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Bad St. Leonhard. Auf der Autobahnabfahrt Bad St. Leonhard gab es in Fahrtrichtung Bundesstraße bis Herbst des Vorjahrs zwei Überholmöglichkeiten. An zwei geraden Teilstücken der insgesamt 4,2 Kilometer langen Strecke war die einfache Sperrlinie durch eine Leitlinie ergänzt. Sprich: Wenn es der Verkehr zuließ, konnte hier überholt werden. Seit Herbst des Vorjahrs – nachdem es auf dieser Strecke zu einem schrecklichen Unfall gekommen war, der einem fünfjährigen Mädchen das Leben gekostet hatte – ist diese Möglichkeit allerdings Geschichte. Denn die Asfinag hat die einfache Sperrlinie um eine weitere ergänzt, die nun die zweispurige Auffahrt und die einspurige Abfahrt permanent voneinander trennt. Allerdings ist die strichlierte Leitlinie weiter gut sichtbar, wie das Bild oben zeigt. In der Folge setzen deshalb vorwiegend ortsunkundige Lenker oftmals zum Überholen an.
Zeit löst das Problem
Asfinag-Pressesprecher Walter Mocnik: »Aus Sicherheitsgründen ist diese Überholmöglichkeit geändert und mit der doppelten Sperrlinie versehen worden. Es gibt zusätzlich sogar ein Überholverbots-Schild, das man eigentlich bei einer doppelten Sperrlinie gar nicht bräuchte.« Nichts machen könne man laut Mocnik, dass die unterbrochene Linie noch immer sichtbar ist: »Sie verblasst im Laufe der Zeit und wird immer weniger sichtbar. Die Zeit löst dieses Problem, dass man die Linie möglicherweise noch ein bisschen sieht. Aber jeder normale Autofahrer erkennt, dass eine doppelte Sperrlinie ein absolutes Überholverbot bedeutet, und da sollte es keine Missverständnisse geben.«
»Jeder Autofahrer erkennt, dass eine doppelte Sperrlinie ein absolutes Überholverbot bedeutet«
Walter Mocnik, Asfinag-Pressesprecher
Geändert wurde der Abschnitt auf der Autobahnabfahrt aus Sicherheitsgründen, wie Mocnik erklärt: »Die Änderung war einfach notwendig. Es hat im Vorjahr einen tödlichen Unfall auf dieser Abfahrt gegeben. Auch wenn der Unfall nicht beim Überholen, sondern in Folge eines Sekundenschlafs passiert ist, wird auf diesem Abschnitt das Unfallrisiko minimiert. Eine doppelte Sperrlinie verhindert zwar nicht, dass jemand einschläft. Aber ein Gutachter hat sich die Situation angesehen und hat als beste Möglichkeit auserkoren, dass man dort zumindest ein generelles Überholverbot in Kraft setzt.«
Der Unfall
Auslöser für die Aufhebung der Überholmöglichkeiten war der von Walter Mocnik angesprochene Unfall, der sich am 18. Juni des Vorjahrs auf der Autobahnabfahrt Bad St. Leonhard zutrug. Damals war ein 23-Jähriger gegen 4.45 Uhr mit seinem Pkw auf der Abfahrt Richtung B78 unterwegs. Entgegen kam ihm ein Fahrzeug, gelenkt von einer 16-Jährigen aus dem Bezirk Murtal, die im Zuge ihrer L17-Ausbildungsfahrt mit ihrer 32 Jahre alten Schwester auf dem Beifahrersitz und deren fünfjähriger Tochter, angeschnallt auf der Rückbank, unterwegs war. Aufgrund von Sekundenschlafs des 23-Jährigen kam es zum Frontalcrash.
Die Fünfjährige erlag im LKH Graz ihren Verletzungen. Der 23-Jährige wurde kürzlich nicht rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 360 Tagessätzen zu je 15 Euro, in Summe 5.400 Euro, verurteilt. Dazu kam ein Teilschmerzensgeld von je 3.000 Euro für die beiden Steirerinnen (wir berichteten).
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