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Wolfsberg. »Wenn ich könnte, würde ich hier wegziehen«, sagt Monika Krusch. Die 57-jährige Wolfsbergerin lebt neben der St. Mareiner Straße in Richtung St. Stefan – und leidet unter dem Lärm, den das hohe Verkehrsaufkommen verursacht. Krusch fordert Beruhigungsmaßnahmen für dieses Siedlungsgebiet in Kleinedling östlich der B70. Die Stadt Wolfsberg »sieht im vorliegenden Fall jedoch keine sachliche Grundlage für weitergehende Maßnahmen«, wie es in einer Stellungnahme (siehe Artikel rechts) heißt.
Krusch kämpft seit Jahren gegen den Auto- und Lkw-Strom vor ihrer Haustüre und gründete dafür 2021 eine Bürgerinitiative. Sie sagt: »Hier ist beidseitig verbautes Wohngebiet. Die Lärmbelastung ist nicht nur im Freien, sondern auch im Inneren des Wohnbereichs trotz geschlossener Fenster eine Zumutung. Auch wir haben ein Grundrecht auf Ruhe. Das wird uns aber genommen.« Laut der medizinischen Masseurin hat sich eine Anrainerin bereits eine neue Bleibe gesucht, sie selbst besitze diese Möglichkeit allerdings nicht. Bei einem Lokalaugenschein der Unterkärntner Nachrichten am Freitag, 17. April, kurz vor 9 Uhr zeigte sich, dass der Verkehr in diesem Bereich der St. Mareiner Straße erheblich ist. Zwar hielten sich die Lenker weitgehend an die 50-km/h-Beschränkung, so der Eindruck, dennoch war die Geräuschentwicklung groß.
»Odyssee« von Stelle zu Stelle
Die 57-Jährige hat eine »Odyssee« hinter sich – bisher ohne Erfolg. Sie zählt auf: »Schon vor acht Jahren habe ich mehrmals bei der Polizeiinspektion Wolfsberg um Geschwindigkeitskontrollen gebeten. Ich habe mehrere Schreiben an das Bezirkspolizeikommando Wolfsberg gerichtet, 2022 war eine Unterschriftenliste der lärmgeplagten Anrainer beigelegt. Mündlich hieß es, wir müssten uns an den Verkehrslärm gewöhnen.«
»Auch wir haben ein Grundrecht auf Ruhe. Das wird uns aber genommen«
Monika Krusch, Verkehrslärm-Betroffene
Zudem richtete sie fünf Schreiben an die Wolfsberger Bürgermeister. Die Stadt führte 2023 zwei Geschwindigkeitsmessungen und Fahrzeugzählungen durch. Ergebnis: keine Notwendigkeit für Maßnahmen.
2024 und 2025 gab es zwei Gespräche mit dem jetzigen Bürgermeister Alexander Radl (SPÖ) und einem Vertreter der Straßenabteilung. Krusch: »Dabei wurde mir gesagt, der Verkehr habe sich reduziert und es gebe keine signifikanten Geschwindigkeitsübertretungen« – eine Ansicht, die die Betroffene nicht teilt.
Zwei Schreiben richtete sie an Bezirkshauptmann Georg Fejan, der mitteilte, er sei für die St. Mareiner Straße nicht zuständig. Weitere Briefe gingen an Landesrätin Beate Prettner (SPÖ), LHStv. Martin Gruber (ÖVP) und den heutigen Landeshauptmann Daniel Fellner (SPÖ). 2024 wandte sich Krusch schließlich an die Volksanwaltschaft. Wie alle anderen Angesprochenen sah auch die keine Notwendigkeit zum Handeln.
Doch die Wolfsbergerin gibt nicht auf. Sie fordert weiterhin die Verbesserung der in diesem Bereich der St. Mareiner Straße brüchigen Fahrbahn zwischen Fichten- und Primelweg samt der Aufbringung von Flüsterasphalt. »Zeigt das nicht die erwartete Wirkung, wäre eine Reduzierung der erlaubten Geschwindigkeit von jetzt 50 auf 30 km/h sinnvoll. Nachts wird hier mit bis zu 100 km/h durchgerast.« Daher hält sie auch die Installierung eines stationären Radargeräts für sinnvoll. Und: Krusch fordert ein Lkw-Fahrverbot. Das könnte schwierig werden, führt die St. Mareiner Straße doch auch zur früheren Firma Schwing, der heutigen SST Stahl GmbH.
Bodenmarkierungen
Die Stadt Wolfsberg war allerdings nicht gänzlich untätig. Neben den erwähnten Geschwindigkeitsmessungen wurden mehrere Bodenmarkierungen mit dem Hinweis »50« angebracht – die aber laut Krusch wirkungslos seien. Sie sagt: »Es wird weiter schnell gefahren. Außerdem nimmt die Anzahl der rasenden Fahrzeuge zu.«
Die ablehnende Stellungnahme der Stadt Wolfsberg (rechts) zeigt: Kruschs Kampf gegen den Lärm ist noch nicht zu Ende.
Die Stadt sieht keinen Handlungsbedarf
Wolfsberg. Die Unterkärntner Nachrichten ersuchten die Stadt Wolfsberg um ein Statement zu den Aussagen von Monika Krusch. Hier die Antwort:
»Die Beschwerden sind der Stadt seit längerer Zeit bekannt. Bereits 2024 fand ein Ortsaugenschein mit zwei Mitarbeitern der Stadt statt. In weiterer Folge wurde die 50-km/h-Bodenmarkierung erneuert.
In der St. Mareiner Straße wurden mehrfach Geschwindigkeitsmessungen und Verkehrszählungen durchgeführt – zuletzt im Mai 2025, davor im Jänner 2023 und im Juli 2021. Diese Messungen haben durch die Bank ergeben, dass sich die Durchschnittsgeschwindigkeiten im Normbereich bewegen. Signifikante Geschwindigkeitsübertretungen, geschweige denn ›Raserei‹, konnten nicht festgestellt werden.
Eine Sanierung des Straßenbelags ist derzeit nicht geplant, da sich dieser nicht in einem sanierungsbedürftigen Zustand befindet. Auch eine 30-km/h-Beschränkung oder ein fixes Radargerät wird nicht als zielführend erachtet. Eine solche Maßnahme würde keine Verkehrsreduktion bewirken. Zu beachten ist zudem, dass die St. Mareiner Straße eine wichtige Verbindungsstraße zwischen der B70 und einem der größten Arbeitgeber der Stadt ist.
Der Stadt ist derzeit keine breite Beschwerdelage aus diesem Ortsteil bekannt; von einer offiziell bestehenden Bürgerinitiative ist ebenfalls nichts bekannt.
Hinsichtlich eines Lkw-Fahrverbots ist ein Ansuchen bei der Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg erforderlich, entsprechende Anträge wurden dort bereits mehrfach abgelehnt.
Hinsichtlich der Beschwerden der Wolfsbergerin ist die Stadt seit Längerem in Kontakt mit der Volksanwaltschaft. Diese hat der Stadt im Jänner 2026 telefonisch mitgeteilt, dass die Beschwerde als nicht gerechtfertigt beurteilt wurde.
Die Stadt Wolfsberg nimmt Anliegen ernst, sieht im vorliegenden Fall jedoch keine sachliche Grundlage für weitergehende Maßnahmen.«

Von Horst Kakl
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