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Nach dem tragischen Amoklauf in Graz wurde der Ruf nach einer Verschärfung des Waffenrechts laut. Wie beurteilen Sie die Lage, sind strengere Regelungen nötig?
Thomas Sabitzer: Eine Verschärfung wird nach solchen Ereignissen immer recht schnell gefordert. Solche Vorfälle machen Schwachstellen im System deutlich, doch lassen sich Risiken nie zu hundert Prozent ausschließen. Unsere Aufgabe als Waffenhändler besteht darin, die Waffenbesitzer umfassend im Umgang mit der Waffe zu schulen. Das geht vom sachgemäßen Laden und Entladen bis zur korrekten Verwahrung. Das erfolgt bei uns über den Waffenführerschein. Auch theoretische Details wie Waffenkategorien und sichere Aufbewahrungsmethoden werden dabei vermittelt.
Joseph Sabitzer: Es liegt nicht nur in unserer Hand zu entscheiden, wer als Waffenbesitzer in Frage kommt – diese Entscheidungsbefugnis obliegt den Behörden. Wenn beim Waffenführerschein oder Erwerb offensichtliche Hinderungsgründe festgestellt werden, die jemanden für den Erwerb einer Waffe ungeeignet erscheinen lassen, erfolgt schlichtweg kein Verkauf.
Was genau ist der Waffenführerschein und für wen ist der?
Thomas Sabitzer: Der Waffenführerschein ist für die Erstbeantragung einer Waffenbesitzkarte verpflichtend. Für den Erhalt der Waffenbesitzkarte ist zusätzlich ein psychologisches Gutachten notwendig. Wir bieten einmal im Monat einen entsprechenden Kurs an. Der erfolgt bei uns am Schießstand am Leidenberg. Dort ist dann auch ein Psychologe vor Ort, der auch das für eine Waffenbesitzkarte notwendige Gutachten erstellt.
Wie läuft dieser Kurs ab, wie lange dauert er?
Thomas Sabitzer: Der Kurs besteht aus einem praktischen und theoretischen Teil. Dabei wird der sichere Umgang mit der Waffe geschult, sowie das Schießen. Je nachdem, wie sich eine Person anstellt, dauert das theoretische und das praktische Modul jeweils zwischen 40 und 60 Minuten. Ebenso kann durch einen Psychologen das Gutachten direkt erstellt werden, hier ist die Dauer von Person zu Person stark unterschiedlich. Das Gutachten wird erst nach einem positiv abgelegten Test mit anschließendem persönlichen Gespräch erteilt.
Der erworbene Waffenführerschein muss alle fünf Jahre erneuert werden, um den sicheren Umgang dauerhaft zu gewährleisten.
Im Zusammenhang mit Schusswaffen wird immer von der Waffenbesitzkarte und dem Waffenpass gesprochen. Können Sie unseren Lesern kurz den Unterschied erklären?
Joseph Sabitzer: Die Waffenbesitzkarte berechtigt den Inhaber, eine bestimmte Anzahl an Waffen der Kategorie B zu erwerben. Zu den Waffen der Kategorie B gehören zum Beispiel Faustfeuerwaffen und halbautomatische Schusswaffen. Mit der Waffenbesitzkarte ist man dazu berechtigt, solche Waffen zu besitzen. Man darf sie allerdings nur zu Hause aufbewahren und zum Schießstand mitnehmen oder wenn eine Reparatur notwendig ist, zu einem Büchsenmacher bringen. Wichtig dabei ist, dass der Transport der Waffe immer in einem verschlossenen Behälter zu erfolgen hat und von der Munition getrennt sein muss.
Möchte man die Waffe hingegen mitführen, ist ein Waffenpass erforderlich.
Sie haben von Waffen der Kategorie B gesprochen. Welche Kategorien gibt es?
Joseph Sabitzer: Wir unterscheiden drei Kategorien. Die Kategorie A umfasst sämtliche verbotenen Waffen sowie Kriegsmaterial. Zur Kategorie B zählen Faustfeuerwaffen und halbautomatische Langwaffen. Dafür ist eine Waffenbesitzkarte erforderlich. Die Kategorie C betrifft zum Beispiel klassische Jagdgewehre.
Wie muss eine Waffe zuhause verwahrt werden?
Joseph Sabitzer: Waffen müssen zu Hause in einem sicheren verschließbaren Behälter oder versperrbaren Schrank aufbewahrt werden.
Wieviele Patronen darf man kaufen bzw. aufbewahren?
Thomas Sabitzer: Da gibt es eine Grenze von 5.000 Schuss. Wer mehr besitzt, muss das melden.
Welche Voraussetzungen gibt es für den Erwerb einer Waffe?
Thomas Sabitzer: Für Waffen der Kategorie B ist ein waffenrechtliches Dokument zwingend erforderlich. Dazu muss man mindestens 21 Jahre alt sein, EU-Bürger, einen Wohnsitz in Österreich vorweisen und man darf nicht vorbestraft sein. Für den Erwerb einer Waffe der Kategorie C ist ein Mindestalter von 18 Jahren vorgeschrieben sowie die sogenannte Abkühlphase von drei Tagen, bevor die Waffe ausgehändigt wird. Außerdem dürfen keine Vorstrafen vorhanden sein.
Welche Waffen und welches Zubehör führen Sie in Ihrem Sortiment?
Joseph Sabitzer: Unser Hauptfokus liegt auf Jagdgewehren. Parallel dazu wächst der Bereich der Sportwaffen. Unser Angebot wird zudem durch hochwertiges Jagdzubehör und Pfefferspray, das ab 18 Jahren erhältlich ist, komplettiert.
Wie hat sich die Nachfrage nach Waffen in den vergangenen zehn Jahren verändert?
Joseph Sabitzer: Das meiste Geschäft läuft bei uns mit Jagdwaffen. Jagdkurse erfreuen sich immer größerer Beliebtheit und dementsprechend steigt auch die Nachfrage nach Jagdwaffen.
Thomas Sabitzer: Seit mein Bruder und ich vor zwei Jahren die Geschäftsführung übernommen haben steigt auch die Nachfrage nach Sportwaffen. Das liegt aber wohl auch daran, dass wir das Angebot erweitert haben.
Das subjektive Sicherheitsgefühl der Österreicher ist rückläufig. Merken Sie dadurch vermehrt Schusswaffenkäufe?
Joseph Sabitzer: Es ist nicht so, dass der überwiegende Teil der Käufer sich eine Waffe zulegt, weil sie sich unsicher fühlen. Der Großteil erwirbt eine Waffe aus sportlichen Gründen oder zur Jagd.
Wie sieht das Interesse an Schusswaffen bei Frauen aus?
Thomas Sabitzer: Im Jagd- und Sportbereich ist ein leicht steigendes Interesse von Frauen an Waffen durchaus bemerkbar.
// Zu den Personen
Joseph Sabitzer (27) ist gemeinsam mit seinem BruderThomas (29) Geschäftsführer der Büchsenmacher Sabitzer GmbH in St. Margarethen. Joseph ist Büchsenmachermeister, Waffen- und Pyrotechniker während Thomas staatlich zertifizierter Schießtrainer und Pyrotechniker ist. Im September 2023 haben die beiden die Geschäftsführung von ihrem Vater und Firmengründer Gerald Sabitzer übernommen.
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