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Ausschreibung für Schutzhütten: Interessenten können sich beim Alpenverein als Pächter bewerbenAusgabe 03 | Mittwoch, 15. Januar 2025

Nachdem die Pachtverträge seitens der Pächter gekündigt wurden, sucht der Wolfsberger Alpenverein neue Betreiber für die beiden Schutzhütten auf der Kor- und der Saualpe. Die Wolfsberger Hütte wird als Sommer-, das Koralpenhaus als Ganzjahresbetrieb geführt.

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Unterkärntner Nachrichten Redakteur Philipp Tripolt Von Philipp Tripolt tripoltno@spamunterkaerntner.at
Der Wolfsberger Alpenverein sucht für zwei Schutzhütten, das Koralpenschutzhaus (Bild links) und die Wolfsberger Hütte auf der Saualpe (rechts), neue Pächter. Bevorzugt wird für beide Hütten ein Pächterpaar, das bereits über einschlägige Hüttenerfahrung verfügt. Fotos: Alpenverein

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Lavanttal. Die Sektion Wolfsberg des österreichischen Alpenvereins hat die aktive Suche nach neuen Hüttenpächtern gestartet. Wie berichtet muss sich der Wolfsberger Alpenverein auf die Suche nach Pächtern für die Wolfsberger Hütte auf der Saualpe sowie das Koralpenschutzhaus machen. Die Pächter beider Hütten kündigten zuletzt ihre Verträge mit dem Alpenverein auf.

Die Wolfsberger Hütte kann bereits zum Start der Sommersaison im Mai bewirtschaftet werden, das Schutzhaus auf der Koralpe ab Herbst. Für beide Hütten wird vom Alpenverein bevorzugt ein Pächterpaar mit einschlägiger Hüttenerfahrung gesucht. Bewerbungen für beide Schutzhütten sind ab sofort an Hüttenreferent Dietmar Klapsch per E-Mail an av.wo.huetten@gmail.com möglich. Der Bewerbung beizufügen sind Lebenslauf, Referenzen sowie ein Bewirtschaftungskonzept. Beim Koralpenschutzhaus ist weitere Bedingung, dass der Pächter vorsteuerabzugsberechtigt ist.

Die Wolfsberger Hütte
Zumindest während der Sommermonate von 1. Juni bis einschließlich 30. September besteht auf der Wolfsberger Hütte, die auf 1.850 Metern Seehöhe liegt, Betriebspflicht. Wenn es die Witterung zulässt, ist ein Betrieb bereits ab Mai bzw. bis Oktober möglich. Aufgrund der Bauweise mit Naturstein ist ein Winterbetrieb nicht möglich. Erreicht werden kann die Hütte für Berechtigte über eine befestigte Straße.

Die Stromversorgung der Hütte wird mittels einer PV-Anlage samt Speicher sichergestellt, die Wasserversorgung erfolgt durch eine eigene Quelle. Vier Zimmer mit insgesamt sieben Betten sowie ein Lager mit insgesamt 15 Betten stehen als Übernachtungsmöglichkeiten zur Verfügung. Neben einer Küche zum Auskochen gibt es auch eine »kalte« Küche für das Anrichten von kalten Speisen. Die Gaststube bietet Platz für 30 bis 40 Personen. Auf der Terrasse finden weitere 60 bis 70 Personen Platz.

Das Koralpenschutzhaus
Das Schutzhaus auf der Koralpe auf 1.966 Metern Seehöhe wurde in den Jahren 2020 und 2021 neu aufgebaut und befindet sich dementsprechend in einem modernen Zustand. Betriebspflicht besteht auf der Koralpe ebenfalls von 1. Juni bis 30. September sowie zusätzlich von 7. Dezember bis 20. März. Daher soll das Haus als Ganzjahresbetrieb geführt werden. Die Zufahrt ist im Sommer über eine Asphaltstraße, im Winter nur mit Schneemobil und dergleichen möglich. Für Gäste ist das Schutzhaus nur zu Fuß bzw. mit Skiern erreichbar.

Als Übernachtungsmöglichkeit stehen fünf Zimmer mit insgesamt 23 Betten zur Verfügung. Auch zwei private Schlafräume für den Betreiber sind vorhanden. Zum Auskochen gibt es eine Gastro-Küche mit direkter Verbindung in den Gastraum mit einer Bar und Platz für rund 40 Gäste – weitere 50 Personen finden auf der Terrasse Platz. Im Keller befinden sich Lagerräume, ein Notraum und eine Garage.

Alle weiteren Informationen zu den beiden Hütten gibt es auch online unter www.alpenverein.at/wolfsberg.

Zur Pächtersuche kam es, weil sowohl Brigitte Vogler auf der Wolfsberger Hütte nach 3,5 Jahren sowie die Brüder Mario und Gottfried Kienzer nach rund zwei Jahren auf der Koralpe ihre Verträge gekündigt haben. Die Brüder Kienzer haben unter Einhaltung einer einjährigen Frist gekündigt und bewirtschaften das Schutzhaus damit noch bis Ende Oktober 2025. In beiden Pachtverhältnissen war die Offenhaltepflicht, also die Zeit, in der die Schutzhütte durchgehend geöffnet haben muss, Diskussionspunkt. »Eine Schutzhütte ist kein Gaststättenbetrieb, den man zusperren kann, wenn das Wetter nicht passt«, sagte Alpenvereins-Obmann Helmut Sumper noch im Dezember zu den Unterkärntner Nachrichten.

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