Seit 1887 | Das unabhängige Wochenblatt für Unterkärnten

Windpark Bärofen: Eidesstattliche Erklärung eines Anrainers führt zu Meinungsverschiedenheiten Ausgabe 15 | Mittwoch, 13. April 2022

Ein Anwohner, der gegen das Projekt auftritt, gab schriftlich an, täglich sein Vieh auf einem Anwesen versorgen zu müssen, das sich unweit der geplanten Windräder befindet. Mitinitiator Dorner entdeckte bei Augenschein keine Tiere, Anwalt weist Vorwürfe zurück.

E-Mail

0 Kommentare

Meist gelesen

Unterkärntner Nachrichten Redakteur Horst Kakl Von Horst Kakl kaklno@spamunterkaerntner.at
Das Anwesen des Windpark-Anrainers, das Dorner besuchte. »Die Gebäude waren verriegelt, Rinder konnte ich nicht entdecken«, so Dorner. In einer eidesstattlichen Erklärung des Besitzers steht allerdings, er würde es »ganzjährig, dauerhaft und täglich im Rahmen meiner Rinderhaltung als Unterkunft« nutzen. Fotos: KK

Artikel

Koralpe. Es ist ein Nebenschauplatz im Streit um den geplanten Windpark Bärofen auf der Koralpe – aber einer, der Zündstoff enthält. Es geht um eine eidesstattliche Erklärung, über deren  Inhalt geteilte Meinungen herrschen.

Ein Anrainer, vertreten vom Wolfsberger Anwalt Christian Ragger, hat sich dem Beschwerdeverfahren am Bundesverwaltungsgericht (BVWG) gegen die vorgesehenen acht Windräder in Frantschach-St. Gertraud angeschlossen. Er macht geltend, die Bewerber des Projekts, das Unternehmen Ecowind und Mitinitiator Franz Dorner, hätten verabsäumt, bei ihm die vorgeschriebene »Immissionsduldungserklärung« einzuholen, obwohl er innerhalb eines Radius‘ von 1.500 Metern um den geplanten Windpark lebt und daher hätte einwilligen müssen. Um die Verwendung seines Eigentums zu unterstreichen, wurde eine eidesstattliche Erklärung aufgesetzt, in der der Anrainer ausführte: »Ich gebe an, dass ich bezüglich der Nutzung der Hütte diese ganzjährig, dauerhaft und täglich im Rahmen meiner Rinderhaltung als Unterkunft nutze und somit ständig bewohne.« 

»Täglich bei den Rindern«

Weiters wird in der Erklärung ausgeführt, der Anrainer nehme am »Österreichischen Programm zur Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft« (kurz ÖPUL) der Agrarmarkt Austria teil. Darin sei »das zur Verfügungstehen einer geeigneten Unterkunfts- und Übernachtungsmöglichkeit« verpflichtend vorgesehen. Dann: »Im Zuge dieses Programms bin ich als Halter und Hirte täglich bei meinen Rindern und versorge diese täglich mit frischem Wasser, Salzen und Mineralstoffen.«

»Ich habe noch keine Kuh gesehen, die Schnee frisst«
Christian Ragger, Anwalt des Anrainers

Diese Erklärung wurde vor der Verhandlung am BVWG, die wie berichtet am 21. und 22. März stattfand, den Projektwerbern übermittelt. Dorner wollte sich von der Richtigkeit überzeugen und machte sich vor Ort ein Bild: »Uns geht es nur um die Wahrheit. Ich bin drei Stunden zur Hütte gewandert, da sie aufgrund der damaligen Schneelage nicht anders zu erreichen war. Aber es war niemand da. Die Gebäude waren verriegelt, gehaltene Rinder konnte ich nicht entdecken.«

Das sagt der Anwalt

Anwalt Ragger sagt dazu: »Ich habe noch keine Kuh gesehen, die Schnee frisst, daher war auch kein Vieh oben. Mein Mandant arbeitet nach den ÖPUL-Richtlinien, die eine Bewirtschaftung im Winter nicht vorsehen.« Tatsächlich heißt es in den Bestimmungen des Programms, die »Bestoßung«, also der Viehbesatz, habe an »mindestens 60 Tagen« zu erfolgen.

Ragger weist eventuelle Vorwürfe Dorners – die der nicht dezidiert erhebt – »auf das Schärfste« zurück und fragt: »Was tut er auf fremdem Grund?« Der Mitinitiator versuche, den Windpark-Anrainer zu »kriminalisieren«, während es tatsächlich um die Frage der Parteistellung im Verfahren gehe. Der Anwalt: »Fakt ist, dass Dorner den Falschen unterschreiben ließ und meinen Mandanten, der so oder so Eigentümer der Liegenschaft ist, übersehen hat«, womit er auf die  nicht eingeholte Immissionsduldungserklärung anspielt.

Dorner: »Die ÖPUL-Kriterien werden eingehalten, das ist richtig. Mir geht es aber darum, dass man in der eidesstattlichen Erklärung liest, der Anrainer müsse ständig seine Tiere versorgen. Und eine solche Erklärung muss den Tatsachen entsprechen.«

Den Vorwurf, er habe den Anrainer »übersehen«, kontert Dorner so: »Ein Sachverständiger stellte fest, aufgrund der Lärmmessung und des Umstands, dass der Windpark von diesem Anwesen aus nicht einsehbar ist, muss von diesem Anrainer keine Unterschrift eingeholt werden.« Ragger ist nicht dieser Ansicht.

0 Kommentare Kommentieren

Keine Kommentare gefunden!

Liebe Leserinnen und Leser, in diesem Kommentarbereich prüfen wir alle Beiträge, bevor sie veröffentlicht werden. Ihr Kommentar erscheint, sobald er gesichtet wurde.

Bitte melden Sie sich an, um die Beiträge zu lesen oder zu kommentieren.AnmeldenHier Registrieren