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Stadtwerke-Affäre vor Gericht: Nach freundlicher Begrüßung ging es mit harten Bandagen weiterAusgabe 49 | Mittwoch, 4. Dezember 2019

Ein entlassener Mitarbeiter fordert rund 75.000 Euro und gab interessante Einblicke in interne Stadtwerke-Abläufe. Der gegnerische Anwalt attackierte ihn hart. Bei der Karenzfrage steht Aussage gegen Aussage. Stadtwerke wollen ihrerseits 630.804 Euro zurück.

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Klagenfurt, Wolfsberg. Jetzt geht es los. Am Landesgericht Klagenfurt startete am Freitag, 29. November, der Prozessreigen rund um die Wolfsberger Stadtwerke. Den Beginn machte das Kündigungsentschädigungsverfahren – so der sperrige juristische Begriff – eines der beiden entlassenen Stadtwerke-Mitarbeiter. Danach wurde der Spieß umgedreht und die Schadenersatzklage der Stadtwerke in Höhe von 630.804 Euro gegen die beiden früheren Bediensteten verhandelt. Vermittlungsversuche von Richterin Daniela Bliem schlugen fehl ...

Die Vorgeschichte ist bekannt: Nach einer Innenrevision der Stadtwerke-Bauprojekte Kleinedlingerweg und Sajovitz-Siedlung kam der Verdacht auf, es habe Unregelmäßigkeiten gegeben. Zwei hochrangige Stadtwerke-Mitarbeiter wurden im heurigen Juli unter dem Vorwurf der Untreue entlassen und die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Die Betroffenen, für die die Unschuldsvermutung gilt, bestreiten, unredlich gehandelt zu haben und fordern auf dem Rechtsweg Entschädigung für ihre Entlassungen ein. Die Stadtwerke wiederum begehren von den Ex-Bediensteten Schadenersatz. Beide Fälle wurden am Freitag verhandelt.

Erst war das Kündigungsentschädigungsverfahren eines der früheren Mitarbeiter an der Reihe. Hatte man sich vor dem Verhandlungssaal 4 noch freundlich die Hände geschüttelt, ging es drinnen ans Eingemachte. Richterin Bliem fragte, ob es Vergleichsgespräche gegeben habe, was beide Seiten bejahten.

Die Wiener Anwältin Petra Laback, die den Ex-Bediensteten vertritt, meinte: »Wir haben lange gesprochen, die Stadtwerke wollen aber nicht.« Sie hätten vier Bruttomonatsgehälter geboten, was weder dem Kläger, der rund 75.000 Euro brutto fordert, noch dessen Versicherung genügte.

Warum hat er keinen neuen Job?

Also ging es ans Eingemachte: Die Stadtwerke-Anwälte fragten, warum der Mann noch immer keinen neuen Job habe – und legten eine Liste offener Stellen vor. Laback antwortete, es sei ihrem Mandanten aufgrund der erhobenen Vorwürfe zurzeit »verunmöglicht«, neue Arbeit zu finden. 

In der Einvernahme durch Richterin Bliem schilderte der Ex-Mitarbeiter, dass er gar keine Untreuehandlungen hätte setzen können. Denn vor einem Jahr waren vertrauliche Anbotsdaten von Firmen an deren Konkurrenten weitergegeben worden. Im Verdacht standen Stadtwerke-Mitarbeiter. Um das künftig zu verhindern, wurde die Firma CCE, die sich den Verfahren mittlerweile auf Seiten der Stadtwerke angeschlossen hat, mit der Abwicklung der Projekte betraut. Lediglich die Bezahlung der von der CCE vorgeschriebenen Summen liege noch in den Händen der Stadtwerke.

»Ich habe seine Ankündigung, in Väterkarenz zu gehen, als Trotzreaktion gesehen«
Dieter Rabensteiner, ehemaliger Stadtwerke-Chef

Laut dem früheren Bediensteten ergab sich die vermeintliche Schadenssumme von 600.000 Euro ohnehin nur, weil in der Revision Zahlen miteinander verglichen wurden, »die man nicht vergleichen kann«. Auf die hartnäckige Nachfrage von Stadtwerke-Anwalt Marco Riegler, wer beurteile, ob Ausschreibungen nötig waren, meinte der Kläger: »Technisch ich.« Riegler darauf: »Das ist das Kernproblem, hier wird herumgeeiert – und Sie wollen für nichts zuständig gewesen sein.«

Weiterer Schwerpunkt war die Frage, ob der Mann im Juli überhaupt entlassen hätte werden dürfen, da er beantragt hatte, im August in Väterkarenz zu gehen.  

Der Kläger sagte, er hätte bereits im Frühjahr einen entsprechenden Antrag in zwei Ausführungen weitergeleitet. Das bestritt der frühere Stadtwerke-Geschäftsführer Dieter Rabensteiner, der als Zeuge auftrat. Er sagte: »Ich habe die Ankündigung, dass er in Karenz gehen will, als Trotzreaktion gesehen, da es organisatorische Veränderungen in seiner Abteilung gegeben hatte.« Überhaupt sei es unüblich, dass Führungskräfte in Karenz gehen. Er habe nur einen »Entwurf«, nie aber einen Karenzantrag erhalten – und auch seine Zustimmung nie erteilt.

Zeuge widerspricht Rabensteiner

Dem widersprach ein weiterer Zeuge, einst der Vorgesetzte des Klägers und im Juli mit ihm entlassen. Er habe einen verbesserten Karenzantrag erhalten und ihn Rabensteiner persönlich übergeben. Das Schreiben habe sie nie erhalten, meinte die zuständige Stadtwerke-Sachbearbeiterin, die danach als Zeuge befragt wurde.

Mit der Aufforderung der Richterin, einen Vergleich zu finden, endete die Verhandlung – um sofort fortgesetzt zu werden.

»Die 600.000 Euro haben sich nur ergeben, weil Zahlen verglichen wurden, die man nicht vergleichen kann«
Ein entlassener Mitarbeiter der Stadtwerke vor Gericht

Denn danach wurde das zivilrechtliche Schadenersatzverfahren der Stadtwerke gegen die beiden Entlassenen gestartet. Unter den gespitzten Ohren des neuen Stadtwerke-Geschäftsführers Harald Wenzl (siehe Interview Seite 9), der den gesamten Prozesstag als Zuhörer verfolgte, legte die Richterin den Ablauf, die zu klärenden Fragen und die Bestellung eines Gutachters fest.

Bliems Appell, den Prozess zu unterbrechen, um den Ausgang eines möglichen Strafverfahrens gegen die beiden Entlassenen abzuwarten, lehnten beide Seiten ab. Bliem verlas auch die ellenlange Zeugenliste, in der unter anderen der Wolfsberger Bürgermeister Hans-Peter Schlagholz aufscheint. Es verspricht, ein langer und sehr teurer Prozess zu werden …

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