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Kuriose Falschmeldung zum Wolfsberger Umgang mit Hundstrümmerl: Bußgelddrohung gibt es nicht Ausgabe 15 | Mittwoch, 12. April 2023

Deutsches Informationsportal hob die Bezirkshauptstadt als kostengünstiges Beispiel für die nicht ordnungsgemäße Entsorgung von Hundehaufen hervor: Zehn Euro soll das Bußgeld betragen. Tatsächlich gibt es keine Bestimmung der Gemeinde für dieses »Delikt«.

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Wolfsberg. »Das Ordnungsamt in Wolfsberg greift deutlich zurückhaltender durch: Lediglich zehn Euro beträgt das minimale Bußgeld in der Kärntner Stadt, sollte ein Hundehaufen nicht ordnungsgerecht entsorgt werden.« So stand es kürzlich in einer Pressemitteilung des deutschen Informationsportals »Betrugstest.com« zu lesen, das sich mit den Strafen für nicht entfernte Hundehaufen in Österreich befasst hatte. Laut »Betrugstest.com« würde es in der Bezirkshauptstadt nur dann teuer, wenn das Herrl gewohnheitsmäßig über die Ausscheidungen des kleinen Lieblings hinwegsieht: »Bis zu 2.500 Euro Strafe erwartet Wiederholungstäter in Wolfsberg«, hieß es. Mehrere Medien übernahmen die Meldung und priesen Wolfsberg als »kostengünstige« Stadt, was die Hinterlassenschaft von Hunden anbelangt. Allerdings: Es ist alles nicht wahr. Tatsächlich ist es noch sogar billiger – nämlich gratis. Und ein Ordnungsamt gibt es natürlich auch nicht.

»Es gibt in der Gemeinde Wolfsberg keinen Bußgeldkatalog, der sich mit Hundekot befasst«
Aus dem Rathaus zur Pressemitteilung

Aus dem Rathaus heißt es dazu: »Es gibt in der Gemeinde keinen Bußgeldkatalog, der sich mit Hundekot befasst.« Hingewiesen wird in diesem Zusammenhang aber auf die Straßenverkehrsordnung: Laut Paragraf 92 ist »jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenutzer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe, insbesondere durch Schutt, Kehricht, Abfälle und Unrat aller Art, sowie das Ausgießen von Flüssigkeiten bei Gefahr einer Glatteisbildung verboten«. Das heißt, die Polizei, eventuell die Bezirkshauptmannschaft, könnte nicht entsorgte Hundehaufen ahnden. »Aber Wolfsberg hat dafür kein Personal, der Wachdienst ist nur für die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig«, so das Rathaus. Das bedeutet: Seitens der Stadt gibt es keine Strafe, wenn Hundekot auf dem Gehsteig oder in der Wiese liegen bleibt. Wie kommt »Betrugstest.com« zu seinen Behauptungen? Das weiß auch im Rathaus niemand.  

Strafe wurde überlegt

Freilich: In der Vergangenheit wurde laut darüber nachgedacht, allzu sorglose Hundeausführer zur Kasse zu bitten. Als im Frühjahr 2018 zahlreiche »Trümmerl« aus dem Schnee aperten, überlegte der damalige Stadtrat Johannes Loibnegger (FPÖ) öffentlich, Kontrollen und Strafen einzuführen. »Wir reden hier von Strafen zwischen 20 und 30 Euro. Aber wenn das so weitergeht, werden wir uns solche Schritte überlegen müssen«, wurde er in einem Medium zitiert. Umgesetzt wurde die Absicht aber nicht. Vielleicht auch, weil die vergangenen Winter schneearm waren ... 

Untätig ist die Stadt aber nicht. Im Gemeindegebiet sind 69 »Gassimaten« installiert, an denen sich Hundehalter bedienen können, um die Ausscheidungen ihrer Tiere aufzulesen. Und sie werden eifrig in Anspruch genommen: pro Jahr rund 225.000 Gassisackerl, damit im Schnitt 616,4 Stück täglich. Wolfsberg lässt sich auch beim Nachschub nicht lumpen: Unermüdlich werden die Automaten befüllt, auch wenn sie oft rasch wieder leer sind, weil manche Spaziergeher sich einen privaten »Vorrat« anlegen.

Dass Hundekot ein Problem ist, das die Öffentlichkeit immer wieder erregt, zeigte sich in der niederösterreichischen Stadt Baden:  Dort wurde darüber nachgedacht, eine Datenbank mit Hunde-DNA anzulegen und so jene zu überführen, die für die »Tretminen« verantwortlich sind.

Übrigens: Pinkeln darf der Hund wann und wo er will. Der Herrchen muss sich aber auf den lautstark geäußerten Unwillen derer gefasst machen, denen die warm verzierte Hauswand gehört ...

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