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Wasserpegel der Lavant und des St. Andräer Sees sind gesunken – Regen verhinderte Schlimmeres Ausgabe 33 | Mittwoch, 17. August 2022

Lavant führte im Bereich Fischering in der Vorwoche 3,1 Kubikmeter Wasser pro Sekunde, der mittlere Wert wären 3,4 Kubikmeter. Nicht ideal, aber noch kein kritischer Zustand. Im St. Andräer See sank der Pegel um zwei Zentimeter – Betrieb läuft uneingeschränkt.

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Unterkärntner Nachrichten Redakteur Horst Kakl Von Horst Kakl kaklno@spamunterkaerntner.at
Der Lavant im Stadtgebiet von Wolfsberg ist auf den ersten Blick keine Veränderung des Pegels anzusehen. Trotzdem ist die Wassermenge nicht so groß, wie sie eigentlich sein sollte. Im Vergleich zu anderen Gewässern, etwa dem auf einem Tiefstand befindlichen Neusiedler See, ist die Lavant aber in einem guten Zustand – wenn auch auf unterem Niveau. Hok

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Lavanttal. Der Neusiedler See meldete den tiefsten Wasserstand seit 1965, in ganz Europa gibt es Probleme mit sinkenden Pegelständen in Flüssen und Seen.  Und im Lavanttal? Hier liegt die Situation im Toleranzbereich. 

»Der Pegelstand befindet sich auf einem unterem Niveau, von einem kritischen Zustand sind wir aber noch entfernt«, sagte Johannes Moser, der in der Wasserwirtschaftsabteilung des Landes Kärnten für den Bereich Hydrographie zuständig ist, in der Vorwoche über die Lavant. Laut ihm führte der Fluss im Bereich Fischering in der Vorwoche 3,1 Kubikmeter Wasser pro Sekunde, 3,4 Kubikmeter wären der mittlere Wert. Moser: »Es ist ähnlich wie in ganz Kärnten: Wir sind schon das ganze Jahr – außer im Mai – im unteren Bereich, weil aber immer wieder Gewitter auftreten, gibt es keinen abrupten Abfall der Pegel.« Moser erwartet heuer keine gravierenden Auswirkungen auf Flora und Fauna in der Lavant durch den niedrigen Pegel, »bei kleineren Gewässern kann es aber zu Problemen kommen – auch wegen der steigenden Wassertemperaturen«. 

»Der Pegel befindet sich auf unterem Niveau, von einem kritischen Zustand sind wir aber entfernt«
Johannes Moser, Landeshydrologe

Und dass der verringerte Stand der Lavant nachteilige Auswirkungen auf die Landwirtschaft hat – für die Moser nicht zuständig ist –, glaubt er nicht: »Da es immer wieder Gewitter gibt, herrscht derzeit keine Dürre.« Betroffen sind allerdings Kraftwerke, für die gilt: Umso weniger Wasser, je weniger Strom wird erzeugt. 

Die Lage am St. Andräer See

Ein ähnliches Bild wie in der Lavant zeigt sich am St. Andräer See: geringerer Pegel, noch keine Schwierigkeiten. Erwin Klade, Leiter der Freizeitanlage, sagt: »Wir merken bereits seit einiger Zeit, dass der Grundwasserpegel zurückgeht, aber noch verursacht das keine Probleme, wir haben genügend Wassertiefe.« In der Vorwoche befand sich der Wasserpegel zwei Zentimeter unter den Normalstand, »was für den Betrieb der Anlage kein Problem darstellt«, so Klade. Er glaubt, dass es heuer keine Einschränkungen in der Anlage geben werde: »Schwimmen kann man bis in den Oktober, der Sprungturm und die Wasserrutsche sind bis 11. September geöffnet. Würde der Pegel absinken, würde der Badebetrieb weiterlaufen, Rutsche und Turm müssten wir aber sperren. Damit es soweit kommt, wäre aber ein großen Wasserverlust nötig, denn wir können bis zu zehn Zentimeter weniger verkraften.«

Trotzdem ist nicht alles eitel Wonne. Wie berichtet hat die Gemeinde St. Paul am 26. Juli eine Verordnung erlassen, laut der der Wasserverbrauch auf das »unbedingt notwendige Ausmaß« einzuschränken ist. Wer sich nicht daran hält, dem droht eine Verwaltungsstrafe in der Höhe bis zu 2.180 Euro.

»Wir können einen Wasserstand bis zu zehn Zentimeter weniger verkraften«
Erwin Klade, Leiter der Freizeitanlage

Laut der Gemeinde sind die Bezieher von Wasser aus der Gemeindewasserversorgung St. Paul –Granitztal wegen der Trockenheit verpflichtet, mit Wasser sehr sorgsam umzugehen. Verboten ist jetzt das Befüllen von Schwimmbecken und Pools, die Bewässerung von Rasen- und Grünflächen, Hecken und Bäumen, das Reinigen von Vorplätzen, Höfen und dergleichen sowie das Waschen von Fahrzeugen. Ein Verstoß stellt eine Verwaltungsübertretung dar und wird von der Bezirksverwaltungsbehörde geahndet. Die Verordnung gilt bis 31. August – sollte sie nicht verlängert werden.

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