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Wolfsberg: Trotz Aussetzung: Rechtsanwalt will Gesetz zur Impfpflicht in Österreich weiter zu Fall bringenAusgabe 12 | Mittwoch, 23. März 2022

Aufgeschoben ist nicht aufgehoben: Die Impfpflicht wurde zwar vorübergehend ausgesetzt, doch vorerst nur für drei Monate. Der Wolfsberger Rechtsanwalt Christian Ragger möchte so lange gegen die Impfpflicht auftreten, bis das Gesetz außer Kraft gesetzt wird.

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Wolfsberg. Seit Beginn der Diskussionen um die Impfpflicht in Österreich, kämpft der Wolfsberger Rechtsanwalt, FPÖ-Nationalrat und Volksanwaltschaftssprecher Christian Ragger dagegen an. Anfang März wurde die Impfpflicht vom neuen Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) zwar außer Kraft gesetzt, allerdings nur vorübergehend. Rauch sagte, die Experten-Kommission werde in spätesten drei Monaten ihren nächsten Bericht vorlegen, danach folgt eine neue Entscheidung.

Ragger reicht das aber nicht, er  ist verärgert: »Während es die Partytiger der Bundesregierung bei der ORF-Gala und Hüttengaudi haben krachen lassen, musste die Bevölkerung gemaßregelt und durch den Impfstatus diskriminiert ihr Dasein fristen. Nun droht man mit neuen Horrorszenarien im Herbst und malt wieder den Teufel an die Wand, trotz niedriger Spitalsauslastung. Auch die verbockte Impfpflicht, die ja nur vorübergehend ausgesetzt ist, soll ein Comeback feiern.«

Viele Klienten

Ragger hat bereits 18 Individualanträge und Beschwerden für Klienten beim Verfassungsgerichtshof eingebracht. Österreichweit seien laut ihm bis 20. Februar bereits über 600 Beschwerden beim Verfassungsgerichtshof eingelangt. »Es wird die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes geltend gemacht. Es geht um das gesetzwidrige Vorgehen und dass das Gesetz nicht mit den Grundrechten übereinstimmt«, sagt Ragger.

»Es wird die Verfassungswidrigkeit des Impfgesetzes geltend gemacht«
Christian Ragger, Rechtsanwalt

Von einer Entscheidung geht Ragger im Sommer aus, er sieht dieser positiv entgegen: »Es gibt sehr viele Argumente gegen das Impfpflichtgesetz: Von der Verletzung des Datenschutzes über die Unverhältnismäßigkeit bis hin zum Strafrahmen. Die große Frage dabei wird aber sein, wie oft darf es einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit geben, wenn die Impfung ohnehin nur den Verlauf mildert, aber nicht vor einer Ansteckung schützt.«

Über 500 Menschen beraten

Als Nationalrat der Freiheitlichen hat Ragger in Wolfsberg mittlerweile drei Impfsprechtage durchgeführt, zu denen jeweils rund 50 Personen kamen. »Darüber hinaus habe ich in meiner Anwaltskanzlei noch an die 500 Menschen beraten, die sich Sorgen wegen des Impfgesetzes machen. Es waren übrigens Politiker jeder Couleur bei mir, um sich Ratschläge abzuholen«, erzählt Ragger.

Außerdem hat der Wolfsberger Rechtsanwalt noch rund 270 Klienten, die im Falle einer Verwaltungsstrafe, gegen diese vorgehen werden. »Das sind Menschen, die nicht geimpft sind oder sich nicht noch ein drittes, viertes oder gar fünftes Mal impfen lassen möchten und daher etwaige Verwaltungsstrafen bekämpfen werden«, so Ragger. 

Entschädigung gefordert

In der Vorwoche forderte Ragger auch Entschädigungszahlungen: »Es geht um die Opfer der Corona-Maßnahmen. Es ist ein Skandal, was sich die Bevölkerung in diesen beiden Jahren von der türkis-grünen Regierung an teils verfassungswidrigen Maßnahmen hat bieten lassen«, urteilt der Volksanwaltschaftssprecher scharf. Er ärgert sich darüber, dass Pärchen wegen Verstößen gegen die Abstandsregeln abgestraft wurden und Menschen mit Behinderungen die Maske aufgezwungen wurde. Ragger kann wegen der Maßnahmen nur den Kopf schütteln: »Wer während eines Lockdowns mit dem Lebensgefährten im Park schlenderte, hatte sich zu erklären. Ihnen winkten Strafen bis zu 500 Euro. Es gab auch Einschränkungen für benachteiligte Gruppen im Alltag.« 

Wann der Bund für Impfschäden haftet, ist in Österreich im Impfschadengesetz geregelt. Es gilt auch für die Covid-19-Impfung. Anträge auf Ersatz sind beim Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen einzubringen.

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