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»Ausgestiegene« Staatsanwältin und offene Fragen: Warum in der Stadtwerke-Affäre nichts weiter gehtAusgabe 33 | Mittwoch, 18. August 2021

Seit zwei Jahren wird ermittelt, ob dem Unternehmen wegen überhöhter Auftragsvergaben und unangemessenen Abrechnungen ein Schaden von 600.000 Euro entstanden ist. Die Ursache für die lange Dauer liegt (auch) an einem Jobwechsel und einem Gutachten.

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Wolfsberg. Es zieht sich wie ein Kaugummi, was weder für die Beschuldigten noch für die Verantwortlichen bei den Wolfsberger Stadtwerken und schon gar nicht für die Politik angenehm sein kann: Weiterhin gibt es keine Entscheidung, ob gegen vier Beschuldigte in der Stadtwerke-Affäre Anklage erhoben wird oder nicht. Laut Auskunft der Staatsanwaltschaft Klagenfurt soll es Ende August soweit sein.

»Die Verteidigung hat viele Fragen gestellt, die der Sachverständige nun beantworten muss«
Aus der Staatsanwaltschaft zum Grund der Verzögerung

Die Ursache für die lange Dauer der Untersuchung – die Stadtwerke hatten am 2. August 2019, also vor zwei Jahren, eine Sachverhaltsdarstellung wegen des Vorwurfs der Untreue verschickt – ist teils auch dem Pech geschuldet. So hat jene Staatsanwältin, die den Fall bearbeitete, den Arbeitsplatz gewechselt und ist nun an einem Bezirksgericht tätig. Die Causa wurde einer anderen Anklägerin zugeteilt, die sich erst einzuarbeiten hatte. Im Mai traf ein lange erwartetes Gutachten ein und wurde an die Rechtsvertreter der Verdächtigen weitergeleitet. »Die Verteidigung hat danach viele Fragen gestellt, die der Sachverständige nun beantworten muss. Auf diesen ergänzenden Bericht warten wir jetzt«, hieß es zuletzt aus der Staatsanwaltschaft.

Rechtliche Möglichkeit 

Doch auch wenn die Antwort demnächst eintreffen und die Staatsanwaltschaft eine Entscheidung fällen sollte: Bei einer Anklage bliebe den Beschuldigten immer noch die Möglichkeit, rechtlich dagegen vorzugehen. Das würde eine weitere Verzögerung bedeuten. Aber so weit ist es noch nicht. 

Außerdem meinte im Mai die Wiener Anwältin Petra Laback, als das Gutachten auf ihrem Tisch lag, es sei positiv für ihre Mandanten – sie vertritt zwei frühere Stadtwerke-Mitarbeiter – ausgefallen. Sie und die Betroffenen gingen »davon aus, dass das Ermittlungsverfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt wird«.

Ob es sich dabei um Zweckoptimismus oder eine berechtigte Aussage handelte, ist nicht feststellbar, da der Inhalt des Gutachtens bis heute nicht bekannt ist.

Zur Auffrischung des Gedächtnisses: Wie berichtet lasteten die Stadtwerke im Juni 2019 zwei Mitarbeitern an, bei Baulosen in der Bezirkshauptstadt wegen »überhöhter Auftragsvergaben« und »nicht angemessenen Abrechnungen« für Kostensteigerungen von rund 600.000 Euro verantwortlich zu sein. Ehe die Staatsanwaltschaft eingeschaltet wurde und die Untersuchungen begannen, entließ das Unternehmen am 3. Juli 2019 per E-Mail die zwei im Verdacht stehenden Mitarbeiter. Der Streit begann.  

Denn die Beiden wollten sich ihren Rauswurf nicht gefallen lassen und gingen zum Arbeitsgericht. Während das Verfahren gegen einen von ihnen ruhend gestellt wurde, bis die Ermittlungen zu einem Ergebnis gekommen sind, siegte der andere haushoch: Ihm wurden 55.813,56 Euro brutto zugesprochen, weil er sich zum Zeitpunkt der Entlassung in Karenz befunden hatte und ergo dessen nicht gefeuert hätte werden dürfen. Die Stadtwerke verzichteten darauf, in die nächste Instanz zu ziehen, und überwiesen ihm den Betrag. 

Es kann teuer werden

Trotzdem könnte es auch für den Gewinner noch teuer werden. Denn die Stadtwerke haben bereits am 20. August 2019 eine Schadenersatzklage in der Höhe von  391.408 Euro gegen die ehemaligen Mitarbeiter eingebracht, die später auf rund 600.000 Euro gesteigert wurde. Wie es damit weiter geht, hängt ebenfalls von der Frage ab, ob die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt.

Im heurigen Jänner wurde bekannt, dass die Ermittlungen auf zwei weitere Personen ausgeweitet worden waren: den Chef einer Baufirma und einen Ziviltechniker, der bei einem Unternehmen beschäftigt war, das die Projekte abgewickelt hatte. Alle vier Betroffenen bestreiten die Vorwürfe, es gilt die Unschuldsvermutung.

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