Artikel
Lavanttal. Ein Verbot gegen das Herbizid Glyphosat wurde bereits im vergangenen Sommer beschlossen. In der Vorwoche lehnte es Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein ab, das Gesetz für ein österreichweites Glyphosat-Verbot in Kraft zu setzen. Der Grund: Das Gesetz hätte der EU im Voraus und rechtzeitig zur Notifizierung, der Möglichkeit zur Stellungnahme, zugesandt werden müssen, was verabsäumt wurde. »Die Europäische Union hat auf die daraus folgenden Möglichkeiten eines Strafverletzungsverfahrens hingewiesen«, so die Bundeskanzlerin. »Ich darf betonen, dass es sich ausschließlich um eine formaljuristische Entscheidung und nicht um eine inhaltliche Wertung der Novelle handelt.«
Die Nationalratsabgeordneten forderten die Regierung in der jüngsten Sitzung am vergangenen Mittwoch, 11. Dezember, auf, eine Novelle zum Pflanzenschutzgesetz vorzubereiten und diese der EU zur Notifizierung vorzulegen. Der unverbindliche Antrag der SPÖ wurde im Nationalrat angenommen. Neben den Sozialdemokraten stimmten auch FPÖ, die Neos und die Grünen dafür, nur die ÖVP stimmte nicht mit.
In einer Aussendung des Bauernbundes heißt es, die Kanzlerin hat rechtskonform gehandelt und, dass ein Inkrafttreten eine massive Rechtsunsicherheit erzeugt hätte. Die Folge wären große wirtschaftliche Schäden gewesen.
Vor- und Nachteile
Ein österreichweites Glyphosatverbot hätte laut KR und Bezirksobmann des Bauernbundes, Franz Zarfl, Vor- und Nachteile. »Es ist wichtig, dass die Bevölkerung sich informiert und sich dann selbst ein Bild macht«, sieht Zarfl das Halbwissen kritisch. »Für Bio-Landwirte ist der Einsatz von Glyphosat ohnehin verboten. Im koventionellen Bereich darf es nur im Vorfeld zur Unkrautvernichtung eingesetzt werden. Sobald die Kultur aufgeht, ist der Einsatz auch hier verboten. Durch ein generelles Verbot entstehen für den konventionellen Bereich am europäischen Markt Wettbewerbsnachteile. Man muss das Für und Wider abwiegen«, so Zarfl.
Probleme könnten laut Franz Zarfl auch im kommunalen Bereich entstehen, wo Glyphosat ebenfalls zur Unkrautvernichtung eingsetzt wird.
0 Kommentare Kommentieren
Keine Kommentare gefunden!