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»Hitlergruß« bei Fußballmatch in Wolfsberg? Angeklagter bestreitet und hat kuriose Erklärung Ausgabe 38 | Mittwoch, 22. September 2021

Im Zuge eines Streit soll der Mann den rechten Arm erhoben haben. Jetzt stand er wegen »Verbrechen nach dem Verbotsgesetz« vor dem Landesgericht, wo er jede Schuld von sich wies und eine Begründung lieferte. Zeugen kamen nicht, das Verfahren wurde vertagt.

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Unterkärntner Nachrichten Redakteur Horst Kakl Von Horst Kakl kaklno@spamunterkaerntner.at
Im Rahmen eines Hobbyfußballturniers in Wolfsberg soll mehrmals der »Hitlergruß« gezeigt worden sein. Der deswegen Angeklagte bestreitet das und erklärt die Gesten ganz anders. Die heimische Justiz nimmt solche Vorfälle sehr ernst, wie ein vergangener Prozess zeigt. Dabei fasste ein Mann 4,5 Jahre Gefängnis aus. Symbolfoto Pixabay

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Lavanttal, Klagenfurt. Es ist ein schwerwiegender Vorwurf, den die Staatsanwaltschaft gegen den Mann erhebt: Er soll während eines Hobbyfußballturniers in Wolfsberg mehrmals den »Hitlergruß« gezeigt haben. Jetzt steht er als Beschuldigter vor dem Landesgericht Klagenfurt, wo er wegen »Verbrechen nach dem Paragraf 3 des Verbotsgesetzes« angeklagt ist. Darin steht: »Es ist jedermann untersagt, sich, sei es auch außerhalb dieser Organisationen, für die NSDAP oder ihre Ziele irgendwie zu betätigen.« 

Vor Richter Manfred Herrnhofer zeigte sich der Mann nicht geständig, für ihn gilt die Unschuldsvermutung. Der Vorfall soll sich im Dezember 2019 in der Bezirkshauptstadt zugetragen haben. Während eines Fußballspiels kam es zu einer Meinungsverschiedenheit, die sich auch nach dem Match fortsetzte. Dabei soll der Angeklagte mehrfach den Arm zum »Hitlergruß« erhoben haben. Dazu fanden sich in seiner Wohnung zwei Bierflaschen, mit denen die »nationalsozialistische Ideologie verherrlicht« wurde, wie es in der Anklage heißt. Dabei soll es sich um Flaschen handeln, die beispielsweise in Italien angeboten werden und auf deren Etiketten Hitler oder Nazi-Symbole abgebildet sind. Die Flaschen sollen so aufgestellt gewesen sein, dass sie für Besucher sichtbar waren – was juristisch ein »Problem« darstellt.

In der Vorwoche fand eine Verhandlung am Landesgericht Klagenfurt statt. Dabei bestritt der Beschuldigte, den Arm aus ideologischen Gründen erhoben zu haben. Seine Erklärung lautete so: Er habe während des Streits beide Arme in die Höhe gehalten, um zu demonstrieren, dass von ihm keine gewalttätigen Akte ausgehen. Sie waren quasi das deutlich sichtbare Zeichen seiner Nicht-Aggressivität, ein »Friedenssymbol«. 

Zeugen tauchten nicht auf

Richter Herrnhofer vernahm mehrere Zeugen, die zugunsten des Mannes aussagten. Es soll aber auch Beobachter gegeben haben, die den Angeklagten belasten – sie sind allerdings nicht vor Gericht erschienen. Sie werden nun nochmals geladen, für ihre Einvernahme wurde der Prozess vertagt.

Dass Verstöße gegen das Verbotsgesetz am Landesgericht Klagenfurt keineswegs als Kavaliersdelikt betrachtet werden, zeigt das Urteil gegen einen damals 29-Jährigen aus dem Jahr 2019. Der zweimal einschlägig Vorbestrafte war angeklagt, weil er vor einem italienischen Kriegerdenkmal mit erhobener Rechter »gegrüßt« hatte. Deswegen, wegen Nazi-Tätowierungen am Körper und dem Versenden einer SMS mit nationalsozialistischem Inhalt fasste er 4,5 Jahre unbedingte Haft aus.

Auch die Gemeinde Wolfsberg versuchte im Dezember 2019, »Ordnung« in die Vergangenheit zu bringen und lange Versäumtes auszubügeln. In der Dezember-Sitzung erkannten die Gemeinderäte dem »Führer« und Reichskanzler von Nazi-Deutschland, Adolf Hitler, einstimmig die Ehrenbürgerschaft ab, die ihm 1932 von der Gemeinde Reisberg verliehen worden war. Da Reisberg 1964 Teil von St. Marein und St. Marein 1973 in Wolfsberg eingegliedert wurde, blieb die Angelegenheit letztlich an den Mandataren der Bezirkshauptstadt hängen.

»Wäre Wiederbetätigung« 

Der damalige Wolfsberger Bürgermeister Hans-Peter Schlagholz (SPÖ) sagte davor: »Ich wusste natürlich, dass Hitler die Ehrenbürgerschaft von Reisberg hat. Was ich nicht wusste, ist, dass sie nie aufgehoben wurde.« Nach Recherchen sei das klar geworden, worauf umgehend die Aberkennung eingeleitet wurde. »Denn alles andere wäre Wiederbetätigung«, so Schlagholz damals.

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