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Wolfsberg. Bürgermeister Hannes Primus hat die Kurzparkzonen-Regelung im Bereich der Stadt Wolfsberg per Verordnung bis 17. Jänner 2021 aufgehoben.
Diese Aufhebung betrifft sowohl gebührenpflichtige als auch gebührenfreie Parkplätze. Damit soll jenen Menschen, die in der Innenstadt berufstätig sind, während des Lockdowns ein Parkplatz nahe dem Arbeitsplatz und damit ein möglichst kurzer Aufenthalt im öffentlichen Raum ermöglicht werden.
Von der Aufhebung ausgenommen ist der Bereich des Hohen Platzes. Damit die Parkplätze vor den „Versorgern“ wie Apotheke oder Bank für rasches Parken frei bleiben, gilt hier weiterhin gebührenfreies Parken für maximal eine halbe Stunde.

Von Unterkärntner Nachrichten Redaktion
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