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»Blindflug« bei der Einfahrt in die Redinger Straße: Beim Friedhof wird ein Verkehrsspiegel gefordert Ausgabe 32 | Mittwoch, 5. August 2026

Die Parkplätze zwischen Kriegerdenkmal und dem Wolfsberger Friedhof werden genutzt, um Verstorbene zu besuchen. Wer aber zurück in die Redinger Straße will, braucht Nerven – die Sicht ist schlecht. Das sieht auch die Stadt so, sie ist aber nicht allein zuständig.

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Unterkärntner Nachrichten Redakteur Horst Kakl Von Horst Kakl kaklno@spamunterkaerntner.at
Bild links: Die Einfahrt zu den Parkplätzen beim Friedhof Wolfsberg. Rechts: Wer wieder in die Redinger Straße einfahren will, muss vorsichtig sein: Die Sicht nach links ist schlecht. Das bedeutet, Lenker müssen weit in die Straße einfahren, um zu erkennen, ob ein Fahrzeug kommt. Ein Betroffener fordert jetzt die Aufstellung eines Verkehrsspiegels. UN (2)

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Wolfsberg. »Das ist eine echte Gefahrenstelle«, sagt ein Wolfs-berger und meint die Ausfahrt an der Westseite des Friedhofs Wolfsberg zwischen Friedhof und Kriegerdenkmal. 

Dort befinden sich zwei kleine Parkplätze, die von jenen genutzt werden, die ihre Verstorbenen besuchen. Verlassen sie einen der Parkplätze, müssen sie in die Redinger Straße einfahren, was oft nicht einfach ist. Denn aufgrund der dortigen Friedhofsmauer ist die Sicht nach links stark eingeschränkt. Lenker müssen also weit in die Redinger Straße einfahren, um zu sehen, ob Autos kommen – ein riskantes Unterfangen.

»Dort gehört ein Verkehrsspiegel hin, um die Ausfahrt einfacher und sicherer zu machen« 
Ein Wolfsberger fordert eine Verbesserung 

Der Wolfsberger wandte sich an die Unterkärntner Nachrichten mit einer Forderung: »Dort gehört ein Verkehrsspiegel hin, um die Ausfahrt einfacher und sicherer zu machen.«

Wie beurteilt die Stadt Wolfsberg die Situation vor Ort? »Uns ist bewusst, dass die örtlichen Gegebenheiten, insbesondere die entlang der Redinger Straße verlaufende Friedhofsmauer, die Sicht beim Ausfahren aus den dortigen Parkplätzen beeinträchtigen könnten«, heißt es seitens der Pressestelle der Stadt. Der Wunsch der Friedhofsbesucher nach einem Verkehrsspiegel sei nachvollziehbar, denn: »Wer dort ausfährt, muss sich vorsichtig in die Fahrbahn vortasten, um den Verkehr von links einsehen zu können.« 

Allerdings: »Der Stadtgemeinde Wolfsberg sind bislang jedoch keine Beschwerden oder Anträge zu diesem Bereich bekannt.«

Anliegen wird jetzt geprüft

Was sagt die Stadt zur Anbringung eines Verkehrsspiegels? Die Pressestelle: »Bislang wurde bei der Straßenabteilung weder ein Antrag noch eine Beschwerde bezüglich eines Verkehrsspiegels an diesem Standort eingebracht.« Die Anregung des Wolfsberger Bürgers werde nun aber von den zuständigen Fachleuten der Straßenabteilung geprüft, »um die Notwendigkeit einer solchen Maßnahme zu beurteilen«. 

»Die Anregung wird nun von den zuständigen Fachleuten der Straßenabteilung geprüft« 
Die Stadt Wolfsberg in ihrer Stellungnahme 

Es gibt aber auch ein großes Aber, denn der Wolfsberger Gemeinderat kann die Installation eines Verkehrsspiegels gar nicht beschließen. Den Grund nennt die Pressestelle: »Da es sich bei der Redinger Straße um keine Gemeinde-, sondern um eine Landesstraße handelt, liegt die Entscheidungsbefugnis nicht allein bei der Stadtgemeinde Wolfsberg bzw. beim Gemeinderat.«

Für die Anbringung eines Verkehrsspiegels wäre die Zustimmung der Landesstraßenverwaltung erforderlich. Darüber hinaus müsste ein entsprechender Nutzungsvertrag abgeschlossen werden.«

Auf die Frage, ob dem Bürgerwunsch nach einem Verkehrsspiegel entsprochen wird, lautet die Antwort: Die Stadt nehme die Anliegen der Bevölkerung ernst. »Es wäre jedoch nicht seriös, dies zum jetzigen Zeitpunkt zu beantworten. Wir werden aber sehr wohl die Anregung an die zuständigen Stellen herantragen und um Prüfung ersuchen.«

Und weiter heißt es: Sollte die verkehrstechnische Begutachtung ergeben, dass ein Spiegel zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beitrage und behördlich bewilligt werden könne, werde die Stadt Wolfsberg eine entsprechende Umsetzung selbstverständlich befürworten. »Die Umsetzung hängt aber von der Zustimmung der zuständigen Landesstraßenverwaltung ab«, so der Schlusssatz der Pressestelle.

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