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Staatsanwaltschaft erhebt gegen drei Beschuldigte Anklage: Knalleffekt in der »Stadtwerke-Affäre« Ausgabe 51 | Dienstag, 21. Dezember 2021

Zwei Ex-Mitarbeiter der Stadtwerke werden wegen Untreue angeklagt, ein hochrangiger Beschäftigter eines Unternehmens wegen Beitrags zur Untreue. Die Anklage ist nicht rechtskräftig, gegen sie kann Einspruch erhoben werden. Betroffene weisen Schuld zurück.

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Unterkärntner Nachrichten Redakteur Horst Kakl Von Horst Kakl kaklno@spamunterkaerntner.at
Mehr als zwei Jahre lang hat die Staatsanwaltschaft Klagenfurt in der Wolfsberger »Stadtwerke-Affäre« ermittelt, jetzt liegt das Ergebnis vor. Ob es auch zur Verhandlung kommt, wird sich weisen. Den Betroffenen drohen im Falle eines Schuldspruchs lange Haftstrafen, die aber von der Schadenshöhe abhängt. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung. Foto: Hok

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Wolfsberg, Klagenfurt. Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft ist gefallen. In der sogenannten »Stadtwerke-Affäre« hat sie Anklage gegen drei Personen erhoben, gegen einen vierten Beschuldigten wurden die Ermittlungen eingestellt. Ob es auch zu einer Verhandlung kommen wird, steht aber noch nicht fest: Die nunmehr Angeklagten, die ihre Schuld stets zurückwiesen und für die die Unschuldsvermutung gilt, haben die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen Einspruch gegen die Anklageschrift, die noch nicht rechtskräftig ist, zu erheben.

Staatsanwältin Tina Frimmel-Hesse sagt: »Gegen zwei Beschuldigte lautet die Anklage auf Untreue, gegen einen weiteren auf Beitrag zur Untreue.« Bei ersteren handelt es sich um zwei frühere Mitarbeiter der Wolfsberger Stadtwerke, der dritte ist in einer hohen Position bei einem Unternehmen beschäftigt, das mit den Stadtwerken zusammenarbeitet.

Im Strafgesetzbuch heißt es: »Wer durch die Tat einen 5.000 Euro übersteigenden Schaden herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, wer einen 300.000 Euro übersteigenden Schaden herbeiführt, mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.«

In einer am 20. August 2019 eingebrachten Schadenersatzklage der Stadtwerke war von einer Schadenssumme von 391.408 Euro die Rede, die später auf rund 600.000 Euro gesteigert wurde ...

»Gegen zwei Beschuldigte lautet die Anklage auf Untreue«
Tina Frimmel-Hesse, Staatsanwältin

Wie ausführlich berichtet nahm die Affäre ihren Ausgang im Juni 2019. Damals lasteten die Stadtwerke zwei Mitarbeitern an, bei Baulosen in der Bezirkshauptstadt wegen »überhöhter Auftragsvergaben« und »nicht angemessenen Abrechnungen« für immense Kostensteigerungen verantwortlich zu sein. Ehe die Staatsanwaltschaft eingeschaltet wurde und die Untersuchungen begannen, entließ das Unternehmen am 3. Juli 2019 per E-Mail die zwei im Verdacht stehenden Mitarbeiter.

Sieg beim Arbeitsgericht
Beide bestritten die Vorwürfe, wollten sich den Rauswurf nicht gefallen lassen und gingen zum Arbeitsgericht. Während das Verfahren gegen einen von ihnen bis zum Ende der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ruhend gestellt wurde, durfte der andere Ex-Mitarbeiter einen Sieg feiern. Ihm wurden 55.813,56 Euro brutto zugesprochen, weil er sich zum Zeitpunkt der Entlassung in Karenz befunden hatte und nicht gefeuert hätte werden dürfen. Die Stadtwerke nahmen das Urteil hin, verzichteten auf eine Berufung und zahlten.

Im Jänner 2021 wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen auf zwei weitere Personen ausgedehnt hatte, die nicht den Stadtwerken angehörten. Einer von ihnen gilt jetzt als entlastet, der andere nicht.

Die Wiener Anwältin Petra Laback vertritt die beiden entlassenen Stadtwerke-Mitarbeiter. Auf die Frage, ob sie Einspruch gegen die Anklage erheben werde, sagte sie zu den Unterkärntner Nachrichten: »Das muss ich erst mit meinen Mandanten besprechen.« Laut ihr bleiben die Beiden aber auch weiterhin dabei: Sie weisen jede Schuld von sich.

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