Seit 1887 | Das unabhängige Wochenblatt für Unterkärnten

Zwölf Tage nach seinem letzten Knastaufenthalt: Lavanttaler soll brutal auf Frau losgegangen sein Ausgabe 34 | Mittwoch, 19. August 2026

Kaum war ein 37-Jähriger aus der Haft entlassen, wurde er schon wieder rückfällig, sagt die Staatsanwaltschaft. Am Landesgericht wies der Angeklagte alle Schuld von sich: Er sei nicht am Tatort gewesen. Der Richter glaubte ihm nicht: vier Jahre Haft, nicht rechtskräftig.

E-Mail

0 Kommentare

Meist gelesen

Unterkärntner Nachrichten Redakteur Horst Kakl Von Horst Kakl kaklno@spamunterkaerntner.at
Mit Tritten habe er die Frau traktiert, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Das Opfer soll dabei etliche Blessuren erlitten haben, es hätte aber noch schlimmer kommen können. Deshalb war versuchte schwere Körperverletzung angeklagt. Das Urteil fiel hart aus. Symbolbild Mgnific

Artikel

Lavanttal, Klagenfurt. Eifersüchteleien, halbe Wahrheiten und jede Menge Alkohol. Was dabei herauskommt, erlebte am Mittwoch der Vorwoche ein 37-jähriger Lavanttaler am Landesgericht Klagenfurt. 

Staatsanwalt Marcus Pacher warf dem Mann versuchte schwere Körperverletzung vor, verübt an einer Frau. Letztlich setzte es vier Jahre Haft, zu denen weitere sechs Monate aus einer widerrufenen bedingten Verurteilung kommen. Das harte Urteil, das nicht rechtskräftig ist, habe sich der Angeklagte selbst zuzuschreiben, sagte Richter Franz Kampl sinngemäß. 

Hintergründe und Verletzungen

Warum es im heurigen Mai zu den Gewalttätigkeiten in St. Andrä gekommen ist, konnte auch im Verfahren nicht völlig geklärt werden. Hintergrund schienen Eifersuchtsgefühl zwischen dem Opfer und einer weiteren Frau zu sein, die bereits als Zeugin ausgesagt hatte. Laut Anklageschrift soll der Lavanttaler aber versucht haben,  das Opfer »schwer zu verletzen, indem er sie zu Boden gestoßen, ihr Tritte ins Gesicht und in die Rippen versetzt« habe. Ergebnis: Platzwunden, eine Nasenbeinfraktur, eine Fraktur der Nasenspitze, Prellung des Gesichtsschädels und weitere Verletzungen.

Verteidigerin Astrid Roblyek äußerte Zweifel an den erlittenen Blessuren. Das Opfer hätte nicht sofort, sondern einige Zeit nach dem Angriff das Klinikum Klagenfurt aufgesucht, wo für Tritte typische Rippenverletzungen nicht festgestellt worden seien. »Es ist anzunehmen, dass sie sich bei einem Sturz verletzte«, so Robylek, die dem Angeklagten als Verfahrenshelferin beigestellt worden war. Sie beantragte ein Gutachten zur Klärung der Verletzungen, das abgewiesen wurde.

»Wenn das Urteil hält, haben Sie Zeit zum Nachdenken über Ihren Alkoholkonsum« 
Richter Franz Kampl in der Urteilsbegründung

Dazu sei die Anzeige laut der Verteidigerin erst am Tag nach der Tat erstattet worden – und auch dann habe die Frau der Polizei die Türe nicht geöffnet. Außerdem habe der Angeklagte – 13 Vorstrafen, davon zehn einschlägig – bisher in allen Prozessen seine Schuld zugegeben. Jetzt bestreite er aber, etwas damit zu tun zu haben.   

Die letzte Runde am Landesgericht benötigte zwei Anläufe. Denn eine Zeugin war zum ersten Termin um 9 Uhr nicht aufgetaucht. Der Richter wandte sich an die Polizei, die die Frau um 13 Uhr pünktlich in Klagenfurt ablieferte. 

Intensiv über ihre Rechte aufgeklärt, bestätigte sie, was schon zuvor vermutet worden war: Nicht alle Zeugen hatten in der vorangegangenen Verhandlung die ganze Wahrheit gesagt. Denn die junge Frau gab an, sie sei an jenem Tag im Mai nicht zu Hause gewesen – was andere aber behauptet hatten. Nach wenigen Minuten war ihre Einvernahme schon wieder vorbei.

Nun war der Angeklagte am Zug, der in Handschellen vorgeführt worden war und die Szenen mit offenem Mund verfolgt hatte. Er blieb bei seiner Aussage, dass er nicht schuldig sei, denn auch er sei an besagtem Tag nicht in der Wohnung gewesen, in der sich die Gewalttätigkeiten ereignet hatten, wie Blutspuren bewiesen. 

»Wo waren Sie dann?«, fragte der Richter. »Ein paar Tage unterwegs«, antwortete der Lavanttaler, »ich bin damals gerade wieder herausgekommen.« Womit er das Gefängnis meinte.

Folgen für die Zeugen

In seinem Plädoyer forderte Staatsanwalt Pacher die Verurteilung des Angeklagten, der zu Gewalt neige. Bezüglich der falschen Zeugenaussagen kündigte er weitere Maßnahmen an. Verteidigerin Roblyek plädierte auf Freispruch, bzw. ein mildes Urteil. Der starke Alkoholkonsum ihres Mandanten und auch des Opfers möge berücksichtigt werden. 

Das letzte Wort des Lavanttalers: »Ich kann dazu nichts sagen, ich war nicht dort.«

Das glaubt ihm Richter Kampl nicht. In seiner Urteilsbegründung meinte er zum 37-Jährigen: »Sie haben zehn einschlägige Vorstrafen. Nach Ihrer letzten Haftentlassung warten sie gerade zwölf Tage, dann machen Sie es wieder.« Zwar sei es »nur« ein Versuch gewesen, doch wer Tritte verteile, nehme eine schwere Verletzung des Opfers in Kauf. 

 Kampl weiter: »Wer sonst außer Ihnen soll es gewesen sein?« Der Angeklagte habe keine plausible Erklärung geben können, wo er sich während der Tat aufgehalten habe. »Freunde, die Ihnen helfen wollen, verwickeln sich in Widersprüche, ihre Aussagen wurden widerlegt.« Also bleibe nur, ein hartes Urteil zu sprechen. Kampl weiter: »Sie können es bekämpfen. Aber wenn es hält, haben Sie Zeit zum Nachdenken über Ihren Alkoholkonsum und Ihr Verhalten.«

Nach kurzer Beratung mit seiner Verteidigerin meldete der Mann Berufung an. Dann wurden ihm Handschellen angelegt und es ging zurück in die Justizanstalt.

0 Kommentare Kommentieren

Keine Kommentare gefunden!

Liebe Leserinnen und Leser, in diesem Kommentarbereich prüfen wir alle Beiträge, bevor sie veröffentlicht werden. Ihr Kommentar erscheint, sobald er gesichtet wurde.

Bitte melden Sie sich an, um die Beiträge zu lesen oder zu kommentieren.AnmeldenHier Registrieren