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Wolfsberg. Bürgermeister Hannes Primus hat per Verordnung die Verwendung von Feuerwerkskörpern der Klasse II (Silvesterraketen, div. Fontänen, Römische Lichter, Feuerräder, Feuertöpfe etc.) in der Silvesternacht im Ortsgebiet von Wolfsberg erlaubt. Die Erlaubnis gilt für den Zeitraum vom 31. Dezember 2020, 23.30 Uhr, bis 1. Jänner 2021, 01.00 Uhr.
Als Ortsgebiet gilt der Bereich innerhalb der Hinweiszeichen „Ortstafel“ und „Ortsende“. Von der Erlaubnis ausgenommen ist der Bereich der Wolfsberger Altstadt. Primus: „Wir wollen in dieser schwierigen Zeit der Einschränkungen ein positives Zeichen setzen und im privaten Bereich einen feierlichen Jahreswechsel mit kleinen Feuerwerken ermöglichen!“ Zu beachten ist, dass gemäß der aktuellen Corona-Verordnung im geltenden Lockdown das Verlassen des Wohnbereiches nur in Ausnahmefällen möglich ist, zu denen das Abschießen von Feuerwerken nicht gehört. Die Verwendung von Feuerwerkskörpern ist innerhalb und außerhalb des Ortsgebietes daher nur im privaten Wohnbereich (z.B. Hausgarten) zulässig!
Verboten bleibt allerdings die Verwendung dieser Feuerwerkskörper
- in unmittelbarer Nähe zum Krankenhaus sowie zu Kirchen, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen und zum Tierheim
- in der Nähe von Tankstellen
- in geschlossenen Räumen
- innerhalb bzw. in unmittelbarer Nähe größerer Menschenansammlungen.
Bürgermeister Primus appelliert an die Bevölkerung, beim Feuerwerken verantwortungsvoll vorzugehen: „Bitte halten Sie sich unbedingt an alle gesetzlichen Vorschriften, vor allem auch hinsichtlich der erlaubten Kontakte, und üben Sie gegenüber Mensch und Tier die gebotene Rücksicht.“
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