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10.000 Euro teure Rassehündin starb bei Operation: Ihr Besitzer will jetzt andere Tierhalter warnenAusgabe 14 | Mittwoch, 5. April 2023

St. Andräer wollte seine sieben Jahre alte »Hera« kastrieren lassen. Einige Stunden, nachdem er sie in einer Tierarztpraxis abgegeben hatte, war der Vierbeiner tot. Staatsanwaltschaft leitete nach einer Anzeige keine Ermittlungen ein, Versicherung zahlte 5.635 Euro.

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Lavanttal. »Ich war mit ›Hera‹ 24 Stunden am Tag zusammen, sie hat mir sehr viel bedeutet.« Das sagt ein 61-jähriger St. Andräer, der um seine Rassehündin trauert. Das sieben Jahre alte Tier, ein »Weißer Schweizer Schäferhund«, überlebte eine Operation in einer Lavanttaler Tierarztpraxis nicht: Während einer Kastration passierte ein Fehler, »Hera« verblutete.

Obwohl der Pensionist von einer Versicherung 5.635 Euro Schadenersatz erhalten hat, lässt ihm die Tragödie keine Ruhe: »Ich möchte andere Tierbesitzer warnen, damit ihnen nicht das Gleiche passiert.«

Was an jenem Tag geschah, ist einer Sachverhaltsdarstellung zu entnehmen, die er im Dezember 2022 an die Staatsanwaltschaft Klagenfurt übermittelte: Am 3. Oktober brachte er »Hera« um 11.30 Uhr in die Praxis, um sie kastrieren zu lassen: »Meine Absicht war, einer möglichen Krebserkrankung vorzubeugen.« Er unterzeichnete eine Einverständniserklärung für die Narkose. Der Pensionist: »Ich wurde von der behandelnden Tierärztin aber in keinster Weise über mögliche Komplikationen während der Operation oder sogar den möglichen Tod meiner Hündin aufgeklärt. Mit diesen Informationen hätte ich der Operation niemals zugestimmt.«

Am Nachmittag erfuhr er am Telefon, »Hera« habe aufgrund einer früheren Geburt Vernarbungen im Bauchraum, es sei ein schwieriger Eingriff, die Hündin wäre aber stabil. Der 61-Jährige: »Die Tierärztin war über den damaligen Kaiserschnitt informiert.« Um 16.15 Uhr wurde ihm telefonisch mitgeteilt, dass es dem Tier »gar nicht gut geht«, etwa eine Stunde später war er selbst vor Ort:  »Beim Öffnen des OP-Raums hörte ich die Stimme der Tierärztin, die sagte: ›Jetzt ist sie verstorben.‹« Zum Besitzer gewandt, bedauerte sie den Vorfall, »es täte ihr leid, es könne immer etwas passieren«. Nach einer Besprechung, wie es mit der toten Hündin weitergehe, verließ der Pensionist die Praxis.

Abtransport untersagt
Es folgte eine schlaflose Nacht, nach der der Mann abermals anrief und den Abtransport des Kadavers untersagte: »Ich bestand auf einer Obduktion auf meine Kosten und beendete das Telefonat.« Eine Stunde später meldete sich die Praxis bei ihm und drückte ihr Bedauern aus. Laut der Sachverhaltsdarstellung wurde ein »Kunstfehler« mit 99 prozentiger Wahrscheinlichkeit zugegeben und zugesagt, die Versicherung werde für die Folgen aufkommen.

Tatsächlich erhielt »Heras« Besitzer einen Kostenersatz von 5.000 Euro für die Hündin, weitere 635 Euro wurden ihm für die Einäscherung überwiesen. In einem Schreiben der Versicherung vom 6. Dezember 2022 heißt es: »Es ist von einem Verschulden des behandelnden Tierarztes auszugehen.«

»Beim Öffnen des OP-Raums hörte ich die Tierärztin, die sagte: ›Jetzt ist sie verstorben‹«
Der St. Andräer in der Sachverhaltsdarstellung

Die Staatsanwaltschaft legte die Anzeige des Pensionisten mangels Anfangsverdachts zurück, es kam zu keinen Ermittlungen.

Der St. Andräer sagt jetzt: »›Hera‹ war 10.000 Euro wert, man erhält aber nur den Zeitwert. Mir geht es aber nicht ums Geld, ich will es gar nicht. 2.500 Euro habe ich bereits dem Tierheim gespendet. Ich werde ihr bei mir eine Gedenkstätte errichten, das restliche Geld will ich dem Tierheim überweisen.«

Mit der Entscheidung der Staatsanwaltschaft ist er nicht einverstanden: »Meine Sachverhaltsdarstellung wurde als Tierquälerei eingestuft und zurückgelegt. Es war aber natürlich keine Tierquälerei. Man hat mir in der Praxis nicht sofort gesagt, was passiert ist, ich fühle mich dadurch getäuscht. Dem hätte die Staatsanwaltschaft nachgehen sollen. Und wäre ich am Tag von ›Heras‹ Tod bereits aufgeklärt worden, was passiert ist, wäre für mich jetzt alles erledigt.« Der 61-Jährige warnt andere Tierhalter: »Wenn die Leute zum Tierarzt gehen, sollen sie genaue Informationen fordern und nicht glauben, es handle sich um Routineeingriffe. Man soll die Dinge hinterfragen.«

Eine Anfrage der Unterkärntner Nachrichten in der Tierarztpraxis blieb erfolglos: Eine Stellungnahme wurde abgelehnt. Lediglich das Vorliegen eines Kunstfehlers sowie der Vorwurf der versuchten Täuschung wurden bestritten.

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