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Hofburg-Stichwahl: 9.000 Euro Geldstrafe für den Wolfsberger Bezirkshauptmann Georg Fejan Ausgabe 5 | Mittwoch, 3. Februar 2021

Oberlandesgericht Graz reduzierte die Strafe wegen falscher Beurkundung, die ursprünglich 10.800 Euro betragen hatte. Fejan hat den Betrag überwiesen. Offen ist die Forderung der Finanzprokuratur über 36.000 Euro: Alles hängt am Villacher Bürgermeister Albel.

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Wolfsberg. Vor rund einem Jahr, am 16. Jänner, musste sich der Wolfsberger Bezirkshauptmann Georg Fejan vor dem Landesgericht Klagenfurt verantworten. Ursache: Die leidige Anfechtung der Bundespräsidenten-Stichwahl am 22. Mai 2016 durch den damaligen FPÖ-Chef HC Strache und deren Folgen. Fejan wurde vor Gericht vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs freigesprochen, wegen falscher Beurkundung aber zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätze zu je 60 Euro, demnach 10.800 Euro verurteilt (wir berichteten). Sein Verteidiger legte Berufung ein. Mittlerweile gibt es einen rechtskräftigen Spruch – ausgestanden ist die Sache für Fejan aber noch immer nicht.

»Das Urteil ist rechtskräftig, ich habe die Strafe bezahlt«
Georg Fejan, Bezirkshauptmann

»Die Berufung war letztlich erfolgreich«, sagt der Bezirkshauptmann, »beim Oberlandesgericht  Graz ist eine reduzierte Strafe von 9.000 Euro herausgekommen. Sie ist rechtskräftig und ich habe sie bezahlt.« 

Ungeklärt ist dagegen, ob er 36.000 Euro an die Finanzprokuratur bezahlen muss. So viel forderte die dem Finanzministerium unterstellte Dienststelle von allen Bezirkshauptleuten und weiteren Betroffenen, denen »Rechtswidrigkeiten« bei der Stichwahl vorgeworfen und die Schuld an der rund 8,5 Millionen Euro teuren Wahlwiederholung angelastet wurde. Fejan dazu: »Die Forderung der Finanzprokuratur ist weiterhin offen. Mein Verfahren ruht aber, bis ein Musterverfahren gegen den Villacher Bürgermeister Günther Albel abgeschlossen ist. Danach geht es weiter« – in welche Richtung auch immer.

Festzuhalten ist: Bei der Stichwahl kam es nicht zu Manipulationen des Ergebnisses, alle Stimmen wurden ordnungsgemäß ausgezählt. Der Wolfsberger Wahlbehörde – und damit Fejan – wurde aber unter anderem vorgeworfen, sich nicht an die zeitlichen Bestimmungen gehalten zu haben. So hätte mit der Auszählung der Wahlkarten am Montag nach der Abstimmung um exakt 9 Uhr begonnen werden sollen. Tatsächlich wurden die Überkuverts aber schon um 8.15 Uhr aufgeschlitzt. Die Zählung der Stimmen begann um 9 Uhr, was Fejan und ein weiterer Beschuldigter vor Gericht auch eingestanden. Ihre Erklärung: Man wollte Zeit sparen.

Die Pannenwahl 2016

Ihren Anfang nahm die Geschichte  am 24. April 2016. An diesem Tag, der Bundespräsidentenwahl, erreichte der FPÖ-Kandidat Norbert Hofer 35 Prozent, Alexander Van der Bellen wählten 21 Prozent jener 68,5 Prozent Wahlberechtigten, die abgestimmt hatten. Es kam am 22. Mai 2016 zu einer Stichwahl, bei der das Ergebnis umgedreht wurde: Van der Bellen erhielt 50,3 Prozent, Hofer 49,7 Prozent. Strache focht die Wahl »wegen Verstößen gegen das Wahlgesetz bei der Handhabung der Briefwahlstimmen sowie wegen der zu frühen Veröffentlichung von ersten Ergebnissen am Wahltag« an, der Verfassungsgerichtshof hob sie auf. Eine neue Stichwahl am 2. Oktober 2016 platzte, weil die Kuverts der Briefwahlunterlagen nicht richtig pickten. Beim nächsten Anlauf am 4. Dezember 2016 siegte Van der Bellen mit 53,8 Prozent.

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