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Die Grundverkehrskommission hat eingewilligt: Milliardär darf die Jesuiten-Gründe im Tal kaufenAusgabe 43 | Mittwoch, 27. Oktober 2021

Die Hoffnung der Landwirte, die sich gegen den Handel wehrten, hat sich zerschlagen: Mit dem »Segen« der Kommission darf der Deutsche jene 170 Hektar Boden kaufen, die bisher dem Orden gehörten. Die Mehrheit der Mitglieder sprach sich für den Verkauf aus.

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Lavanttal. Das Hoffen war vergebens. Die Grundverkehrskommission hat in ihrer jüngsten Sitzung einem gewaltigen Immobiliendeal die Zustimmung erteilt. Das bedeutet, ein deutscher Milliardär, dessen Name zuletzt in heimischen Medien genannt wurde, darf den Grundbesitz des Jesuitenordens im Lavanttal übernehmen. Die Rede ist von rund 170 Hektar, die sich auf mehrere Grundstücke in den Gemeinden Wolfsberg und St. Andrä verteilen.

Jenen Landwirten aus dem Tal, die sich massiv gegen das Geschäft zur Wehr setzten, bleibt nun nur mehr der Weg zum Landesverwaltungsgericht. Eine Garantie für einen Erfolg gibt es dort freilich nicht ...

»Ausschließliches Ziel meines Mandanten ist die Absicherung seines Betriebs«
Der Anwalt des Milliardärs im Juli

Wie berichtet war im Juli bekannt geworden, dass der Milliardär die Loretowiese in St. Andrä, auf der seit vielen Jahren das »Gackern« stattfindet, gekauft hatte. Wie sich rasch zeigte, war das aber nur ein kleiner Teil des Handels. Tatsächlich erwarb er den gesamten Grundbesitz des Ordens, den der im Tal noch sein Eigentum nannte. Hieß es seitens der Gegner, es handle sich dabei »fast ausschließlich um Ackerland«, konterte der Klagenfurter Anwalt des Deutschen, der Großteil der 170 Hektar bestehe aus Waldfläche in der Gegend der Saualm, nur etwa 35 Hektar seien Ackerland.

Wie auch immer: Lavanttaler Bauern fühlten sich ausgebootet. Aus ihren Reihen war zu hören: »Wir wollen hier keine Tiroler Zustände. Wir brauchen den Boden selbst, um ihn landwirtschaftlich zu nutzen, denn uns gehen schon heute Flächen ab. Der Milliardär wird zwar als Landwirt bezeichnet, er ist aber kein Bauer im eigentlichen Sinn. Wir glauben, er wird diese Gründe früher oder später umwidmen wollen – dann sind sie verloren.« Eine Ansicht, der der Rechtsvertreter des Käufers vehement widersprach.

Ein Funken Hoffnung

Doch die Landwirte sahen ein kleines Licht, den Kauf doch noch zu kippen. Um ihn offiziell werden zu lassen, bedurfte er der Genehmigung der in der Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg angesiedelten Grundverkehrskommission. Wäre von dort ein »Nein« gekommen, hätte das Geschäft nicht abgeschlossen werden können und die Jesuiten-Gründe wären neuerlich auf den Markt gekommen. 

Doch die Hoffnung darauf hat sich zuletzt zerschlagen. Der Wolfsberger Bezirkshauptmann Georg Fejan berief sich auf seine Verschwiegenheitspflicht und wollte keinen Kommentar abgeben. An anderer Stelle sickerte aber durch, dass die Kommission am 12. Oktober getagt und den Verkauf mehrheitlich genehmigt hat. Ein Bescheid dieses Inhalts soll in Kürze ergehen. Liegt er vor, ist der Grunderwerb durch den Milliardär rechtens – außer, beim Landesverwaltungsgericht wird Beschwerde dagegen eingereicht.

Der Anwalt des Milliardärs teilte den Unterkärntner Nachrichten  im Juli in einem Schreiben mit: »Festzuhalten ist, dass mein Mandant bereits seit 2002 einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb im Lavanttal führt, wobei auch Rinderhaltung erfolgt. Legitimes und ausschließliches Ziel meines Mandanten ist die Absicherung seines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs durch Erweiterungsmöglichkeiten, wobei er insbesondere zum Ausbau des landwirtschaftlichen Bereichs Acker- und Futterflächen benötigt.« Der Deutsche habe nicht vor, mit den Jesuiten-Gründen zu spekulieren oder sie lediglich zu kaufen, um Umwidmungen zu beantragen. Als Beleg führte der Anwalt an, sein Mandant hätte schon bisher seine Grundstücke weder verkauft noch umgewidmet. Er wolle sich auch nicht an einer weiteren Zersiedelung des Talbodens im Bezirk Wolfsberg beteiligen.

Zusammenarbeit ist möglich

Der Anwalt streckte im Namen des Milliardärs auch die Hand aus: Eine Zusammenarbeit mit anderen Landwirten im Sinne von Pachtverhältnissen sei nicht ausgeschlossen, sollte »die eine oder andere Wiesen- bzw. Ackerfläche im Rahmen des eigenen land- und forstwirtschaftlichen Betriebs allenfalls nicht benötigt werden«, so der Rechtsvertreter. 

Daran wird nach der Entscheidung der Grundverkehrskommission für die Landwirte wohl kein Weg vorbeiführen ...

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