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Segelflieger-Absturz: Anwalt des Piloten kritisiert Medien und schlägt mit einem Gutachten zurück Ausgabe 08 | Mittwoch, 19. Februar 2020

Christian Ragger ist der Rechtsvertreter jenes Wolfsbergers, der sich aus einem abstürzenden Segler retten konnte. Die Passagierin starb, wofür sich der Mann verantworten muss. Ragger pocht auf ein Gutachten und sagt: »Was da geschrieben wurde, war nicht fair.«

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Wolfsberg. Die »mediale Vorverurteilung« seines Mandanten ist ihm ein Dorn im Auge. Christian Ragger ist der Anwalt jenes Piloten, dessen Segelflugzeug am Sonntag, 1. September 2019, in St. Marein am Boden zerschellte. Während sich der Wolfsberger mit dem Fallschirm retten konnte, wurde seine 62-jährige Passagierin beim Absturz getötet. Nun stellte die Staatsanwaltschaft Klagenfurt (wie berichtet) einen Strafantrag gegen den Piloten, in dem sie ihm grob fahrlässige Tötung vorwirft. Ragger: »Was da jetzt über den Piloten in einigen Medien geschrieben wurde, war nicht fair.« Denn laut dem Anwalt stehe die Schuld des Mannes keineswegs fest – was aber teilweise anders berichtet worden sei.

Die Sorgfaltspflicht
Die Staatsanwaltschaft beruft sich auf ein Gutachten und meint, der Pilot habe »unter Au­ßer­acht­las­sung der Sorgfaltspflicht den Tod der auf dem Rücksitz befindlichen Passagierin herbeigeführt«, wie es im Justizdeutsch heißt. Er sei übermüdet gewesen und habe trotz einer nahenden Schlechtwetterfront eine Kunstflugfigur durchgeführt.

Das wollen Ragger und seine Kollegen von der Wolfsberger Kanzlei »Poganitsch, Fejan & Ragger Rechtsanwälte« widerlegen. »Das Gutachten der Staatsanwaltschaft ist an den Haaren herbeigezogen. Wir haben eine Expertise, die unseren Mandanten entlastet«, sagt Ragger.

»Das Gutachten der Staatsanwaltschaft ist an den Haaren herbeigezogen«
Christian Ragger, Anwalt des Piloten

Und: »Er war nicht übermüdet. Er hat diese Figur an dem Tag bereits sechs Mal geflogen, und als er sie das letzte Mal machte, war es keineswegs finster.« All das werde durch das eigene Gutachten belegt.

Vor Gericht ist laut dem Anwalt neben der eingehaltenen Sorgfaltspflicht die Frage zu klären: Wie hätte sich ein Dritter in dieser Situation an Stelle des Piloten, für den die Unschuldsvermutung gilt, verhalten? »Wenn sein Vorgehen ein rechtmäßiges Alternativverhalten darstellte, war es entschuldbar und es wird einen Freispruch geben. Wenn nicht, wird er verurteilt. Es ist eine reine Rechtsfrage«, so Ragger. Das heißt, die Bewertung der verschiedenen Gutachten durch den Richter wird eine große Rolle spielen.

Schwere Geschütze
Die Staatsanwaltschaft fährt gegen den Piloten scharfe Geschütze auf. Sie wirft ihm vor, in Panik geraten zu sein, als das zweisitzige Segelflugzeug vom Typ MDM-1 Fox zu trudeln begann. Statt zu versuchen, die Maschine wieder unter Kontrolle zu bringen, wofür er Zeit gehabt hätte, wie es heißt, sei er abgesprungen. Die Anklagebehörde nennt das einen »verfrühten Notausstieg«. Der war der Passagierin, die ebenfalls mit einem Fallschirm ausgerüstet war, nicht gelungen. Sie starb beim Aufprall auf dem Boden.

Die Verhandlung gegen den Wolfsberg soll im März am Landesgericht Klagenfurt stattfinden. Die maximale Strafhöhe beträgt drei Jahre Haft.

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