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Parkstreifen in Paul-Hackhofer-Straße zu schmal, abgestraft wird trotzdem: Betroffene ist empört Ausgabe 13 | Mittwoch, 27. März 2024

20 Euro musste eine Wolfsbergerin zahlen, deren Dacia über die blaue Linie ragte. Das Problem: Gesetzeskonform zu parken ist mit heutigen Autos so gut wie unmöglich. »Abzocke«, sagt die Abgestrafte. Verkehrsstadtrat Steinkellner will jetzt eine Lösung suchen.

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Wolfsberg. »Das ist Abzocke!« So stuft eine Wolfsbergerin (47) einen Strafzettel ein, den sie am 8. März in der Paul-Hackhofer-Straße bekommen hat. Ihr geparkter Pkw hatte die blaue Linie überragt, was 20 Euro kostet. Nur: Es ist dort angesichts der Breite heutiger Autos beinahe unmöglich, gesetzeskonform zu stehen. Der Parkstreifen ist allzu schmal, wie ein Augenschein der Unterkärntner Nachrichten zeigt.   

»Die Stadt muss den
Streifen breiter machen oder ihn sperren, damit man nicht parken kann«
Die abgestrafte Wolfsbergerin fordert eine Änderung

Die 47-Jährige besuchte an jenem Tag einen Verwandten im LKH Wolfsberg. Ihren weißen Dacia hatte sie in der Paul-Hackhofer-Straße kurz vor dem Spital abgestellt – im als Einbahn geführten Teil, links vom Fahrradstreifen. Bei ihrer Rückkehr traute die Angestellte ihren Augen nicht. Hinter dem Scheibenwischer klebte ein Strafzettel (siehe Bild oben), laut dem sie ihren Wagen »nicht entsprechend den Bodenmarkierungen geparkt hatte« – samt Verweis auf Paragraf 9, Absatz 7 der Straßenverkehrsordnung. Der lautet: »Wird die Aufstellung der Fahrzeuge zum Halten oder Parken durch Bodenmarkierungen geregelt, so haben die Lenker die Fahrzeuge dieser Regelung entsprechend aufzustellen.« Tatsächlich überragte der Dacia um einige Zentimeter die blaue Linie. 

Am Randstein geht auch nicht

Die Wolfsbergerin: »Man kann dort aber nicht anders stehen, der Parkstreifen ist einfach zu schmal gemacht, das Auto wird immer über der Linie sein. Und mit zwei Reifen auf dem Randstein darf ich ebenfalls nicht parken. Dort zu bestrafen ist Abzocke!«

Die geforderten 20 Euro hat die Angestellte bereits bezahlt, eine Änderung fordert sie trotzdem: »Da geht es ums Prinzip. Die Stadt muss den Streifen breiter machen oder ihn sperren, damit man nicht mehr parken kann. Aber Strafzettel für etwas zu verteilen, wofür der Autofahrer nichts dafür kann, das geht nicht.« Zur jetzigen Praxis der Strafzettelverteilung sagt die Abgestrafte: »Es ist traurig, dass es so gehandhabt wird.«

Die Unterkärntner Nachrichten machten sich selbst ein Bild in der Paul-Hackhofer-Straße. Tatsächlich ist es im Bereich vor dem Krankenhaus so, dass auf dem rechten Streifen ausreichend Platz ist, um Autos abzustellen, ohne die Linie zu überragen. Anders auf der linken Seite: Mehrere geparkte Fahrzeuge standen über der blauen Linie – allerdings alle ohne Strafzettel. Nur mit einem schmalen Auto und sehr gutem Augenmaß – denn wer möchte seine teuren Felge am Randstein zerkratzen? – lässt sich dort gesetzeskonform parken. Mit einem SUV ist es freilich aussichtslos: Autos dieses Typs werden aufgrund ihrer Breite immer gegen Paragraf 9 verstoßen. 

Der Wolfsberger Verkehrsstadtrat Josef Steinkellner (ÖVP) kennt die Situation. Er sagt: »Wir erfüllen die gesetzlichen Vorschriften, aber es ist bekannt, dass auf dem linken Parkstreifen wenig Platz ist. Derzeit ist er zwischen 1,85 und 1,95 Meter breit. Wie werden überprüfen, wie wir dort eine Breite von zwei Metern zustande bringen können.« 

Schwierige Situation

Die Situation sei nicht einfach, da einerseits der Fahrradstreifen benötigt werde, andererseits auch der fließende Verkehr Platz brauche. »Ideal wären drei Meter für die Straße, wir kommen aber schon jetzt wohl nur auf 2,8 Meter. Wir werden uns das aber ansehen und überprüfen, wie eine Lösung aussehen könnte«, so der Verkehrsstadtrat.

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