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Klagenfurt, Lavanttal. Auch ein Paar Schneeketten können einen vor das Landesgericht Klagenfurt bringen – wenn man sie unter falschem Namen bestellt und nicht bezahlt. Ein 54-jähriger Lavanttaler musste sich deswegen in der Vorwoche vor Richter Dietmar Wassertheurer verantworten. Der juristische Terminus dieser Straftat: betrügerischer Datenverarbeitungsmissbrauch.
»Wenn wieder etwas ist, geht es nicht mehr ohne eine Haftstrafe«
Dietmar Wassertheurer, Richter
Der Angeklagte erschien ohne Anwalt vor Gericht, erläuterte seine persönliche Situation – arbeitslos, Schulden im fünfstelligen Bereich – und gab unumwunden zu: »Ich habe es gemacht.« Es – damit meinte er die Bestellung von Schneeketten als Präsent für seine damalige Lebensgefährtin in einem Webshop. Allerdings orderte er die Ware nicht in seinem Namen, sondern unter dem seiner früheren Freundin, der Beschenkten. Der Lavanttaler, der laut eigenen Angaben von der »Arbeitslosen« lebt, konnte sie auch nicht bezahlen. Also wurde der Betrag bei der Frau eingetrieben, was nicht nur der eigentlichen Absicht widersprach, sondern auch als Gesetzesbruch gilt.
»So ein Blödsinn«
»Warum macht man das?«, fragte der Richter. »Eine familiäre Beziehungssache«, murmelte der Angeklagte, »im Nachhinein habe ich mir eh gedacht: So ein Blödsinn.« Wegen seiner Schulden hätte er nicht im eigenen Namen bestellen können. Der Mann betonte aber auch, er habe seiner Ex mittlerweile 440,20 Euro für die von ihr bezahlten Ketten überwiesen. Am Muttertag kamen weitere 500 Euro dazu – für ihre Anwaltskosten.
Mit den Schneeketten wollte er ihr eigentlich »etwas Gutes tun« und die Beziehung retten, sagte er. Dass er bei diesen Versuchen manchmal sonderbare Wege beschritt, kam im Verhandlungssaal ebenfalls heraus. So gab der Lavanttaler vor, er hätte einen Lotto-Sechser mit 1,4 Millionen Euro Gewinn gemacht. Es war aber nur ein laut gewordener Wunschtraum.
Die Liaison hat zwischenzeitlich ein Ende gefunden – man steht miteinander nicht mehr auf gutem Fuß. Hier offenbarte sich auch die Kehrseite der Medaille, zu der sich der Angeklagte ebenfalls bekannte: Denn tief drin habe es ihm auch gefallen, dass die Frau eine Rechnung erhielt, dass er sie damit »foppen« konnte, um ein gelinderes Wort als das verwendete zu gebrauchen ...
Urteil samt Zahlungsplan
Das Urteil für den vierfach einschlägig Vorbestraften: 960 Euro Geldstrafe und acht Monate bedingte Haft. Die Probezeit für eine frühere Verurteilung – zwei Monate bedingt – wurde verlängert. Richter Wassertheurer: »Sie haben jetzt zehn Monate offen. Wenn wieder etwas ist, geht es nicht mehr ohne eine Haftstrafe.« Der Angeklagte nickte: In die Justizanstalt möchte er keinesfalls, wie er während der Verhandlung betonte. Zuletzt einigte man sich auch auf einen Zahlungsplan: zwölf Raten á 80 Euro. »Wenn Sie zwei Mal nicht überweisen, gibt es Probleme«, mahnte der Richter noch.
Während der Angeklagte das Urteil annahm, gab die Staatsanwalt keine Erklärung ab. Damit ist es nicht rechtskräftig.
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