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St. Andrä. Für Gesprächsstoff sorgte in der Vorwoche ein Beziehungsstreit in der Bischofsstadt, der die Polizei beschäftigte. Denn betroffen war auch der Viehbestand eines Bauernhofs.
Berichtet wird, dass die Beziehung eines Landwirtepaars aus den Fugen geraten ist. Dabei soll es zuletzt zu Handgreiflichkeiten gekommen sein, bei denen der Mann Verletzungen davontrug. Er wandte sich an die Polizei und erstattete Anzeige. Darauf wurde gegen die Frau ein Betretungsverbot ausgesprochen.
Wird eine solche Maßnahme verhängt, haben Betroffene das Recht, persönliche Gegenstände aus der gemeinsamen Bleibe zu holen. Die Polizei muss aber anwesend sein und darauf achten, dass es nicht abermals zu einer Auseinandersetzung kommt. Von diesem Recht machte die Frau Gebrauch – allerdings anders als üblich. Denn sie hatte weniger ihre Kleidung im Sinn, als vielmehr die Nutztiere des Hofs.
Als der Mann abwesend war, erschien seine Ehefrau mit einem Viehtransporter. Wie es heißt, habe ein Sohn des Ehepaars versucht, den Abtransport der Tiere zu verhindern – vergeblich. Denn die Frau pochte auf ihr Recht als Mitbesitzerin. Letztlich wurden die Tiere verladen und davongefahren. Was mit ihnen geschah, ist nicht bekannt. Als der Ehemann heimkehrte, stand er vor vollendeten Tatsachen.
Das sagt die Polizei
Die Pressestelle der Kärntner Polizei bestätigte, dass es zuletzt eine angezeigte Körperverletzung – ein Video dazu soll im Internet kursieren – und ein ausgesprochenes Betretungsverbot in diesem Ortsteil von St. Andrä gegeben habe. Auch seien Beamte dabeigewesen, als die Weggewiesene auf den Hof zurückkehrte. Weitere Angaben wurden nicht gemacht. »Alles andere ist Privatsache und fällt nicht in unsere Zuständigkeit«, hieß es aus der Polizei.
Bedeutet: Was ein weggewiesener Partner bei der behördlich überwachten Rückkehr mitnimmt, ist nicht Angelegenheit der Polizei. Die scheidenden Partner müssen sich vor einem Zivilgericht darüber einigen, wem was zusteht. Wir lernen: In solchen Situationen sollte man den gemeinsamen Besitz im Auge behalten ..

Von Horst Kakl
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