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Er prophezeit das Ende der Windkraft-Zonierung: »Nach der Landtagswahl 2028 wird sie aufgehoben«Ausgabe 26 | Mittwoch, 24. Juni 2026

Der Beschluss des Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetzes läutet das Aus für die Zonierung der Windräder in Kärnten ein, glaubt Franz Dorner, Mitinitiator des Windparks Bärofen. Die Fläche für Windräder werde sich danach verdrei- bis vervierfachen.

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Frantschach-St. Gertraud. »Nach der Kärntner Landtagswahl 2028 wird die Windkraftzonierung wieder aufgehoben.« Das sagt der Kamper Energielandwirt Franz Dorner, Mitinitiator des im Oktober in Betrieb gehenden Windparks Bärofen. Die Fläche, auf der neue Windräder entstehen dürfen, werde sich danach verdrei- bis vervierfachen – »daran führt kein Weg vorbei«, ist Dorner überzeugt. Er sieht auch kein Hindernis dafür, denn die Volksbefragung, bei der sich im Jänner 2025 51,55 Prozent der teilnehmenden Bevölkerung gegen Windkraft ausgesprochen hatte, wurde vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgehoben. 

Wer säumig ist, muss zahlen

Seine »Prophezeiung« stützt sich auf das am 11. Juni im Nationalrat beschlossene Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG). Es wurde mit den Stimmen der ÖVP, SPÖ, Neos und Grüne – und damit der Zwei-Drittel-Mehrheit – verabschiedet. Das Gesetz soll den Ausbau von Windkraft-, Photovoltaik- und Wasserkraftanlagen sowie Stromnetzen durch eine einzige zentrale Behörde und verkürzte Genehmigungsfristen beschleunigen. Bundesländern, die die Ausbauziele nicht erreichen, drohen Strafzahlungen und der Entzug von Fördermitteln, etwa dem Geld  aus dem Technologiefonds.

»Mit 150 Windrädern plus Photovoltaik ist die Stromversorgung bis 2050 gesichert«
Franz Dorner, Mitinitiator Windpark Bärofen

Dorner: »Die Kärntner Windkraftzonierung ist jetzt nicht mehr haltbar.« Sie wurde am 5. Feber im Landtag einstimmig beschlossen und besagt, dass in Kärnten maximal 50 Windräder in vier Zonen im Lavanttal errichtet werden dürfen. 0,077 Prozent der Landesfläche sind dafür vorgesehen. Laut dem Energielandwirt braucht das Land aber 150 Windräder: »Keiner will, dass auf jedem Hügel ein Windrad steht, aber mit 150 Anlagen plus Photovoltaik, die lediglich ein Prozent der Landesfläche in Anspruch nehmen werden, ist die Stromversorgung in Kärnten bis 2050 gesichert – trotz einer Verbrauchssteigerung von bis zu 150 Prozent.« Dann wären auch keine Stromimporte mehr notwendig, »die jetzt im Winter um 600 Millionen Euro benötigt werden«.

Das werde auch die heimische Politik einsehen müssen. Der Kamper: »Landeshauptmann Daniel Fellner und sein Stellvertreter Martin Gruber wollten das EABG zu Fall bringen. Sie wollten, dass der Bund den Ländern nichts vorschreiben kann. Aber das Gesetz ist da, sie werden umschwenken.« Dafür sieht er bereits erste Anzeichen, etwa in der Reaktion Fellners nach dem Gesetzesbeschluss in einem ORF-Beitrag.

»Kärnten steht vor großen Herausforderungen«, sagt Dorner, »wir haben eine Energiekrise mit horrenden Preisen«, was sich »überall« auswirke. Er nennt Beispiele: »Wer heute Beton kauft, muss einen Energiezuschlag zahlen, der auf der Rechnung ausgewiesen ist. Wer aus eigenem Holz Hackschnitzel fertigen lässt, zahlt nicht nur 480 Euro pro Stunde fürs Hacken, sondern auch 40 Euro Energiezuschlag. Das heißt, wir müssen raus aus den fossilen Brennstoffen.« 

9.000 Euro Stromkosten

Er ist auch einer der größten Hühnerproduzenten Kärntens: »Ich betreibe auf meinem Hof Photovoltaikanlagen und ein 30 Meter hohes Windrad. Wäre das nicht so, hätte ich monatliche Energiekosten zwischen 8.000 und 9.000 Euro. Jetzt liefere ich Strom. Vom Konflikt um die Straße von Hormus bin ich deshalb nicht betroffen, er zeigte aber wieder unsere Abhängigkeit auf.«

Wo werden die zusätzlichen Windräder stehen? Dorner: »In Preitenegg, am Bärofen, auf der Steinberger Alpe. Aber auch in den Bezirken Spittal, Feldkirchen, St. Veit. Überall dort, wo es Skigebiete gibt, die die benötigte Infrastruktur schon haben.«

Emotional wird Dorner, wenn er über die übliche Dauer der Genehmigungsverfahren spricht: »14,5 Jahre für den Windpark Bärofen, bei dem das Projekt drei Mal geändert werden musste, weil es die geplanten Windräder gar nicht mehr gab.« 

Jetzt sollen Fellner und Gruber »eine zukunftsweisende Politik« machen, in der nicht nur mehr Windräder gebaut werden können, sondern auch wesentlich schneller.

// INFO
Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) 
Mit dem neuen Gesetz soll es künftig zu einer massiven Verfahrensbeschleunigung für Energieanlagen wie Windkraft und Photovoltaik. Es gilt für die Projekte, die unterhalb der Schwelle zu einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) liegen. Für nicht UVP-pflichtige Anlagen übernimmt der Landeshauptmann als zentrale Behörde die gesamte Genehmigung. In ausgewiesenen Gebieten, den sogenannten »Go-to-areas«, entfallen Naturverträglichkeitsprüfungen, da diese schon im Vorfeld strategisch geprüft wurden 

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