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Bestechung? Ein Gutachten soll jetzt klären, ob Gemeinden für Windräder Geld nehmen dürfen Ausgabe 06 | Dienstag, 6. Februar 2024

Strafrechtsexperte soll im Auftrag der Freiheitlichen, namentlich des Wolfsberger Nationalrats Ragger, prüfen, ob Gemeinden gegen das Gesetz verstoßen, wenn sie für ihre Zustimmung zum Bau von Windrädern bezahlt werden. Er will nicht an-, sondern aufzeigen.

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Frantschach-St. Gertraud. Nach der Abweisung der außerordentlichen Einsprüche gegen den geplanten Windpark Bärofen, die der Verwaltungsgerichtshof im Dezember des Vorjahrs beschloss (wir berichteten), ist der Rechtsweg ausgeschöpft. Auch der Errichtung weiterer Windräder im Lavanttal scheint der Weg damit juristisch geebnet. Doch der Wolfsberger Rechtsanwalt und FPÖ-Nationalrat Christian Ragger gibt nicht auf. In seiner Eigenschaft als Bezirksobmann der Freiheitlichen startet er einen weiteren Anlauf, um Windparks im Tal zu verhindern.

Das Vorhaben
Ragger, der bereits mehrere Windkraft-Gegner in diversen Verfahren vertrat, will den »Hebel« nun bei jenen Gemeinden ansetzen, die Anlagen auf ihrem Gebiet erlauben und im Gegenzug finanzielle Mittel erhalten. »Windkraft-Betreiber geben den Gemeinden keine Strom-De­pu­tate, denn die erzeugte Energie fließt ins Netz und wird irgendwo verbraucht. Stattdessen gibt es Geld. Dabei handelt es sich meiner Ansicht nach im Grunde aber um Bestechung«, so der Nationalrat. Um das zu untermauern, gab er in der Vorwoche bei einem namhaften Wiener Strafrechtsexperten ein Gutachten in Auftrag. Ragger: »Ich lasse überprüfen, ob es sich bei den Zahlung von Windkraft-Betreibern an Gemeinden um Bestechung, verbotene Geschenkannahme und/oder Beeinflussung dieser Gemeinden handelt.«

»Ich lasse überprüfen, ob es sich bei den Zahlungen an Gemeinden um Bestechung handelt«
Christian Ragger, FPÖ-Nationalrat

Tatsächlich hat ein Lavanttaler Gemeindevorstand beschlossen, Windenergie durch bestimmte Entscheidungen zu ermöglichen, wofür ein Betrag jenseits der 100.000 Euro bezahlt wird. »Das erachte ich als Bestechung«, sagt der Wolfsberger Anwalt.

Laut ihm soll das beauftragte Gutachten eine »Hilfe für alle Lavanttaler Gemeinden sein, damit sie erkennen, dass es illegal ist, das öffentliche Interesse an einem Vorhaben zu erkaufen«. Sollte sich der Strafrechtsexperte der Meinung Raggers anschließen, werde er allen Kommunen anraten, die Infrastrukturbeiträge, also das von den Windkraft-Betreibern ausbezahlte Geld, nicht abzurufen, »da sich die Gemeinderäte sonst in eine strafrechtliche Verantwortlichkeit begeben«.

Das Gutachten, das in etwa drei Wochen vorliegen soll, wird den Gemeinden zu Verfügung gestellt. Ragger: »Wir wollen niemand strafrechtlich verantwortlich machen, sondern aufzeigen, welche juristischen Gefahren drohen. Wir wollen auch zeigen, dass man unsere Natur nicht kaufen kann.« Außerdem soll es auch dem Naturschutzbeirat, dem Alpenverein und weiteren Einrichtungen, die sich gegen Windräder wehren, übermittelt werden.

Ragger: »Das Lavanttal wird mit Windkraft zugepflastert. Es geht uns als FPÖ gegen den Strich, dass der ganze Koralm-Kamm dafür genutzt werden soll. Wir wollen nicht, dass unsere Natur zerstört wird, während andere davon profitieren.«

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