Artikel
Wolfsberg. Ab Montag, den 8. Februar, sind in Wolfsberg die Kurzparkzonen wieder in Kraft. In der Innenstadt sind die Kurzparkzonen gebührenpflichtig (1 Stunde frei, eine weiter Stunde 1 Euro), außerhalb der Innenstadt mit einer Parkdauer bis zu drei Stunden gebührenfrei. Eine Ausnahmeregelung gilt für den Hohen Platz wo das Parken für maximal eine halbe Stunde erlaubt ist, dies jedoch ohne Gebühr.
Aufgrund des Covid-19-Lockdowns waren die geltenden Regeln zuletzt aufgehoben worden.

Von Unterkärntner Nachrichten Redaktion
Darum wurde der Getreidemarkt in Wolfsberg nun erneut aufgegraben
Es begann in Wolfsberg – 30 Jahre Ranacher
Schwing in St. Stefan hat neuen Eigner
0 Kommentare Kommentieren
Keine Kommentare gefunden!