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PV-Anlagen, Heizungstausch und Klimaticket: Die größten Neuerungen für das heurige JahrAusgabe 02 | Mittwoch, 10. Januar 2024

Autofahren wird auch im Jahr 2024 wieder teurer, der Umstieg auf Elektromobilität wird weiterhin gefördert, wie auch der Umstieg auf nachhaltige Heizsysteme oder die Anschaffung einer PV-Anlage. Und das Pensionsantrittsalter für Frauen wird jetzt angehoben.

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Unterkärntner Nachrichten Redakteur Philipp Tripolt Von Philipp Tripolt tripoltno@spamunterkaerntner.at
Jugendliche erhalten zu ihrem 18. Geburtstag ein gratis Klimaticket, mit dem alle öffentliche Verkehrsmittel in Österreich genutzt werden können. Und: Privatkunden zahlen bei der Anschaffung einer Photovoltaik-Anlage in den Jahren 2024 und 2025 keine Umsatzsteuer. Foto: ÖBB/Harald Eisenberger

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Lavanttal. Mit dem Jahreswechsel gehen auch eine Reihe von (gesetzlichen) Neuerungen einher. Wie gefühlt jedes Jahr, dürfen sich Autofahrer auf höhere Kosten einstellen. Zwar bleibt der Preis der Jahresvignette im Vergleich zum Vorjahr mit 96,40 Euro unverändert, allerdings wird die CO2-Steuer erneut für steigende Spritpreise sorgen. Lag der CO2-Preis im Jahr 2023 noch bei 35 Euro pro Tonne, steigt er in diesem Jahr auf 45 Euro pro Tonne. Für Autofahrer könnten die Spritpreise damit um drei bis vier Cent pro Liter steigen.

Gefördert wird hingegen auch im neuen Jahr weiterhin der Umstieg zur Elektromobilität. Der Kauf eines privaten E-Fahrzeugs wird mit 5.000 Euro, Ladekabel bzw. Wallboxen mit bis zu 600 Euro gefördert.

Anreize geschaffen werden auch zusätzlich für die Anschaffung von Photovoltaik-Anlagen. Private bezahlen nämlich in den Jahren 2024 und 2025 für den Kauf einer PV-Anlage mit einer Leistung von bis zu 35 Kilowatt-Peak (kWp) keine Umsatzsteuer. Die Maßnahme betrifft nicht nur Paneele, sondern auch die Installation oder den Kauf eines Speichers.

Für das Jahr 2024 hat das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt und Energie die Förderungen für einen Heizungstausch erhöht. Für das Umrüsten auf nachhaltige Heizsysteme gibt es eine 75-prozentige Förderung, für Bedürftige werden die Kosten sogar zur Gänze übernommen. Bei einem Anschluss an Nah- oder Fernwärme erhält ein Ein- oder Zweifamilienhaus beispielsweise eine pauschale Förderung von 15.000 Euro.

Klimaticket zum 18. Geburtstag
Jugendliche erhalten zu ihrem 18. Geburtstag das Klimaticket einmalig und für ein Jahr gratis. Damit ist es möglich, alle öffentlichen Verkehrsmittel in Österreich zu benutzen. Für die Inanspruchnahme haben die Jugendlichen ab dem 18. Geburtstag drei Jahre Zeit.

Seit 1. Jänner Geschichte ist die Rundfunkgebühr GIS, die von der ORF-Gebühr abgelöst wurde. Für alle Haushalte in Kärnten sind monatlich 19,90 Euro zu bezahlen. Der Betrag setzt sich wie folgt zusammen: 15,30 Euro sind der ORF-Beitrag, 4,60 Euro kommen durch die Landesabgabe hinzu.

Im neuen Jahr erhalten Grundwehr- und Zivildiener mehr Geld. Ihr Grundentgelt steigt um 9,14 Prozent von monatlich 536,10 Euro auf 585,10 Euro. Außerdem gibt es für die jungen Männer während ihrer Dienstzeit kostenlos das Klimaticket.

Mit der Abschaffung der kalten Progression werden auch die Steuertarifstufen angepasst. Die Stufen werden zwischen 9,6 und 6,6 Prozent erhöht. Mit dem Ende der kalten Progression wird die schleichende Steuererhöhung beendet. Im ersten Jahr ohne kalte Progression 2023 haben sich die Menschen laut Finanzministerium mehr als 1,85 Milliarden Euro erspart. 2024 sollen sich die Steuerzahler weitere 3,65 Milliarden Euro sparen.

Anhebung des Pensionsalters
Mit dem Jahreswechsel beginnt auch erstmals die schrittweise Anhebung des Frauenpensionsalters. Das Antrittsalter erhöht sich für die Jahrgänge 1964 bis 1968 halbjährlich. So können Frauen, die zwischen 1. Jänner und 30. Juni 1964 geboren wurden, mit 60,5 Jahren in Pension gehen. Für Frauen, die in der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 1964 das Licht der Welt erblickt haben, ist ein Pensionsantritt mit 61 Jahren möglich. Für Frauen, die nach dem 30. Juni 1968 geboren wurden, gilt dann ein Regelpensionsalter von 65 Jahren.

Apropos Pensionen: Die Erhöhung des Pensionseinkommens wurde mit 1. Jänner ebenfalls wirksam. Um 9,7 Prozent wurde das Gesamtpensionseinkommen bis 5.850 Euro erhöht. Liegt das Einkommen darüber, beträgt die pauschalierte Erhöhung 567,45 Euro.

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