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Wolfsberg, Klagenfurt. »In Wolfsberg gibt es aber viele Schlägereien«, bemerkte Richterin Claudia Bandion-Ortner am Landesgericht Klagenfurt. »Sie sind an der Tagesordnung, ja« bestätigte ein Polizeibeamter im Zeugenstand. Eine davon wurde in der Vorwoche verhandelt. Das Kuriose: Laut den beiden Angeklagten gab es nur Opfer, keine Täter. Im Laufe des Prozesses sollte sich aber ein anderes Bild ergeben.
Im Mittelpunkt stand ein bekanntes Wolfsberger Lokal. Dort saßen im August des Vorjahrs mehrere Gruppen im Gastgarten, darunter ein Lavanttaler Brüderpaar, 38 und 35 Jahre alt. Ein Gast am Nebentisch gewann an diesem Abend eine Flasche Wodka – worauf ihm das eben bestellte Bier nicht mehr schmeckte. Er bot es dem 38-Jährigen an. Minuten später mussten mehrere, teils schwer verletzte Personen behandelt werden: Ein Mann hatte eine klaffende Wunde am Hinterkopf, ein weiterer fand sich mit einem Bruch der Schädelkallote, einer gebrochene Nase, einem verletzten Tränenkanal und einem durchtrennten Augenlid wieder. Dazu hielt sich eine junge Frau das geprellte Jochbein, eine weitere Frau war in den Schwitzkasten genommen worden und hatte eine so schwere Verletzung am Knie erlitten, dass sie laut eigenen Aussagen wohl ein neues Gelenk brauchen werde.
»In Wolfsberg gibt es aber viele Schlägereien«
Claudia Bandion-Ortner, Vorsitzende des Schöffensenats
Verursacht haben soll das laut Staatsanwältin Ines Küttler großteils der 38-Jährige. Denn offenbar hatte er das angebotene Bier als Beleidigung empfunden. Nachdem er also den Spender rassistisch beschimpft hatte, soll er zu einem gläsernen Bierkrug gegriffen und ihn einem Mann am Nebentisch – nicht dem abgewiesenen Wodka-Gewinner – auf den Hinterkopf geschlagen haben. Laut Anklage wollte er nochmals zudreschen, »was tödlich hätte enden können«, so die Staatsanwältin. Weil dem Lavanttaler aber die Hand von einem 33-jährigen Gast weggeschlagen wurde, erwischte er dessen Freundin, die eine Prellung im Gesicht davontrug.
Nun geriet der Einschreiter ins Visier des Lavanttalers: Er wurde mit dem mittlerweile zerbrochenen Krug angegriffen und erlitt die schwersten Verletzungen inklusive Schädel- und Nasenbruch, an denen er noch heute leidet.
Als eine Mitarbeiterin des Lokals eingriff, wurde sie vom 35-Jährigen attackiert und schwer am Knie verletzt. Eine Justizwachebeamtin, als Gast vor Ort, fixierte ihn schließlich am Boden und erlitt dabei Prellungen an den Händen. Als die Polizei eintraf, glich die Szene einem blutigen Schlachtfeld – wegen nichts.
Der 38-jährige Lavanttaler ist nun der Erstangeklagte, dem schwere Körperverletzung vorgeworfen wird. Seinem Bruder, der an diesem Abend stattlich drei Promille Alkohol im Blut hatte und als nicht zurechnungsfähig eingestuft wurde, wird als Zweitangeklagter geführt. Ihre Wolfsberger Verteidigerin Nina Schratter beschrieb die Geschehnisse als Abwehrhandlungen, denn in Wahrheit seien die Brüder angriffen worden und hätten »in Panik« um sich geschlagen. Es handle sich also lediglich um fahrlässige Körperverletzung. Trotzdem würden sich beide schuldig bekennen.
Das taten die Brüder vor Richterin Badion-Ortner, die einem Schöffensenat vorsaß, auch – um es sofort zu relativieren. Der 38-Jährige – bei ihm wurden an jenem Abend 1,5 Promille gemessen – berichtete, er sei »angepöbelt« worden, danach folgte ein Gerangel. Die Folgen seien ihm unerklärlich: »Ich weiß nicht, wie das passiert ist.« Er habe »sicher nicht« bewusst mit einem Krug einem Kontrahenten das Gesicht zerschnitten: »Ich war wie ferngesteuert.« Allerdings: Er hat schon eine Vorstrafe wegen Körperverletzung auf dem Kerbholz.
Einer wollte schlichten
Auch sein 35-jähriger Bruder ist vorbestraft. In seiner – wegen des hohen Promillegehalts unscharfen – Erinnerung wollte er schlichtend eingreifen, dann sei er selbst zu Boden gebracht worden, worauf er das Bewusstsein verlor. Als er wieder zu sich kam, habe eine Frau auf ihm gesessen, er habe um sich geschlagen, um sich zu verteidigen. Nein, er habe weder ein Alkohol- noch ein Aggressionsproblem, »ich habe nur Probleme mit Unehrlichkeit«.
Zeugen marschierten auf. Zwei Polizeibeamte konnten wenig zur Wahrheitsfindung beitragen, weil sie erst als zweite Streife beim »amtsbekannten« Lokal vorgefahren waren.
Dann der 33-Jährige, der am schwersten verletzt worden war. Er bestritt, dass der 38-Jährige angepöbelt worden sei, und schilderte die Ereignisse so, wie sie die Anklage vorgetragen hatte. Auch seine Freundin, die der Bierkrug im Gesicht getroffen hatte, belastete das Brüderpaar schwer.
Die Mitarbeiterin des Lokals beschrieb, wie sie ihre Stammgäste blutend am Boden fand, als sie aus dem Lagerbereich des Lokals kam. Sie schubste einen der Brüder, worauf sie vom Zweitangeklagten von hinten in den Schwitzkasten genommen worden sei. Dann setzte es einen Tritt gegen ihr ohnehin schon lädiertes Knie, der sie sieben Wochen in den Krankenstand brachte. Sie forderte Schmerzensgeld in der Höhe von 3.000 Euro.
Auch jener Mann, der als erster den Bierkrug über den Kopf bekommen und eine Platzwunde erlitten hatte, schilderte die Ereignisse wie seine Vorgänger im Zeugenstand. Auf Schmerzensgeld verzichtete er.
Laut Aussage der in den Fall verwickelten Justizwachebeamtin hatte ebenfalls der 38-Jährige die Schlägerei begonnen. Ohne Anlass, denn das Bier sei ihm in »nettem« Tonfall angeboten worden. Offen blieb die Frage, wer den 35-Jährigen eigentlich zu Boden gebracht hatte. Dazu gab es widersprüchliche Angaben.
Einer blieb unversehrt
Zuletzt trat jener Mann in den Zeugenstand, der den Wodka gewonnen hatte und sein Bier »loswerden« wollte. Erstaunlicherweise hatte er keinen Kratzer abbekommen. Seine Aussage blieb vage, weite Teile des Gewaltexzesses wollte er nicht mitbekommen haben.
Nach zweieinhalb Stunden vertagte die Richterin die Verhandlung, weitere Zeugen müssen gehört werden. Für die beiden Angeklagten gilt, worauf sie trotz Schuldbekenntnis pochen: die Unschuldsvermutung.

Von Horst Kakl
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