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Wolfsberg. Stellen Sie sich vor: Aus »heiterem Himmel« wird Abwasser aus einem verstopften Kanal in Ihr Haus gedrückt, Fäkalien schwimmen durch Ihren Wohnbereich. Dann ziehen Sie sich bei der Reinigung Ihres Heims auch noch eine Augeninfektion zu, wegen der zwei geplante Operationen platzen. Und wenn Sie dann nach Schadenersatz und der Wiedergutmachung Ihres Aufwands fragen, heißt es: »Wir sind nicht zuständig.«
»Ein Mitarbeiter sagte, die Stadtwerke seien nicht zuständig. Die werden doch eine Versicherung haben«
Maria Turcato, 81-jährige Wolfsbergerin
Genau so erging es zuletzt der Wolfsbergerin Maria Turcato. Das Haus der 81-Jährigen wurde am 14. März nach einem Kanalrückstau überflutet und war unbewohnbar, die betagte Dame musste eine Woche lang in ein Hotel ziehen. Die Ursache laut Turcato: An diesem Tag habe es, wie ihr berichtet wurde, in einer anderen Gemeinde einen Kanalbruch gegeben, worauf das Netz gespült worden sein soll – und das Wasser aus ihren Abflüssen in den Wohnbereich gedrückt wurde.
Die 81-Jährige legte selbst Hand an und versuchte, den gröbsten Schmutz zu beseitigen – mit bösen Folgen. »Dabei habe ich mir aber eine Augeninfektion eingehandelt«, erzählt sie den Unterkärntner Nachrichten, »was weitreichende Konsequenzen hatte: Ich musste zwei Star-Operationen an meinen Augen verschieben. Die erste war am 25. März vorgesehen, die zweite am 8. April. Sie mussten auf Ende April bzw. Mitte Mai verlegt werden.«
»Es hat eine Meldung an Turcatos Versicherung zu erfolgen, die hat sich darum zu kümmern«
Die Stadtwerke, erläutern ihre Sichtweise
Zu den gesundheitlichen Problemen kam finanzieller Aufwand. Da die 81-Jährige weite Strecken nicht mehr zu Fuß bewältigen kann, musste sie für die notwendigen Erledigungen Taxis benutzen. Dazu war ihre Küche unbrauchbar. Weil sie aber natürlich trotzdem essen musste, entstanden auch hier Kosten. »Meine Töchter, denen ich das Haus bereits überschrieben habe, wohnen nicht in Wolfsberg. Ich war allein auf mich gestellt. Sie können sich vorstellen, wie mich diese Ereignisse mitgenommen haben«, sagt Turcato.
Wer bezahlt Schmerzensgeld?
Der entstandene Schaden von rund 19.000 Euro wurde von der Versicherung der Wolfsbergerin übernommen. Anders verhielt es sich mit ihren Ausgaben und ihren persönlichen Forderungen. Sie sagt: »Ich möchte die Taxifahrten und die Verpflegungsaufwendungen ersetzt erhalten, dazu denke ich, steht mir Schmerzensgeld für die Augeninfektion und eine Entschädigung für die verschobenen Operationen zu.«
Auf die Frage, welche Summe ihr vorschwebt, meinte sie: »Was man in so einem Fall bekommt. Ich hatte einen Tag lang starke Schmerzen, einen Tag mittlere und einen weiteren Tag leichte. Eine kleine Entschädigung eben, ich weiß nicht, wie viel man in so einem Fall bekommt.« Turcato wandte sich mit ihrem Anliegen an die Wolfsberger Stadtwerke, die die Abwasserversorgung der Gemeinde Wolfsberg betreibt: »Ich habe mit einem Mitarbeiter gesprochen, der mir nur mitgeteilt hat, dass die Stadtwerke nicht zuständig seien. Wer zuständig ist, wurde nicht gesagt.« Damit will sie sich nicht abfinden: »Die Stadtwerke werden doch über eine Haftpflichtversicherung für solche Fälle verfügen.«
Die Unterkärntner Nachrichten fragten beim Unternehmen nach. Aus den Stadtwerken hieß es lediglich: »Wir haben uns mit Frau Turcato am 19. April getroffen, und sie zur richtigen Vorgehensweise beraten. Korrekterweise hat auf jeden Fall eine vollständige Schadensmeldung an ihre Versicherung zu erfolgen. Diese hat sich um alles weitere zu kümmern und den Schadensfall entsprechend den Versicherungsbestimmungen abzuwickeln. Frau Turcato hat sich für das Gespräch bedankt und es sind aus unserer Sicht keine Fragen offen geblieben.« Die Wolfsbergerin sieht das anders ...
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