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Photovoltaik-Anlagen am eigenen Haus werden mit bis zu 70 Prozent der Gesamtkosten gefördert Ausgabe 2 | Mittwoch, 12. Januar 2022

Wer ein Haus saniert oder ein neues baut und eine PV-Anlage auf das Dach setzt, bekommt jetzt vom Bund 2.500 Euro und vom Land 4.800 Euro Förderung. Doch Obacht, es gelten Richtlinien: Denn mit Anlagen am freien Feld ist das Land nicht einverstanden.

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Lavanttal. So hoch wie nie fällt seit 1. Jänner die Photovoltaik-Förderung für Häuslbauer und -sanierer in Kärnten aus. Das Land startet ein Impulsprogramm für neu installierte, im Netzparallelbetrieb geführte Photovoltaik-Anlagen. 

Errichtet der Besitzer eines Einfamilienhauses eine Photovoltaik-Anlage mit 10 kWp, so erhält er dafür vom Bund 2.500 Euro und vom Land 4.800 Euro Förderung, gesamt 7.300 Euro. Gedeckelt ist die Förderhöhe mit 70 Prozent der Gesamtkosten. »Eine Photovoltaikanlage am Eigenheim produziert nicht nur saubere Energie, sondern senkt auch die Stromkosten. Das schon die Umwelt und die Geldbörse«, sagte die Kärntner Wohnbaureferentin Gaby Schaunig in einer Aussendung des Landes.

Schaunig weiter: »Wir haben die Kärntner Wohnbauförderung mit neuen Richtlinien und Programmen noch grüner, noch nachhaltiger und noch sozialer gestaltet. Die neue Photovoltaik-Förderung ist ein ganz wichtiger Teil davon. Mit dem neuen Förderangebot können sich Kärntner einen Großteil der Errichtungskosten für eine Photovoltaikanlage zurückholen.« Bei einer im Netzparallelbetrieb geführten Anlage gelangt der erzeugte Strom direkt – also ohne Zwischenspeicherung über Batterien – in die Wechselspannungsinstallation des zugehörigen Hauses. »Kärnten zahlt einen Zuschuss von 480 Euro pro Kilowattpeak, und zwar bis maximal 10 Kilowattpeak, sprich bis zu 4.800 Euro«, so Schaunig. Die Landesförderung wird im Anschluss an die Bundesförderung gewährt.

»Eine Photovoltaikanlage am Eigenheim produziert saubere Energie und senkt die Stromkosten«
Gaby Schaunig, Wohnbaureferentin

Auch für die Kärntner Energie-Referentin, Landesrätin Sara Schaar, ist der Ausbau erneuerbarer Energie und damit das Vorantreiben der Klima- und Energiewende oberstes Ziel. Kärnten ist dabei auf einem guten Weg. Schaar: »Der Gesamtanteil der erneuerbaren Energieträger am Endverbrauch konnte von 55 auf nun 58,8 Prozent erneut gesteigert werden. Damit sind wir bundesweit Spitzenreiter. Wir dürfen uns aber nicht ausruhen, wir müssen weiter alles daran setzen, die Menschen in Kärnten auf unserem Weg in eine klimafreundliche Zukunft mitzunehmen.«

Städte und Gemeinden spielen dabei als Partner und direkter Draht zu den Bürgern eine zentrale Rolle. Beim Umstieg von fossilen auf alternative Energieträger werden sie mit attraktiven Förderprogrammen wie für Photovoltaik-Anlagen auf bzw. an kommunalen Gebäuden (138 Förderzusagen für 62 Gemeinden) oder mit dem Programm »Ölkesselfreie Gemeinden und Städte« – bereits 81 Gemeinden sind an Bord – unterstützt. Erfolgreich läuft laut Schaar auch die Alternativenergieförderung, über welche unter anderen auch PV-Stromspeicher gefördert werden – 2021 waren es bisher etwa 1.000 Stromspeicher. All diese Förderschienen werden 2022 fortgeführt und noch ausgebaut.

Strikte Richtlinien

Zu betonen ist aber auch, dass das Land bei Photovoltaik-Anlagen Richtlinien setzt. So wird die Errichtung solcher Anlagen auf Hausdächern bevorzugt, denn 15 Prozent der bereits vorhandenen Flächen würden genügen, um ganz Kärnten mit Strom zu versorgen. PV-Anlagen in der freien Landschaft unterliegen hingegen starken Einschränkungen, außer sie werden in bereits genutzten Arealen, etwa früheren Schottergruben gebaut. 

Ein Beispiel ist hier der Kamper Energielandwirt Franz Dorner, der auf einer Wiese neben seiner Hofstelle auf einer Fläche von rund 30.000 Quadratmeter eine Photovoltaikanlage installieren wollte, mit der Strom für 800 Haushalte erzeugt werden sollte (wir berichteten). Eine Beurteilung des Landes Kärnten verlief negativ, darauf lehnte auch der Gemeinderat von Frantschach-St. Gertraud in seiner Sitzung am 15. Dezember das Vorhaben einstimmig ab. Die von Dorner beantragten drei Hektar seien »eine massive Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen« und laut Land »nicht vertretbar«. Daher wurde eine Zustimmung abgelehnt.

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