sie wünschte sich Präzisierungen hinsichtlich der Betriebszeiten und der erlaubten Personenzahl.

Dann listete sie auf: drei bis vier Mal Fastenbrechen im Ramadan mit maximal 60 Personen, zwei Feste pro Jahr mit 50 Personen. Wie lange dauern die täglichen Gebete, wollte Türk wissen, wann beginnt das Fastenbrechen? Wie wäre es mit einer zeitlichen Einschränkung auf 21 Uhr, da sich der Anrainer massiv gestört fühlt? Letzteres lehnte der Verein ab. Es wurde darauf hingewiesen, dass der Zeitraum, in dem der Ramadan begangen wird, »wandert« und das Fasten mit Sonnenuntergang endet. Daher sei es schwierig, genaue Zeiten festzulegen.

Dann kam Georg Haberler zu Wort, Sachverständiger des Landes Kärnten. Er ortete keine Probleme durch den Umbau, weder im Hinblick auf die Personenanzahl im Gebäude noch bei den ankommenden Fahrzeugen. Denn laut einem Gutachten, dass bei der ursprünglichen Genehmigung vorgelegt wurde, kommt es am Parkplatz zu nur 0,07 Stellplatzwechseln pro Stunde. »Es ist unerheblich, ob es sich um 25 oder 6o Personen handelt, die Anzahl der Wechsel ändert sich nicht«, da ja auch die Zahl der Parkplätze mit 16 gleich bleibe, sagte Haberler. Und zum Beschwerdeführer gewandt meinte er: »Außerdem befinden sich auf der Ihnen zugewandten Seite nur fünf Parkplätze, die anderen elf sind abgewandt von Ihrem Haus auf der Westseite der B70.«

»Jetzt steht es aber dort, es gibt eine Baubewilligung. Damit müssen Sie sich abfinden« 
Margit Türk, Verwaltungsrichterin

Der Anrainer widersprach der Zahl 0,07 heftig: »Das ist absolut falsch, es sind jetzt viel mehr Leute, das geht sich niemals aus.« Denn wenn mehr Menschen kämen, gebe es auch mehr Stellplatzwechsel. Die Richterin gab ihm nicht recht: »Das wurde geprüft und passt so.«

Suche nach Kompromiss

Was könnte man für den Anrainer tun, versuchte Türk einen Kompromiss zu finden, etwa eine Sperre des Parkplatzes, wenn er besetzt sei? Auch das lehnte eine Vertreterin des Vereins ab: »Wie weit soll man ihm noch entgegen kommen?« Man habe für ihn bereits eine Zugangsstiege  verlegt. 

Habeler setzte fort, es sei auch unerheblich, ob sich 25 oder 60 Personen im Haus befinden: »Ich gehe von einem normalen Verhalten aus, von Gesprächen in normaler Lautstärke ohne elektroakustische Verstärkung.« Dazu gebe es in Richtung des Anrainers kein Fenster. »Und wenn es Wirbel gibt, kann man eine Anzeige machen«, so der Sachverständige, der auch auf den ständigen Lärm durch die benachbarte B70 hinwies. 

Das verneinte wieder der Anrainer: »Die Straße ist nur bei Tag laut, das bin ich gewohnt und nehme es nur als Rauschen wahr. Das Problem ist das ständige Schlagen der Autotüren. Meinen Hund hebt es jedes Mal vom Sofa.« Die Besucher des Zentrum stünden außerdem vor der Türe, würden Zigaretten rauchen und sich unterhalten. Die Vereinsvertreterin: »Wir sprechen normal miteinander, wir sind keine Unmenschen.«

Der Beschwerdeführer gab nicht auf: »Ich verstehe nicht, warum man unbedingt ein Kulturzentrum drei Meter neben einem Wohnhaus machen muss? In einem Industriegebiet könnten sie machen, was sie wollen. Schon der frühere Bürgermeister Hans-Peter Schlagholz hat versprochen, einen anderen Platz für das Zentrum zu suchen.« Antwort der Richterin: »Jetzt steht es aber dort, es gibt eine Baubewilligung. Damit müssen Sie sich abfinden.« Die jetzigen Themen seien die baulichen Veränderungen und die Frage der Beschränkung der erlaubten Personenanzahl.

Stadt und Verein forderten zuletzt die Abweisung der Beschwerde, der Anrainer die Zurückweisung des Bescheids an die Behörde für weitere Untersuchungen. Das Urteil ergeht schriftlich.

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