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Auch wenn die Impfpflicht auf Eis gelegt wird: Anwalt Ragger will weiter gegen Gesetz kämpfenAusgabe 27 | Mittwoch, 6. Juli 2022

Die Argumentation: Die Bestimmung werde nicht abgeschafft, sondern lediglich stillgelegt und nicht exekutiert. Also hält er die Beschwerde gegen die Impfpflicht beim Verfassungsgerichtshof aufrecht. Der hat gerade entschieden, sie sei verfassungskonform.

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Unterkärntner Nachrichten Redakteur Horst Kakl Von Horst Kakl kaklno@spamunterkaerntner.at
Die Impfpflicht gegen Covid-19 ist dem Anwalt Christian Ragger (unten) weiter ein Dorn im Auge. Er sieht darin gleich mehrere Bestimmungsverstöße, etwa gegen den Datenschutz oder das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Ob er recht hat, wird der Verfassungsgerichtshof entscheiden – im Herbst oder im Winter. Fotos: Pixabay, Hok

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Wolfsberg, Wien. Auch wenn  die Bundesregierung die Covid-19-Impfpflicht auf Eis legt: Der Wolfsberger Rechtsanwalt und FPÖ-Nationalratsabgeordnete Christian Ragger lässt seine Beschwerde gegen das Gesetz beim Verfassungsgerichtshof weiterlaufen. »Ich möchte, dass es als verfassungswidrig aufgehoben wird«, sagt Ragger, »denn es stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Bürgerrechte dar.«

Wie berichtet hatte Ragger bereits im heurigen März 18 Individualanträge und Beschwerden für Klienten beim Verfassungsgerichtshof eingebracht. Österreichweit seien es laut dem Anwalt bereits mehrere Hundert. Dass die Regierung nun selbst von der Impfpflicht abrückte, beeindruckt ihn nicht: »Das Gesetz wird ja nicht abgeschafft, wie es heißt. Es wird nur stillgelegt und nicht exekutiert. Wer sollte es denn aufheben? Der Vorlauf dafür würde Monate dauern – und am 1. März 2023 läuft es aus.« Die Regierung »frotzle« mit ihrer jüngsten Abschaffungsankündigung die Bürger ein weiteres Mal, »aber ich lasse die Schmähs nicht zu«, so Ragger.

»Ich möchte, dass das Impfgesetz als verfassungswidrig aufgehoben wird«
Christian Ragger, Rechtsanwalt

Er will alle Hebel in Bewegung setzen, um das Gesetz juristisch zu kippen. Und er betont: »Ich mache das nicht für die FPÖ, sondern vertrete als Anwalt Bürger, die ihre Rechte geltend machen wollen.«

Das Impfgesetz verstoße gleich gegen mehrere Bestimmungen: »Es ist eine Überschreitung der Datenschutzkompetenz, betrifft das Recht auf körperliche Unversehrtheit bzw. die Menschenrechtskonvention und widerspricht dem Gleichheitsgebot.« Er will auch die Frage stellen, ob es Personen gab, die Druck ausgesetzt waren, als sie sich gegen das Coronavirus impfen ließen. »Ich behalte mir diesbezüglich eine Amtshaftungsklage gegen die Republik vor«, sagt Ragger.

Das kann teuer werden
Seine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof hat vor allem den Datenschutz im Visier: »Wenn mit der Impfpflicht Daten über die Gesundheit Einzelner ausgelesen und ohne deren Zustimmung übermittelt werden (Anm.: etwa an jene Behörden, die Impfunwillige abstrafen sollten), dann handelt es sich um einen Missbrauch nach der Datenschutz-Verordnung.« Und der kann teuer werden: Laut Ragger liegt der Schadenersatz bei bis zu 20 Millionen Euro pro Anlassfall beziehungsweise dem Vierfachen (!) des Umsatzes jenes Unternehmens, das verantwortlich ist – in diesem Fall der Republik. »Ich habe schon rund ein Dutzend Leute, die wissen möchten, ob ihre Daten weitergegeben wurden«, so der Anwalt. 

»Ich mache das nicht für die FPÖ, sondern vertrete Bürger, die ihre Rechte geltend machen wollen«
Derselbe über seine Mandanten

Er erwartet, dass sich der Verfassungsgerichtshof im Herbst, spätestens aber im Winter mit dem Fall befassen wird. »Danach sehen wir weiter«, so Ragger.

Allerdings: Am Mittwoch, 29. Juni, veröffentlichte der Verfassungsgerichthof in einem anderen Fall die Entscheidung, die Impfpflicht sei verfassungskonform. Der Zusatz: »angesichts der geltenden Nichtanwendung«. In der Veröffentlichung des Gerichtshofs heißt es, ein Antragsteller aus Wien hatte vorgebracht, die Impfpflicht verletze das Recht auf Achtung des Privatlebens laut Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, denn der umfasse auch die medizinische Entscheidungsfreiheit und körperliche Integrität.

Der Verfassungsgerichtshof schreibt dazu, der Gesundheitsminister sei laut Impfpflichtgesetz verpflichtet, laufend zu überprüfen, ob eine Impfung zur Erreichung der Ziele geeignet sei: »Als Ergebnis dieser Evaluierung ist die Verpflichtung zur Impfung seit 12. März 2022 ausgesetzt. Bei dieser Rechtslage bestehen gegen die angefochtenen Bestimmungen des Impfpflichtgesetzes keine verfassungsrechtlichen Bedenken.«

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