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So »aufmunitioniert« sind die Lavanttaler: Zahl der Waffen in Privatbesitz steigt anAusgabe 3 | Mittwoch, 17. Januar 2024

Im Bezirk Wolfsberg gab es im Vorjahr laut Bezirkshauptmannschaft 1.470 Waffenbesitzkarten und 195 Waffenpässe, die den Besitz von genehmigungspflichtigen Waffen erlauben. Insgesamt waren 9.702 Waffen registriert. Eine »Aufrüstung« sieht die Behörde nicht.

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Lavanttal. Von US-amerikanischen Verhältnissen – mehr als 120 Schusswaffen pro 100 Einwohner – sind wir weit entfernt. Trotzdem legen sich auch im Lavanttal immer mehr Menschen eine Waffe zu. Die Gründe dafür unterscheiden sich aber deutlich vom Rest Österreichs. 

Das digitale Markt- und Meinungsforschungsinstitut »Marketagent« hat in einer aktuellen Studie 932 Österreicher im Alter von 20 bis 75 Jahren befragt. 10,9 Prozent der Interviewten gaben an, eine Waffe zu besitzen, knapp 30 Prozent befürworten privaten Waffenbesitz, 60 Prozent vertreten eine ablehnende Haltung.

»Marketagent«-Geschäftsführer Thomas Schwabl: »Das zentrale Motiv für Waffenbesitz stellt für die Bürger hierzulande die Selbstverteidigung dar, also das Bedürfnis, sich in etwaigen Notfällen verteidigen zu können.«  Für Frauen steht auch die Sorge hinsichtlich steigender Kriminalität und deren Folgen im Vordergrund (43 Prozent), Männern ist es besonders wichtig, ihre Familie beschützen zu können. 

»Im Lavanttal wird der Besitz einer Waffe am häufigsten mit der Jagd begründet«
Georg Fejan, Bezirkshauptmann

Hier sieht es im Lavanttal ganz anders aus. Der Wolfsberger Bezirkshauptmann Georg Fejan, dessen Behörde auch für Waffen zuständig ist, sagt: »Im Bezirk wird der Besitz einer Waffe am häufigsten mit der Jagd begründet. An zweiter Stelle folgt sportliche Aktivität, da wir recht viele Sportschützen haben. Danach kommt Erbschaft, wenn jemandem also eine Waffe vererbt wurde. Und erst an vierter Stelle wird Selbstschutz als Grund des Waffenbesitzes angegeben.«

Waffen werden in drei Kategorien eingeteilt: A (verbotene Waffen und Kriegsmaterial) umfasst Flinten (Schrotgewehre) mit einer Gesamtlänge von weniger als 90 Zentimeter, Flinten mit einer Lauflänge von weniger als 45 Zentimeter, Vorderschaftrepetierflinten (»Pumpguns«), Faustfeuerwaffen mit einem Magazin, das mehr als 20 Patronen aufnehmen kann, oder halbautomatische Gewehre mit einem Magazin für mehr als zehn Patronen.  

Kategorien B und C

Zur Kategorie B zählen Faustfeuerwaffen, Repetierflinten und halbautomatische Schusswaffen, in der Kategorie C sind Gewehre mit gezogenem oder glattem Lauf gelistet, die nach jeder Schussabgabe händisch nachgeladen werden müssen.

2019 waren im Bezirk Wolfsberg 5.111 Waffen der Kategorie C registriert, 2023 gab es 5.968 Stück, eine Steigerung von 16,77 Prozent. In der Kategorie B kletterte die Waffenzahl von 2.825 (2019) auf 3.332 im Vorjahr (+ 17,95 Prozent). 341 Waffen der Kategorie A wurden vor fünf Jahren gezählt, 2023 waren der Behörde 402 (+ 17,89 Prozent) bekannt.

Waffenbesitzkarten berechtigen zum Erwerb und Besitz, aber nicht zum Tragen von Schusswaffen der Kategorie B. Im Vorjahr wurden 117 Neuanträge gestellt, insgesamt gibt es im Bezirk Wolfsberg 1.470 Waffenbesitzkarten. 

Waffenpässe erlauben auch das Tragen von Kategorie-B-Waffen: 20 Mal wurden sie 2023 beantragt, 195 Lavanttaler besitzen einen Waffenpass. Außerdem existieren 38 Waffenscheine, die das Führen von Gewehren, nicht aber von
Faustfeuerwaffen, gestatten. 

Sie werden nicht mehr ausgestellt.

Laut Fejan wurden in den vergangenen fünf Jahren vier Anträge auf waffenrechtliche Dokumente mittels Bescheid abgewiesen. Einige Anträge wurden nach Überprüfung der Verlässlichkeit der Betroffenen freiwillig zurückgezogen. Dazu entzog die Behörde seit 2019 zehn Lavanttalern die waffenrechtlichen Dokumente »aufgrund mangelnder Verlässlichkeit«. 74 Personen verzichteten in dieser Zeit von sich aus auf die Erlaubnis.

Für die Beantragung eines waffenrechtlichen Dokuments, das den Erwerb und Besitz von genehmigungspflichtigen Schusswaffen zulässt, gibt es Voraussetzungen: Verlässlichkeit, mindestens 21 Jahre alt sowie eine Begründung für den Besitz. Dazu muss ein psychologisches Gutachten vorgelegt werden, ob der Antragsteller »dazu neigt, insbesondere unter psychischer Belastung mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden«, wie es im Waffengesetz heißt. Schließlich braucht es einen Nachweis über die Befähigung zum sachgemäßen Umgang mit Schusswaffen, etwa eine Schulungsbestätigung eines Waffenfachhändlers. Aber: Besitzt der Antragsteller eine gültige Jagdkarte, ist weder die Vorlage eines psychologisches Gutachtens noch der Nachweis einer Schulungsbestätigung erforderlich.

Die anfallenden Gebühren bei der Bezirkshauptmannschaft: 74,40 Euro für eine Waffenbesitzkarte, 118,40 Euro für einen Waffenpass. Die Kosten des psychologischen Gutachtens und der Schulungsbestätigung kommen extra dazu.

Ein Gewehr der Kategorie C kann übrigens jeder kaufen, der 18 Jahre alt ist. Es muss aber innerhalb von sechs Wochen im »Zentralen Waffenregister (ZWR) registriert werden. Ansprechpartner dafür ist der Waffenfachhändler. Besitzt man keine Waffenbesitzkarte, keinen Waffenpass oder keine Jagdkarte, kommt die sogenannte »Abkühlphase« zum Tragen: Erst drei Werktage nach dem Kauf darf der Händler das Gewehr ausfolgen. 

Danach kann man es sich aber nicht an die Wand hängen, sondern muss es sicher verwahren. Im Waffengesetz heißt es: »Eine Schusswaffe ist sicher verwahrt, wenn ihr Besitzer sie in zumutbarer Weise vor unberechtigtem Zugriff schützt.« Das »Behältnis« oder der Aufbewahrungsraum müssen der Gefährlichkeit der Waffe entsprechen. Eine sichere Verwahrung sieht die Behörde nur dann, »wenn sowohl Schutz vor unrechtmäßiger Aneignung (›Außenschutz‹), als auch Schutz vor unbefugter Verwendung gegeben ist (›Innenschutz‹)«. 

Das wird auch überprüft: Auf Anordnung der Behörde ist in periodischen Abständen – alle fünf Jahre seit der Ausstellung der Urkunde oder der letzten Nachschau – eine Überprüfung der sicheren Verwahrung von der Polizei vorzunehmen. Dabei müssen die Beamten die entsprechende Anordnung der Behörde vorweisen.

Rüstet das Tal auf?

Rüstet das Lavanttal auf? »Das kann ich nicht bestätigen«, sagt Bezirkshauptmann Fejan, »es gibt zwar einen Anstieg in den vergangenen fünf Jahren, aber keinen gravierenden. Dazu wird der Waffenbesitz durch die Jagd, die auch immer öfter von jungen Frauen ausgeübt wird, in den meisten Fällen eindeutig begründet.« Die Behörde bemerke zwar ein gestiegenes Bedürfnis nach Selbstschutz, »aber nicht im großen Stil«, so Fejan. 

Und wie steht der Bezirkshauptmann zum privaten Waffenbesitz? »Unser Gesetz ist diesbezüglich sehr streng, es ist nicht ohne Hürden. Ich finde das richtig. Wir haben keine Tradition der privaten Bewaffnung.« Fejan betont, dass Waffen nur dann ein Schutz sein können, wenn der Umgang mit ihnen perfekt beherrscht wird: »Sonst schaffen sie mehr Gefahren als Sicherheit.« 

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