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Wolfsberg. Seit Oktober des Vorjahrs gilt die 33. Novelle der Straßenverkehrsordnung. Sie besagt auch, dass nur mehr ein kleiner Teil eines abgestellten Fahrzeugs in einen Gehweg hineinragen darf, bei Radwegen ist kein einziger Millimeter erlaubt. Hat das Auto Ausmaße, die größer sind als der anvisierte Parkplatz, ist das Pech für den Lenker: Er muss woanders parken.
»Ich habe keine Beschwerden erhalten, wir werden uns die Situation aber ansehen«
Hannes Primus, Bürgermeister
Das bedeutet Probleme für die Schrägparkplätze in der Johann-Offner-Straße in Wolfsberg – und für diejenigen, die sie benutzen. Denn sie sind so kurz, dass selbst ein Audi TT – mit rund 4,2 Metern Länge kein »Riese« – die Schnauze auf den Gehweg strecken muss, um das Heck nicht in den fließenden Verkehr ragen zu lassen. Aussichtslos ist die Situation für Transporter, wie unser Bild zeigt: Das Fahrzeug sperrt den Bürgersteig beinahe ab, diese Art zu parken verstößt ebenfalls eindeutig gegen die Straßenverkehrsordnung – die auch in Wolfsberg gilt.
Bürgermeister Hannes Primus (SPÖ) sagt: »Ich habe keine Beschwerden erhalten, dass die Parkplätze in der Johann-Offner-Straße zu kurz wären. Wir sind in diesem Bereich von Wolfsberg parkplatzmäßig eingeschränkt: Würde man die Schräg- in Längsparkplätze umwandeln, stünden weniger zur Verfügung. Wir werden uns die Situation aber ansehen.«
Rigoros geahndet
Andernorts werden Verstöße gegen die neue Regel bereits rigoros geahndet, wie medial berichtet wurde, in Wien kostet dieses Verkehrsvergehen 36 Euro. Gestattet ist das Überragen des Gehsteigs übrigens nur mehr für Ladetätigkeiten von bis zu zehn Minuten oder im geringfügigem Ausmaß, das heißt mit dem Seitenspiegel oder der Stoßstange. Doch auch dann muss für Fußgänger eine Durchgangsbreite von mindestens 1,5 Meter frei bleiben.
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