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Verfassungsgerichtshof gibt einem Lavanttaler Zivildiener recht – Geld sieht er vorerst aber nicht Ausgabe 28 | Mittwoch, 14. Juli 2021

Der Wolfsberger Anwalt Christian Ragger hatte – gemeinsam mit 28 weiteren Betroffen – geklagt, weil der Mann länger Zivildienst leisten musste, aber schlechter als andere bezahlt wurde. Sie gewannen beim VfGH, der im Urteil aber auf Finanzielles nicht einging.

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Wolfsberg, Wien. Einen Erfolg vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) kann der Wolfsberger Anwalt Christian Ragger verbuchen. Er war der Rechtsvertreter eines Lavanttalers, der im Coronajahr 2020 seinen Zivildienst ableistete und aufgrund der Pandemie drei Monate länger bleiben musste. Wegen der – im Gegensatz zu anderen Zivildienern – spärlicheren Bezahlung zog er vor Gericht. Jetzt dürfen sich er und Ragger über den Sieg freuen. Bis es aber auch Geld gibt, kann es noch dauern.

»Mein Mandant hatte eine sichere Jobzusage, als er weitere drei Monate ableisten musste«
Christian Ragger, Rechtsanwalt

Als das Virus im März des Vorjahrs mit voller Wucht über Österreich hereinbrach, berief die zuständige ÖVP-Ministerin Elisabeth Köstinger, ebenfalls eine Lavanttalerin, einen außerordentlichen Zivildienst ein. Das bedeutete, all jene, deren Zeit im März geendet hätte, mussten bis Ende Juni bleiben. Rund 1.500 Zivildiener waren betroffen.

Weniger Bezahlung

Die Verlängerung musste der Lavanttaler hinnehmen. Was er nicht akzeptierte, war, dass er weniger Geld erhielt als jene, die freiwillig in den Zivildienst zurückkehrten. Denn während auf seinem Konto nur das auch zuvor bezahlte Salär – etwa 900 Euro – landete, wurden Freiwillige besser entlohnt: Zur Grundvergütung und einem Zuschlag bekamen sie auch eine »Pauschalentschädigung«, was sich gesamt auf rund 1.670 Euro summierte. Je nach Einkommenslage im Beruf gab es für manche sogar mehr. Ragger: »Das ist gleichheitswidrig.«

Mehrere Betroffene richteten darauf eine Beschwerde an das Heerespersonalamt, das für die außerordentlichen Zivildiener zuständig war – und blitzten ab: Es bestand keine Bereitschaft, zusätzliche Gelder auszuzahlen.

Auch das Bundesverwaltungsgericht, bei dem sie die Ablehnung bekämpften, winkte ab. 29 verlängerte Zivildiener zogen weiter zum Verfassungsgerichtshof, darunter der Lavanttaler, der von Ragger vertreten wurde. »Er hatte außerdem bereits eine sichere Jobzusage, als er erfuhr, dass er weitere drei Monate ableisten muss«, so der Rechtsanwalt. Gemeinsam forderten sie die verweigerte »Pauschalentschädigung« ein. 

Sie haben gewonnen, aber ...

Kürzlich ist die Entscheidung der Verfassungsrichter gefallen. Sie gaben den Zivildienern recht, die »wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in  ihren Rechten verletzt worden« seien. Doch so einfach ist die Sache nicht. Denn der VfGH sagte in seinem Urteil keineswegs, »gebt den verlängerten Zivildienern mehr Geld«. Vielmehr stellte er fest, es sei nicht verfassungskonform, wenn das Heerespersonalamt für die Bezüge der außerordentlichen Zivildiener zuständig ist. Denn seit seiner Installierung gilt eine strikte Abgrenzung zum Militär, die hier verletzt wurde. Die Bestimmung wird aufgehoben, was aber erst am 1. Jänner 2023 in Kraft tritt.

Jetzt muss der Fall neuerlich am Bundesverwaltungsgericht behandelt werden, wo wohl auch nur festgehalten werden wird, dass das Heerespersonalamt mit den außerordentlichen Zivildienern nichts zu schaffen haben darf. Auch das mit dem Zivildienst befasste Ministerium Köstingers hat offenbar nicht vor, aktiv zu werden. Grund: Den außerordentlichen Zivildienst gibt es nicht mehr. 

Ragger ist trotzdem zuversichtlich, dass sein Mandant bald Geld sehen wird: »Jetzt muss die Zivildienstagentur die Fälle bewerten und das Geld danach auszahlen.« Der Anwalt, bekanntermaßen auch FPÖ-Nationalratsabgeordneter, will nun eine diesbezügliche Anfrage an Ministerin Köstinger im Parlament richten.  

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