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Klagenfurt, Lavanttal. Es wird ein Monsterprozess. Seit Montag, 27. Juli, muss sich eine Lavanttaler Medizinerin wegen des Vorwurfs des schweren und gewerbsmäßigen Betrugs am Landesgericht Klagenfurt verantworten. Laut Richterin Michaela Sanin hat der Akt 9.000 Seiten, es wird bis zu 40 Verhandlungstage – also etwa acht Monate – brauchen, bis rund 200 Zeugen befragt und die 491 angeklagten Fälle ausreichend erörtert sind, um ein Urteil zu fällen. Die Ärztin, für die die Unschuldsvermutung gilt, weist die Vorwürfe zurück.
Wie berichtet kam der Fall im November 2024 an die Öffentlichkeit. Auslöser war eine anonyme Frage auf der Facebook-Seite der Gruppe »Wolfsberger helfen Wolfsbergern«: »Hat noch jemand Probleme mit einer ärztlichen Person, die Gesundenuntersuchungen verbucht, obwohl keine durchführt wurden?«
Es folgte ein »Shitstorm«, teils waren die Vorwürfe gegen die Medizinerin deftig formuliert. Die Betroffene sagte damals zu den Unterkärntner Nachrichten, »sie (Anm.: die Vorwürfe) sind nicht gerechtfertigt. Es handelt sich um Verleumdungen, um eine rufschädigende Hetzkampagne.« Sie verrechne »natürlich« keine Vorsorgeuntersuchungen, die nicht durchgeführt wurden. Auch fordere sie von Begleitpersonen keine E-Cards, die danach zu Unrecht gesteckt würden.
»85 Prozent der Patienten, die falsch abgerechnet worden sein sollen, sind wieder in meiner Praxis«
Die Medizinerin am Landesgericht
Der Fall wurde sogar ein Politikum, denn die Wolfsberger Bundesrätin Isabella Theuermann stellte eine Anfrage an den damaligen Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) und forderte Aufklärung. Der teilte mit, »seitens der Polizei wurden Daten zu den verrechneten Vorsorgeuntersuchungen angefordert« – und auch bereitgestellt. Nach monatelangen Untersuchungen und Hunderten befragter Patienten folgte die Anklage. Jetzt ist Staatsanwältin Daniela Britzmann davon überzeugt, dass die Lavanttalerin von September 2019 bis Jänner 2025 genau das getan habe.
»Sie hat bei drei Krankenkassen Vorsorgeuntersuchungen abgerechnet, die nicht durchgeführt wurden. Sie hat lediglich Blut oder Harn abgenommen, manchmal nicht einmal das«, sagte sie am Montag im Gerichtssaal. Dazu seien Begleitpersonen laut der Staatsanwältin »gezwungen« worden, ihre E-Cards herauszugeben – um auch in deren Namen Leistungen zu verrechnen, die nicht erbracht wurden. Britzmann weiter: »Die hier angeklagten 491 Fälle sind nur die Spitze des Eisbergs: 192 Fälle, bei denen leise Zweifel bestanden, wurden eingestellt.« Der Schaden zum Nachteil der Kassen betrage 20.845,51 Euro.
Der Wolfsberger Anwalt Christian Ragger, Verteidiger der Angeklagten, bestritt das mit Nachdruck. Die Kampagne nach dem Facebook-Posting sei »mehr als skurril«. Die unbescholtene Ärztin habe weder Behandlungen von Patienten noch Begleitpersonen falsch abgerechnet: »Wir werden nachweisen, dass jede Leistung erbracht wurde.« Es habe eine »suggestive Befragung« der ÖGK gegeben, aus der die Schuld seiner Mandantin abgeleitet wurde.
Ragger forderte nicht nur einen Freispruch, sondern auch den Ausschluss der Öffentlichkeit, da im Verfahren »sehr persönliche Informationen« von hunderten Patienten erörtert würden. Richterin Sanin willigte ein, nicht generell, aber bei Bedarf ohne Zuhörer zu verhandeln.
Auftritt der Medizinerin
Die Ärztin trat selbstsicher auf, auf jede Frage hatte sie sofort eine Antwort, es gab kein Zögern. In ihrer Befragung gab sie an, derzeit 2.000 Euro netto zu verdienen. Sie wollte schon als Kind Medizinerin werden, schloss ihr Studium unterhalb der Mindestdauer ab und absolvierte weitere Ausbildungen. »Ich habe meinen Beruf immer mit Leib und Seele ausgeübt, ich habe ihn immer als meine Leidenschaft gesehen«, sagte sie zur Richterin. Den Strafantrag könne sie nicht nachvollziehen, denn: »85 Prozent der Patienten, die falsch abgerechnet worden sein sollen, sind wieder in meiner Praxis. Sie sagen, ich soll mir das nicht gefallen lassen. Das gibt mir die Kraft, weiterzumachen.« Und: Die meisten Personen, die sich auf Facebook gegen sie gewandt hatten, »haben meine Ordination nie betreten«.
Anschließend ging es hinab in die Tiefen der medizinischen Bürokratie. Erörtert wurde, wie Abrechnungen erfolgen, wie E-Cards bei Vorsorgeuntersuchungen gehandhabt werden müssen. Die Medizinerin betonte, sie habe es mit den Kartensteckungen »immer sehr genau genommen« und erläuterte detailliert die Aufgaben ihrer Mitarbeiterinnen dabei. Bei Vorsorgeuntersuchungen muss erst im System nachgefragt werden, wann die letzte erfolgte, da sie nur einmal pro Jahr möglich seien. Jeder Patient habe dafür eine Einverständniserklärung unterschrieben, die zugleich der Aufklärung diente und in der Praxis blieb.
Sie habe keinen Patienten weggeschickt, auch wenn er zum dreißigsten Mal im Quartal in der Ordination erschien und die Behandlungen von den Kassen nach dem geltenden Punktesystem nicht mehr honoriert wurden. Die Angeklagte: »Im dritten Quartal 2024 wurden mir 1.500 Ordinationsleistungen von der ÖGK nicht bezahlt, weil das Limit überschritten war – 12.100 Euro.«
Die E-Cards von Begleitpersonen wurden nur dann gesteckt, wenn sie mit in den Behandlungsraum kamen und ärztliche Leistungen oder Beratungen im Umgang mit den Patienten erhielten. Die Ärztin: »Ich habe tausende Stunden investiert und mir die Mühe gemacht, alle 491 Vorwürfe durchzusehen – in jedem Fall wurde eine Leistung erbracht.«
Danach wurde die Lavanttalerin mit Aussagen von Mitarbeiterinnen konfrontiert. Sie bestritt, dass auf ihre Anweisung hin Einverständniserklärungen »einfach vorgelegt werden sollten, damit die Patienten sie unterschreiben«. Auch die Aussage, die Ordination sei »ein Irrenhaus – Hauptsache, die E-Card wird gesteckt«, wies sie ohne hörbaren Groll zurück.
»Das wäre nicht machbar«
Eine Assistentin hatte bei der Polizei ausgesagt: »Wir sollten immer schauen, ob eine Vorsorgeuntersuchung möglich ist – auch wenn Patienten wegen Verletzungen oder akuten Krankheiten kamen.« Das wäre bei 150.000 Patienten im Jahr nicht machbar gewesen, konterte die Angeklagte, so viele Anfragen via E-Card wären aufgefallen.
Nun begann Richterin Sanin, jeden der 491 angeklagten Fälle abzuarbeiten. Die Medizinerin begründete anhand ihrer Unterlagen ihr Vorgehen – immer hatte sie eine Antwort parat. Am Mittwoch, 29. Juli, und am Freitag, 31. Juli, wird die Erörterung der Anklagepunkte fortgesetzt. Danach werden die betroffenen Patienten befragt, anschließend die Krankenversicherungen. Wann der Prozess endet, steht in den Sternen ...

Von Horst Kakl
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