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Wolfsberg. Bürgermeister Hannes Primus gibt in der Silvesternacht in Wolfsberg die Verwendung von Klein-Feuerwerken frei: Die Erlaubnis gilt für das Ortsgebiet in der Zeit vom 31. Dezember 2021, 23.30 Uhr, bis 1.Jänner 2022, 1 Uhr. Erlaubt sind Feuerwerkskörper der Klasse II (Silvesterraketen, diverse Fontänen, Römische Lichter, Feuerräder, Feuertöpfe etc.). Die Erlaubnis gilt für den Bereich innerhalb der Hinweiszeichen „Ortstafel“ und „Ortsende“. Von der Erlaubnis ausgenommen ist der Bereich der Altstadt.
Verboten bleibt allerdings die Verwendung von Feuerwerkskörpern
- in unmittelbarer Nähe zum Krankenhaus sowie zu Kirchen, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen und zum Tierheim,
- in der Nähe von leichtentzündlichen Anlagen, wie z.B. Tankstellen,
- in geschlossenen Räumen,
- innerhalb bzw. in unmittelbarer Nähe größerer Menschenansammlungen sowie
- dort, wo eine Gefahr für Leben, Gesundheit oder Eigentum besteht.
Bürgermeister Primus: „Wir wollen den Wolfsbergern die Gelegenheit geben, den Jahreswechsel traditionsgemäß zu feiern. Ich bitte aber um maßvolle Verwendung und Rücksichtnahme gegenüber Menschen und Tieren.“

Von Unterkärntner Nachrichten Redaktion
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