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Lithium-Projekt muss zurück zum Start, heißt es: Das Unternehmen widersprichtAusgabe 4 | Mittwoch, 21. Januar 2026

Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts müsse European Lithium von vorne beginnen, ist im Tal zu hören. Und: Es soll den Abbauplan überhaupt aufgegeben haben. Das Unternehmen weist beides zurück.

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Frantschach-St. Gertraud. Wie weiter? Der geplante Lithium-Abbau im Traudi-Stollen in Frantschach-St. Gertraud hat mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) einen Rückschlag erlitten: Es gab im vergangenen November Umweltschutzorganisationen Recht, die Beschwerde gegen den Feststellungsbescheid des Landes Kärnten erhoben hatten, wonach für den Abbau keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) notwendig sei (wir berichteten). Jetzt sind Stimmen im Lavanttal zu hören, laut denen European Lithium von vorne beginnen müsse, da das eingereichte Abbau-Projekt nicht mehr bewilligungsfähig sei.

»An den Projektplänen seitens European Lithium hat sich zuletzt nichts geändert«
Das Unternehmen bestreitet die Einstellung

Und: Laut Medienberichten habe European Lithium im Lavanttal eine Pause ein- und das Lithium-Vorhaben »auf Eis gelegt«, um sich auf sein Projekt in Grönland (wir berichteten) zu konzentrieren. 

Ist das alles so? Nein, sagt das Unternehmen, das dem Australier Tony Sage gehört, beiden Punkten wird heftig widersprochen. European Lithium geht außerdem bereits gegen das Urteil des BVWG rechtlich vor.

Schriftliche Stellungnahme

In einer schriftlichen Stellungnahme bestreitet European Lithium Aussagen, wonach von vorne begonnen muss, da das eingereichte Projekt nicht mehr bewilligungsfähig sei: »Das ist nicht richtig. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Bescheid der Kärntner Landesregierung aus zwei Gründen aufgehoben: Weil das Gericht im geltenden gesetzlichen Schwellenwert von zehn Hektar (Anm.: ab dieser Größe ist eine UVP derzeit verpflichtend) eine Unionsrechtswidrigkeit gesehen hat und nach Auffassung des Gerichts die Landesregierung die Kumulationsprüfung des Vorhabens mit anderen Projekten unzureichend durchgeführt hätte.« Das BVwG habe aber die von European Lithium vorgelegten Gutachten und Nachweise akzeptiert. Es hätte lediglich gesagt, dass die Ermittlungen der Landesregierung in einem Teilbereich unzureichend und daher zu aktualisieren und gegebenenfalls zu ergänzen seien. »Das Projekt ist daher unverändert bewilligungsfähig, European Lithium hat bereits ein weiteres Gutachten erstellen lassen und wird – soweit erforderlich – weitere Untersuchungen vornehmen«, heißt es. Und: »Das bisherige Verfahren bleibt zur Gänze aufrecht.«

Jetzt sei die Frage zu behandeln, ob das Vorhaben Lithum-Abbau in einem UVP-Verfahren oder außerhalb eines solchen Verfahrens zu genehmigen sei. In der Stellungnahme heißt es: »European Lithium hat erhebliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung des BVwG, wonach das Verfahren zur Klärung der UVP-Pflicht bei der Landesregierung weiterzuführen ist, und hat daher Revision an den Verwaltungsgerichtshof und auch Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof erhoben.« Das Unternehmen vertritt die Meinung, »dass die Entscheidung des BVWG nicht richtig ist und keine UVP durchzuführen ist, sondern für das Vorhaben die sonst geltenden Genehmigungsvorschriften maßgeblich sind«.

Der Leitungsbau

Im Tal ist auch zu hören, dass der Leitungsbau, der gemeinsam mit dem Windpark Bärofen erfolgen und das Lithium-Projekt mit Strom versorgen sollte, gestoppt wurde. Das bestätigt European Lithium: »Wegen der Verzögerung des Projekts durch die Entscheidung des BVWG wird der Leitungsbau vorerst zurückgestellt.«

Aber das Unternehmen ist weiterhin überzeugt, den Abbau eines Tages im Tal starten zu können. Es schreibt: »Lithium ist ein kritischer Rohstoff, der für die Unabhängigkeit von Europa von größter Bedeutung ist. Das Projekt ist das am weitesten fortgeschrittene dieser Größenordnung in Europa. Wir sind weiterhin vom Erfolg überzeugt.«

Die Aufhebung des Bescheids sei zwar bedauerlich, weil diese Entscheidung nach der fast zweijährigen Prüfung eine weitere zeitliche Verzögerung bedeute und Europa in Rohstofffragen und in der Elektromobilität ohnehin stark ins Hintertreffen geraten sei. Doch trotz der weiteren Wartezeit »kann keinesfalls davon die Rede sein, dass wir als Unternehmen ›zurück an den Start‹ müssen«. Denn die jahrelange Explorationstätigkeit, die Durchführung von vielversprechenden Probebohrungen und die abgeschlossene endgültige Machbarkeitsstudie stehen auf der Habenseite, so European Lithium. 

Von einem auf »Eis gelegten Vorhaben« könne keine Rede sein: »An den Projektplänen seitens European Lithium hat sich zuletzt nichts geändert.« Auch die Frage, ob er Traudi-Stollen zum Verkauf stehe, wurde mit »Nein« beantwortet. (Siehe auch Artikel links.)

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