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Illegaler Glücksspielautomat wurde beschlagnahmt: Besitzer darf sich den Bescheid bei Behörde abholen Ausgabe 9 | Mittwoch, 25. Februar 2026

Das Gesetz sieht es so vor – auch wenn es wohl vergebens ist: Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg fordert Besitzer eines einkassierten Geräts auf, den Beschlagnahmebescheid im Amt abzuholen – gegen Nachweis. Es ist der erste konfiszierte Apparat seit Jahren.

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Unterkärntner Nachrichten Redakteur Horst Kakl Von Horst Kakl kaklno@spamunterkaerntner.at
Laut Bezirkshauptmann Georg Fejan sind es meist die Spieler selbst, die illegal aufgestellte Glücksspielautomaten den Behörden melden – wohl aus Frust über die eigenen Verluste. Es folgen Kontrollen, bei denen die Geräte beschlagnahmt werden. So zuletzt an einer Adresse in St. Paul, bei der man bereits im Oktober 2020 fündig wurde. Freepik

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St. Paul, Wolfsberg. Das wird wohl vergebens bleiben: Seit einigen Tagen fordert die Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg den Besitzer eines Glücksspielautomaten auf, sich zu melden. In der Bekanntmachung auf ihrer Website heißt es, der Beschlagnahmebescheid für das Gerät »mit der Beschriftung Casino Multigame und webak games Austria« liege in der Behörde zur Abholung bereit. Ehe er übergeben werden könne, sei allerdings vom Abholer »das Eigentum am Gerät, die Eigenschaft als Veranstalter bzw. als Inhaber der Behörde nachzuweisen«.

Laut dem Wolfsberger Bezirkshauptmann Georg Fejan kennt man den Besitzer nicht: »Beim illegalen Glücksspiel ist der Eigentümer in der Regel unbekannt, die Geräte weisen keine Plaketten auf. Aus diesem Grund erfolgt daher wie im konkreten Fall die Zustellung des Bescheids durch Anschlag an der Amtstafel bzw. Bekanntmachung über die Homepage.«

Anonyme Anzeige

Wie die Bezirkshauptmannschaft zum Gerät, das zuvor in einem Lokal in St. Paul stand, kam, beschreibt Fejan so: »Aufgrund einer anonymen Anzeige bei der Polizei erfolgte eine behördliche Kontrolle. Für das Anbieten von Glücksspiel ist eine Glücksspielkonzession erforderlich, die im konkreten Fall nicht vorlag.« Ergo wurde der Apparat eingezogen und wird in weiterer Folge vernichtet. 

»Kontrollen erfolgen anlassbezogen, zumeist aufgrund der Anzeigen von Spielern«
Georg Fejan, Bezirkshauptmann

Es ist übrigens nicht das erste Mal, dass sich die Bezirkshauptmannschaft mit der Adresse, an der der jetzige Apparat beschlagnahmt wurde, befassen muss: Schon im Oktober 2020 wurde dort ein Automat »samt den darin enthaltenen Geldbeträgen« eingezogen, »um sicherzustellen, dass nicht fortgesetzt gegen eine oder mehrere Bestimmungen verstoßen werden kann«. 

Damals wurde ein Gerät »mit der Gehäusebezeichnung Fun, ohne Seriennummer und Typenbezeichnung«, betriebsbereit und eingeschaltet von der Finanzpolizei vorgefunden. Es bestand »der dringende Verdacht, dass mit diesem unter anderem in das Glücksspielmonopol des Bundes eingegriffen wurde«. Nachdem die Finanzpolizei Probespiele durchgeführt hatte, wurde das Gerät beschlagnahmt »und mittels Versiegelung sichergestellt«. 

Nun darf man aber nicht annehmen, der Bezirk sei in puncto Glücksspiel ein Tal der Gesetzlosen. Auf die Frage, ob zurzeit viele illegale Automaten vorhanden seien, sagt der Bezirkshauptmann: »Aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Jahre handelt es sich (Anm.: beim jüngst beschlagnahmten Automaten) um einen Einzelfall, in den Jahren davor gab es mehrere Anlassfälle und auch dementsprechende behördliche Kontrollen.« In den vergangenen beiden Jahren wurde also nur jener Automat einkassiert, von dem im jetzigen Beschlagnahmebescheid die Rede ist.

Die letzten bekannten Fälle ereigneten sich im Oktober 2020: Damals wurde nicht nur der oben erwähnte Apparat in St. Paul von der Finanzpolizei stillgelegt, sondern auch drei weitere in zwei Lokalen in St. Andrä. Die Wirte wurden ermahnt, keine  weiteren  verbotenen Glücksspiele zuzulassen. Halten sie sich nicht daran, zieht die Behörde die Betriebsschließung in Betracht, wie es damals hieß. Die Automaten wurden später zerstört.

Und wie wird die Lavanttaler »Szene« heute kontrolliert? Fejan: »Aufgrund der zuletzt sehr wenigen Fälle erfolgen die Kontrollen anlassbezogen, zumeist aufgrund der Anzeigen von Spielern.« Die sind über ihre Verluste wohl so verärgert, dass sie die Betreiber selbst auffliegen lassen ...

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